3. Daß Alexius Michaelowiz den Grund zu dieser Hoheit geleget, Petrus I. auf den höchsten Gipffel geführet, und das durch verschiedene Maximen, in Civil-Krieges- und Kirchen- Sachen.
4. Ob nicht, heut zu Tage, eine etwas gemäßigte Regiments-Form sich zu erkennen gebe?
5. Was die Kneesen und Bojaren heissen, und was sie zu sagen haben oder nicht; item, die Geistlichen.
6. Ob auch hier etwas von Fundamental- Gesetzen zu hören sey?
7. Nachricht, von denen hohen Bedienten, Senaten, vielen Collegiis, und so weiter; von denen Gouverneurs in den vielen Provintzen und Landen, in und ausser Rußland.
8. Von der Administration der Justitz, und grosser Strenge derselben; Hier zu Lande ge- bräuchliche Straffen: was Potoggen oder Knutpeitsche heisse?
9. Von dem Gesetz-Buch: Sobornoj e Mo- chenie.
10. Hieher gehörige Schrifften.
III.Die Einkünffte, Macht zu Was- ser und Land.
1. General-Anmerckung, daß es in allen die- sen Stücken seit Petri I. Zeiten, ein gantz ander Ansehen gewonnen, als ehemahls gewesen.
2. Gleich
H
VII. Von Rußland.
3. Daß Alexius Michaelowiz den Grund zu dieſer Hoheit geleget, Petrus I. auf den hoͤchſten Gipffel gefuͤhret, und das durch verſchiedene Maximen, in Civil-Krieges- und Kirchen- Sachen.
4. Ob nicht, heut zu Tage, eine etwas gemaͤßigte Regiments-Form ſich zu erkennen gebe?
5. Was die Kneeſen und Bojaren heiſſen, und was ſie zu ſagen haben oder nicht; item, die Geiſtlichen.
6. Ob auch hier etwas von Fundamental- Geſetzen zu hoͤren ſey?
7. Nachricht, von denen hohen Bedienten, Senaten, vielen Collegiis, und ſo weiter; von denen Gouverneurs in den vielen Provintzen und Landen, in und auſſer Rußland.
8. Von der Adminiſtration der Juſtitz, und groſſer Strenge derſelben; Hier zu Lande ge- braͤuchliche Straffen: was Potoggen oder Knutpeitſche heiſſe?
9. Von dem Geſetz-Buch: Sobornoj e Mo- chenie.
10. Hieher gehoͤrige Schrifften.
III.Die Einkuͤnffte, Macht zu Waſ- ſer und Land.
1. General-Anmerckung, daß es in allen die- ſen Stuͤcken ſeit Petri I. Zeiten, ein gantz ander Anſehen gewonnen, als ehemahls geweſen.
2. Gleich
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VII. Von Rußland.
3. Daß Alexius Michaelowiz den Grund zu
dieſer Hoheit geleget, Petrus I. auf den hoͤchſten
Gipffel gefuͤhret, und das durch verſchiedene
Maximen, in Civil-Krieges- und Kirchen-
Sachen.
4. Ob nicht, heut zu Tage, eine etwas
gemaͤßigte Regiments-Form ſich zu erkennen
gebe?
5. Was die Kneeſen und Bojaren heiſſen,
und was ſie zu ſagen haben oder nicht; item,
die Geiſtlichen.
6. Ob auch hier etwas von Fundamental-
Geſetzen zu hoͤren ſey?
7. Nachricht, von denen hohen Bedienten,
Senaten, vielen Collegiis, und ſo weiter; von
denen Gouverneurs in den vielen Provintzen
und Landen, in und auſſer Rußland.
8. Von der Adminiſtration der Juſtitz, und
groſſer Strenge derſelben; Hier zu Lande ge-
braͤuchliche Straffen: was Potoggen oder
Knutpeitſche heiſſe?
9. Von dem Geſetz-Buch: Sobornoj e Mo-
chenie.
10. Hieher gehoͤrige Schrifften.
III. Die Einkuͤnffte, Macht zu Waſ-
ſer und Land.
1. General-Anmerckung, daß es in allen die-
ſen Stuͤcken ſeit Petri I. Zeiten, ein gantz ander
Anſehen gewonnen, als ehemahls geweſen.
2. Gleich
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Schmeizel, Martin: Einleitung Zur Staats-Wissenschafft. Halle, 1732, S. 113. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmeizel_staatswissenschafft_1732/141>, abgerufen am 16.07.2024.
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