Schmeizel, Martin: Einleitung Zur Staats-Wissenschafft. Halle, 1732.IV. Von Groß-Brittannien. V. Von dem Jnteresse und Maximen Engellands. 1. Diese geben sich hier zu erkennen in An- 2. Der Hof muß auf die Parlamente und 3. Die Succeßion bey dem heutigen Hauß 4. Bey der Nation, sich durch einen präch- 5. Lieber Geld aus seinen deutschen Provin- 6. Jn Ansehen des gantzen Reichs gehet das 7. Jn
IV. Von Groß-Brittannien. V. Von dem Jntereſſe und Maximen Engellands. 1. Dieſe geben ſich hier zu erkennen in An- 2. Der Hof muß auf die Parlamente und 3. Die Succeßion bey dem heutigen Hauß 4. Bey der Nation, ſich durch einen praͤch- 5. Lieber Geld aus ſeinen deutſchen Provin- 6. Jn Anſehen des gantzen Reichs gehet das 7. Jn
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IV. Von Groß-Brittannien.
V. Von dem Jntereſſe und Maximen
Engellands.
1. Dieſe geben ſich hier zu erkennen in An-
ſehen des Hofs vor ſich, des gantzen Reichs,
und was gegen auswaͤrtige Staaten zu obſer-
viren iſt.
2. Der Hof muß auf die Parlamente und
die beyde Factions Torrys und Whigs beſtaͤn-
dig ein wachſames Auge haben, dieſe, ſo viel
moͤglich, zu ſeinem Vortheil unterhalten, und
in jenem allezeit die ſtaͤrckeſte Parthey zu ge-
winnen trachten.
3. Die Succeßion bey dem heutigen Hauß
zu conſerviren, zu dem Ende die Papiſten nicht
aufkommen laſſen, als wodurch dem Praͤten-
denten alle Hoffnung benommen wird.
4. Bey der Nation, ſich durch einen praͤch-
tigen Staat und gnaͤdige Bezeugung beliebt
zu machen und in Anſehen zu erhalten.
5. Lieber Geld aus ſeinen deutſchen Provin-
tzen nach Engelland, als von da nach Deutſch-
land zu ſchaffen, und das warum?
6. Jn Anſehen des gantzen Reichs gehet das
Jntereſſe auf Erhaltung der Union mit Schott-
land, auf die innerliche Ruhe, Flor der Com-
mercien, Beybehaltung der Gewalt zur See, und
kluge Balancirung der contrairen Partheyen
in Engelland.
7. Jn
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