Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758.Besorgung des Gottes-Dienstes in dieser Capelle durch einen Priester, den dasselbe selber dazu ernennen könnte, ist zuerkannt worden. Man kan die Entscheidungs-Urkunde davon finden in des Gudenus Cod. dipl. P. III. p. 143. Um das Jahr 1500 muß diese Capelle, durch besondere, dermalen unbekannte, Zufälle, an ihrem Bau-Werck sehr schadhaft worden seyn, denn es ist dieselbe 1502 von des damaligen Nassau-Wißbadischen Grafens Adolphs III Gemahlin, Margaretha, einer gebohrenen Gräfin von Hanau, auf ihre eigene Kosten, L. U. neu erbauet, und derselben von dem Cardinal Ramund oder Raymund, Päpstlichen Gesandten in Teutschland, eine Bulle oder Gewalts-Brief zugefertiget worden, in welcher die Einwohner des Wißbads zu einem Beytrag zur völligen Auszierung dieser neuen Capelle vermahnet werden. Es hat auch eben damals dieser Cardinal dem gedachten Grafen Adolph eine Freyheits-Bulle gegeben, daß seinen Unterthanen in seinem gantzen Gräflichen Gebiete sollte erlaubt seyn, gegen Erlegung acht Denarien werden (welches vermuthlich Pf. oder Pfennige gewesen sind) von jeder Person, in der Fasten-Zeit Milch-Speisen zu geniessen, mit der angefügten Verordnung, daß der 10. Theil von diesem eingehenden Gelde dem Hospital zu Wißbaden, das übrige aber, theils der Kirche zu Wißbaden mit drey Viertheilen, theils dem Bau Besorgung des Gottes-Dienstes in dieser Capelle durch einen Priester, den dasselbe selber dazu ernennen könnte, ist zuerkannt worden. Man kan die Entscheidungs-Urkunde davon finden in des Gudenus Cod. dipl. P. III. p. 143. Um das Jahr 1500 muß diese Capelle, durch besondere, dermalen unbekannte, Zufälle, an ihrem Bau-Werck sehr schadhaft worden seyn, denn es ist dieselbe 1502 von des damaligen Nassau-Wißbadischen Grafens Adolphs III Gemahlin, Margaretha, einer gebohrenen Gräfin von Hanau, auf ihre eigene Kosten, L. U. neu erbauet, und derselben von dem Cardinal Ramund oder Raymund, Päpstlichen Gesandten in Teutschland, eine Bulle oder Gewalts-Brief zugefertiget worden, in welcher die Einwohner des Wißbads zu einem Beytrag zur völligen Auszierung dieser neuen Capelle vermahnet werden. Es hat auch eben damals dieser Cardinal dem gedachten Grafen Adolph eine Freyheits-Bulle gegeben, daß seinen Unterthanen in seinem gantzen Gräflichen Gebiete sollte erlaubt seyn, gegen Erlegung acht Denarien werden (welches vermuthlich ₰. oder Pfennige gewesen sind) von jeder Person, in der Fasten-Zeit Milch-Speisen zu geniessen, mit der angefügten Verordnung, daß der 10. Theil von diesem eingehenden Gelde dem Hospital zu Wißbaden, das übrige aber, theils der Kirche zu Wißbaden mit drey Viertheilen, theils dem Bau <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0386" n="350"/> Besorgung des Gottes-Dienstes in dieser Capelle durch einen Priester, den dasselbe selber dazu ernennen könnte, ist zuerkannt worden. Man kan die Entscheidungs-Urkunde davon finden in des Gudenus <hi rendition="#aq">Cod. dipl. P. III. p. 143</hi>. Um das Jahr 1500 muß diese Capelle, durch besondere, dermalen unbekannte, Zufälle, an ihrem Bau-Werck sehr schadhaft worden seyn, denn es ist dieselbe 1502 von des damaligen Nassau-Wißbadischen Grafens Adolphs III Gemahlin, Margaretha, einer gebohrenen Gräfin von Hanau, auf ihre eigene Kosten, L. U. neu erbauet, und derselben von dem Cardinal Ramund oder Raymund, Päpstlichen Gesandten in Teutschland, eine Bulle oder Gewalts-Brief zugefertiget worden, in welcher die Einwohner des Wißbads zu einem Beytrag zur völligen Auszierung dieser neuen Capelle vermahnet werden. Es hat auch eben damals dieser Cardinal dem gedachten Grafen Adolph eine Freyheits-Bulle gegeben, daß seinen Unterthanen in seinem gantzen Gräflichen Gebiete sollte erlaubt seyn, gegen Erlegung acht Denarien werden (welches vermuthlich ₰. oder Pfennige gewesen sind) von jeder Person, in der Fasten-Zeit Milch-Speisen zu geniessen, mit der angefügten Verordnung, daß der 10. Theil von diesem eingehenden Gelde dem Hospital zu Wißbaden, das übrige aber, theils der Kirche zu Wißbaden mit drey Viertheilen, theils dem Bau </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [350/0386]
Besorgung des Gottes-Dienstes in dieser Capelle durch einen Priester, den dasselbe selber dazu ernennen könnte, ist zuerkannt worden. Man kan die Entscheidungs-Urkunde davon finden in des Gudenus Cod. dipl. P. III. p. 143. Um das Jahr 1500 muß diese Capelle, durch besondere, dermalen unbekannte, Zufälle, an ihrem Bau-Werck sehr schadhaft worden seyn, denn es ist dieselbe 1502 von des damaligen Nassau-Wißbadischen Grafens Adolphs III Gemahlin, Margaretha, einer gebohrenen Gräfin von Hanau, auf ihre eigene Kosten, L. U. neu erbauet, und derselben von dem Cardinal Ramund oder Raymund, Päpstlichen Gesandten in Teutschland, eine Bulle oder Gewalts-Brief zugefertiget worden, in welcher die Einwohner des Wißbads zu einem Beytrag zur völligen Auszierung dieser neuen Capelle vermahnet werden. Es hat auch eben damals dieser Cardinal dem gedachten Grafen Adolph eine Freyheits-Bulle gegeben, daß seinen Unterthanen in seinem gantzen Gräflichen Gebiete sollte erlaubt seyn, gegen Erlegung acht Denarien werden (welches vermuthlich ₰. oder Pfennige gewesen sind) von jeder Person, in der Fasten-Zeit Milch-Speisen zu geniessen, mit der angefügten Verordnung, daß der 10. Theil von diesem eingehenden Gelde dem Hospital zu Wißbaden, das übrige aber, theils der Kirche zu Wißbaden mit drey Viertheilen, theils dem Bau
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