Schmeizel, Martin: Einleitung Zur Staats-Wissenschafft. Halle, 1732.VII. Von Rußland. 12. Nachricht, vom Rußischen Adel, dessen 13. Hieher gehörige Schrifften. V. Die Maximen und Jnteresse. 1. Nach denen weitläufftigen Umständen die- 2. Jndessen kömmt es auch hier auf Din- 3. Von innern hat der Regent solche Ma- 4. Dahin gehöret, die Grossen nach allen 5. Alles, was diesen Zweck befördern kan, 6. Zu dem Ende, die Befehle des Souverains, 7. Die H 3
VII. Von Rußland. 12. Nachricht, vom Rußiſchen Adel, deſſen 13. Hieher gehoͤrige Schrifften. V. Die Maximen und Jntereſſe. 1. Nach denen weitlaͤufftigen Umſtaͤnden die- 2. Jndeſſen koͤmmt es auch hier auf Din- 3. Von innern hat der Regent ſolche Ma- 4. Dahin gehoͤret, die Groſſen nach allen 5. Alles, was dieſen Zweck befoͤrdern kan, 6. Zu dem Ende, die Befehle des Souverains, 7. Die H 3
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VII. Von Rußland.
12. Nachricht, vom Rußiſchen Adel, deſſen
Claſſen und Beſchaffenheit.
13. Hieher gehoͤrige Schrifften.
V. Die Maximen und Jntereſſe.
1. Nach denen weitlaͤufftigen Umſtaͤnden die-
ſes Staats, auch Zeitherigen Abſichten, wer-
den auch die Maximen ſehr viel und mancherley
befunden.
2. Jndeſſen koͤmmt es auch hier auf Din-
ge an, ſo entweder den Staat an ſich, oder
auswaͤrtige Potentzen angehen, und zu beob-
achten ſind.
3. Von innern hat der Regent ſolche Ma-
rimen zu practiciren, dadurch die groſſe Gewalt
deſſelben kan beybehalten werden.
4. Dahin gehoͤret, die Groſſen nach allen
ihren Claſſen, und die ſaͤmmtliche Geiſtlichkeit
und Unterthanen, in dem Stand ihrer gegen-
waͤrtigen Erniedrigung beſtaͤndig zu unterhal-
ten.
5. Alles, was dieſen Zweck befoͤrdern kan,
in acht zu nehmen, was demſelben zuwider, in
Zeiten zu unterbrechen.
6. Zu dem Ende, die Befehle des Souverains,
Befoͤrderung der Juſtitz, Unterhaltung guter
Diſciplin, mit der aͤuſſerſten Schaͤrffe, ohne
Anſehen der Perſon, zu expediren und zu befoͤr-
dern. Beſondere Exempel hievon.
7. Die
H 3
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