Schiller, Friedrich: Geschichte des dreyßigjährigen Kriegs. Frankfurt u. a., 1792.aber noch schien es ihm zu frühe, das ganze protestantische Deutschland durch einen so entscheidenden Schritt zu empören. Kein einziger protestantischer Fürst war, dem diese Zurückfoderung der geistlichen Stifter nicht einen Theil seiner Lande nahm. Wo man die Einkünfte derselben auch nicht ganz zu weltlichen Zwecken bestimmt hatte, hatte man sie zum Nutzen der protestantischen Kirche verwendet. Mehrere Fürsten dankten diesen Erwerbungen einen grossen Theil ihrer Einkünfte und Macht. Alle ohne Unterschied mußten durch die Zurückfoderung derselben in Aufruhr gebracht werden. Der Religionsfriede sprach ihnen das Recht an diese Stifter nicht ab, obgleich er es eben so wenig ausser Zweifel sezte. Aber ein langer, bey vielen fast Jahrhundert langer Besiz, das Stillschweigen von vier bisherigen Kaisern, das Gesez der Billigkeit, welches ihnen an den Stiftungen ihrer Vorältern einen gleichen Antheil mit den Katholischen zusprach, konnte als ein vollgültiger Grund des Rechts von ihnen angeführt werden. Außer dem wirklichen Verluste, den sie durch Zurückgabe dieser Stifter an ihrer Macht und Gerichtsbarkeit erlitten, außer den unübersehlichen Verwirrungen, welche die Folge davon seyn mußten, war dieß kein geringer Nachtheil für sie, daß die wieder eingesezten katholischen Bischöfe die katholische Parthey auf dem Reichstage mit eben so viel neuen Stimmen verstärken sollten. So empfindliche Verluste auf Seiten der Evangelischen liessen den Kaiser die heftigste Widersezung befürchten, und ehe das Kriegsfeuer in Deutschland gedämpft war, wollte er eine ganze, in ihrer Vereinigung furchtbare Parthey, welche an dem Churfürsten von Sachsen eine mächtige Stüze hatte, nicht zur Unzeit gegen sich reizen. Er versuchte es also vorerst im Kleinen, um zu erfahren, wie man es im Grossen aufnehmen würde. Einige Reichsstädte in Oberdeutschland und der Herzog von Wirtemberg erhielten Mandate, verschiedene solcher eingezogenen Stifter heraus zu geben. aber noch schien es ihm zu frühe, das ganze protestantische Deutschland durch einen so entscheidenden Schritt zu empören. Kein einziger protestantischer Fürst war, dem diese Zurückfoderung der geistlichen Stifter nicht einen Theil seiner Lande nahm. Wo man die Einkünfte derselben auch nicht ganz zu weltlichen Zwecken bestimmt hatte, hatte man sie zum Nutzen der protestantischen Kirche verwendet. Mehrere Fürsten dankten diesen Erwerbungen einen grossen Theil ihrer Einkünfte und Macht. Alle ohne Unterschied mußten durch die Zurückfoderung derselben in Aufruhr gebracht werden. Der Religionsfriede sprach ihnen das Recht an diese Stifter nicht ab, obgleich er es eben so wenig ausser Zweifel sezte. Aber ein langer, bey vielen fast Jahrhundert langer Besiz, das Stillschweigen von vier bisherigen Kaisern, das Gesez der Billigkeit, welches ihnen an den Stiftungen ihrer Vorältern einen gleichen Antheil mit den Katholischen zusprach, konnte als ein vollgültiger Grund des Rechts von ihnen angeführt werden. Außer dem wirklichen Verluste, den sie durch Zurückgabe dieser Stifter an ihrer Macht und Gerichtsbarkeit erlitten, außer den unübersehlichen Verwirrungen, welche die Folge davon seyn mußten, war dieß kein geringer Nachtheil für sie, daß die wieder eingesezten katholischen Bischöfe die katholische Parthey auf dem Reichstage mit eben so viel neuen Stimmen verstärken sollten. So empfindliche Verluste auf Seiten der Evangelischen liessen den Kaiser die heftigste Widersezung befürchten, und ehe das Kriegsfeuer in Deutschland gedämpft war, wollte er eine ganze, in ihrer Vereinigung furchtbare Parthey, welche an dem Churfürsten von Sachsen eine mächtige Stüze hatte, nicht zur Unzeit gegen sich reizen. Er versuchte es also vorerst im Kleinen, um zu erfahren, wie man es im Grossen aufnehmen würde. Einige Reichsstädte in Oberdeutschland und der Herzog von Wirtemberg erhielten Mandate, verschiedene solcher eingezogenen Stifter heraus zu geben. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0160" n="152"/> aber noch schien es ihm zu frühe, das ganze protestantische Deutschland durch einen so entscheidenden Schritt zu empören. Kein einziger protestantischer Fürst war, dem diese Zurückfoderung der geistlichen Stifter nicht einen Theil seiner Lande nahm. Wo man die Einkünfte derselben auch nicht ganz zu weltlichen Zwecken bestimmt hatte, hatte man sie zum Nutzen der protestantischen Kirche verwendet. Mehrere Fürsten dankten diesen Erwerbungen einen grossen Theil ihrer Einkünfte und Macht. Alle ohne Unterschied mußten durch die Zurückfoderung derselben in Aufruhr gebracht werden. Der Religionsfriede sprach ihnen das Recht an diese Stifter nicht ab, obgleich er es eben so wenig ausser Zweifel sezte. Aber ein langer, bey vielen fast Jahrhundert langer Besiz, das Stillschweigen von vier bisherigen Kaisern, das Gesez der Billigkeit, welches ihnen an den Stiftungen ihrer Vorältern einen gleichen Antheil mit den Katholischen zusprach, konnte als ein vollgültiger Grund des Rechts von ihnen angeführt werden. Außer dem wirklichen Verluste, den sie durch Zurückgabe dieser Stifter an ihrer Macht und Gerichtsbarkeit erlitten, außer den unübersehlichen Verwirrungen, welche die Folge davon seyn mußten, war dieß kein geringer Nachtheil für sie, daß die wieder eingesezten katholischen Bischöfe die katholische Parthey auf dem Reichstage mit eben so viel neuen Stimmen verstärken sollten. So empfindliche Verluste auf Seiten der Evangelischen liessen den Kaiser die heftigste Widersezung befürchten, und ehe das Kriegsfeuer in Deutschland gedämpft war, wollte er eine ganze, in ihrer Vereinigung furchtbare Parthey, welche an dem Churfürsten von Sachsen eine mächtige Stüze hatte, nicht zur Unzeit gegen sich reizen. Er versuchte es also vorerst im Kleinen, um zu erfahren, wie man es im Grossen aufnehmen würde. Einige Reichsstädte in Oberdeutschland und der Herzog von Wirtemberg erhielten Mandate, verschiedene solcher eingezogenen Stifter heraus zu geben.</p> </div> </body> </text> </TEI> [152/0160]
aber noch schien es ihm zu frühe, das ganze protestantische Deutschland durch einen so entscheidenden Schritt zu empören. Kein einziger protestantischer Fürst war, dem diese Zurückfoderung der geistlichen Stifter nicht einen Theil seiner Lande nahm. Wo man die Einkünfte derselben auch nicht ganz zu weltlichen Zwecken bestimmt hatte, hatte man sie zum Nutzen der protestantischen Kirche verwendet. Mehrere Fürsten dankten diesen Erwerbungen einen grossen Theil ihrer Einkünfte und Macht. Alle ohne Unterschied mußten durch die Zurückfoderung derselben in Aufruhr gebracht werden. Der Religionsfriede sprach ihnen das Recht an diese Stifter nicht ab, obgleich er es eben so wenig ausser Zweifel sezte. Aber ein langer, bey vielen fast Jahrhundert langer Besiz, das Stillschweigen von vier bisherigen Kaisern, das Gesez der Billigkeit, welches ihnen an den Stiftungen ihrer Vorältern einen gleichen Antheil mit den Katholischen zusprach, konnte als ein vollgültiger Grund des Rechts von ihnen angeführt werden. Außer dem wirklichen Verluste, den sie durch Zurückgabe dieser Stifter an ihrer Macht und Gerichtsbarkeit erlitten, außer den unübersehlichen Verwirrungen, welche die Folge davon seyn mußten, war dieß kein geringer Nachtheil für sie, daß die wieder eingesezten katholischen Bischöfe die katholische Parthey auf dem Reichstage mit eben so viel neuen Stimmen verstärken sollten. So empfindliche Verluste auf Seiten der Evangelischen liessen den Kaiser die heftigste Widersezung befürchten, und ehe das Kriegsfeuer in Deutschland gedämpft war, wollte er eine ganze, in ihrer Vereinigung furchtbare Parthey, welche an dem Churfürsten von Sachsen eine mächtige Stüze hatte, nicht zur Unzeit gegen sich reizen. Er versuchte es also vorerst im Kleinen, um zu erfahren, wie man es im Grossen aufnehmen würde. Einige Reichsstädte in Oberdeutschland und der Herzog von Wirtemberg erhielten Mandate, verschiedene solcher eingezogenen Stifter heraus zu geben.
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