auch einige Herrschaftliche Gärten. Und vor dem so genannten Stadt-Thor ist ebenfalls ein grosser Herrschaftlicher Garten befindlich, welcher in dem Jahr 1688 ist angeleget worden.
8. Das Rathhaus. Dieses stehet in der eigentlichen vormaligen kleinen Stadt des Wißbads, und zwar an dem Marckt-Platz derselben. Das gantz alte vormalige Rathhaus der Stadt hat, L. U. neben dem Gast-Hause zum Einhorn gestanden, und hat die Höttin oder die Hütte geheissen. Es kommt dieses alte Rathhaus schon um das Jahr 1400 in den Wißbadischen Urkunden vor, und weil es in denselben gemeiniglich heisset: die Burger der Stadt wären zusammen gekommen unter der Hütten, so scheinet es fast, als ob etwan damals ein Vorschoppen oder Vor-Gebäude vor diesem Haus, darunter sich die Bürger bequemlich haben versammlen können, gestanden, und daher dieses Haus dem Nahmen der Hütten überkommen habe. Als solches in der Mitte des 16 Jahrhundert dem Stadt-Gerichte bey seinen vorgekommenen Verrichtungen zu klein gefallen, so hat man zwar ein anderes gemeines Stadt-Haus mittlerweil zu einem Rathhaus gewählet, solches aber bald hernach dem Regierenden Landes-Herren, Grafen Balthasarn, auf dessen Begehren, abgegeben,
auch einige Herrschaftliche Gärten. Und vor dem so genannten Stadt-Thor ist ebenfalls ein grosser Herrschaftlicher Garten befindlich, welcher in dem Jahr 1688 ist angeleget worden.
8. Das Rathhaus. Dieses stehet in der eigentlichen vormaligen kleinen Stadt des Wißbads, und zwar an dem Marckt-Platz derselben. Das gantz alte vormalige Rathhaus der Stadt hat, L. U. neben dem Gast-Hause zum Einhorn gestanden, und hat die Höttin oder die Hütte geheissen. Es kommt dieses alte Rathhaus schon um das Jahr 1400 in den Wißbadischen Urkunden vor, und weil es in denselben gemeiniglich heisset: die Burger der Stadt wären zusammen gekommen unter der Hütten, so scheinet es fast, als ob etwan damals ein Vorschoppen oder Vor-Gebäude vor diesem Haus, darunter sich die Bürger bequemlich haben versammlen können, gestanden, und daher dieses Haus dem Nahmen der Hütten überkommen habe. Als solches in der Mitte des 16 Jahrhundert dem Stadt-Gerichte bey seinen vorgekommenen Verrichtungen zu klein gefallen, so hat man zwar ein anderes gemeines Stadt-Haus mittlerweil zu einem Rathhaus gewählet, solches aber bald hernach dem Regierenden Landes-Herren, Grafen Balthasarn, auf dessen Begehren, abgegeben,
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auch einige Herrschaftliche Gärten. Und vor dem so genannten Stadt-Thor ist ebenfalls ein grosser Herrschaftlicher Garten befindlich, welcher in dem Jahr 1688 ist angeleget worden.</p><p>8. Das Rathhaus. Dieses stehet in der eigentlichen vormaligen kleinen Stadt des Wißbads, und zwar an dem Marckt-Platz derselben. Das gantz alte vormalige Rathhaus der Stadt hat, L. U. neben dem Gast-Hause zum Einhorn gestanden, und hat die Höttin oder die Hütte geheissen. Es kommt dieses alte Rathhaus schon um das Jahr 1400 in den Wißbadischen Urkunden vor, und weil es in denselben gemeiniglich heisset: die Burger der Stadt wären zusammen gekommen unter der Hütten, so scheinet es fast, als ob etwan damals ein Vorschoppen oder Vor-Gebäude vor diesem Haus, darunter sich die Bürger bequemlich haben versammlen können, gestanden, und daher dieses Haus dem Nahmen der Hütten überkommen habe. Als solches in der Mitte des 16 Jahrhundert dem Stadt-Gerichte bey seinen vorgekommenen Verrichtungen zu klein gefallen, so hat man zwar ein anderes gemeines Stadt-Haus mittlerweil zu einem Rathhaus gewählet, solches aber bald hernach dem Regierenden Landes-Herren, Grafen Balthasarn, auf dessen Begehren, abgegeben,
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auch einige Herrschaftliche Gärten. Und vor dem so genannten Stadt-Thor ist ebenfalls ein grosser Herrschaftlicher Garten befindlich, welcher in dem Jahr 1688 ist angeleget worden.
8. Das Rathhaus. Dieses stehet in der eigentlichen vormaligen kleinen Stadt des Wißbads, und zwar an dem Marckt-Platz derselben. Das gantz alte vormalige Rathhaus der Stadt hat, L. U. neben dem Gast-Hause zum Einhorn gestanden, und hat die Höttin oder die Hütte geheissen. Es kommt dieses alte Rathhaus schon um das Jahr 1400 in den Wißbadischen Urkunden vor, und weil es in denselben gemeiniglich heisset: die Burger der Stadt wären zusammen gekommen unter der Hütten, so scheinet es fast, als ob etwan damals ein Vorschoppen oder Vor-Gebäude vor diesem Haus, darunter sich die Bürger bequemlich haben versammlen können, gestanden, und daher dieses Haus dem Nahmen der Hütten überkommen habe. Als solches in der Mitte des 16 Jahrhundert dem Stadt-Gerichte bey seinen vorgekommenen Verrichtungen zu klein gefallen, so hat man zwar ein anderes gemeines Stadt-Haus mittlerweil zu einem Rathhaus gewählet, solches aber bald hernach dem Regierenden Landes-Herren, Grafen Balthasarn, auf dessen Begehren, abgegeben,
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Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758, S. 369. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/405>, abgerufen am 18.06.2024.
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