1. Jn Ansehen des Königreichs Preussen, ist eine General-Maxime, alles zu contribuiren, dadurch die gegenwärtige Verfassung, Anse- hen und Souverainite in ihrer Consistentz er- halten werden kan.
2. Auf die Polen ein beständig wachsames Auge zu haben, aber auch die Faust zu zeigen, wenn sie an ihre vermeynte Prätensiones gar zu weit gedencken wollen.
3. Ob man auch an den übrigen Rest von Preussen, zu gedencken Ursache habe?
4. Mit Rußland gegenwärtig in gutem Vernehmen zu stehen, so lange es in der Nach- bahrschafft nicht zu weit gehet.
5. Ob man gegenwärtig auf die Nordische Cronen zu reflectiren habe?
6. Wie weit man sich auf das ewige Verbünd- niß mit dem Hauß Oesterreich, zu verlassen habe?
7. Ob das ewige Verbündniß, zwischen Preussen, Polen und dem Hauß Oesterreich, zur Sicherheit dieses Königreichs vieles contri- buiren könne?
8. Ob man auch anders, als in casu mit den Polen, an den Türckischen Kayser zu dencken Ursach habe?
9. Hieher gehörige Schrifften.
VI.Die Prätensiones dieser Cron.
1. Diese gehen sonderlich auf die Stadt El- bingen, und zwar wegen einer alten Schuld-For- derung. Nachricht hievon.
2. Das
X. Von Preuſſen.
V.Die Staats-Maximen und Jntereſſe.
1. Jn Anſehen des Koͤnigreichs Preuſſen, iſt eine General-Maxime, alles zu contribuiren, dadurch die gegenwaͤrtige Verfaſſung, Anſe- hen und Souverainité in ihrer Conſiſtentz er- halten werden kan.
2. Auf die Polen ein beſtaͤndig wachſames Auge zu haben, aber auch die Fauſt zu zeigen, wenn ſie an ihre vermeynte Praͤtenſiones gar zu weit gedencken wollen.
3. Ob man auch an den uͤbrigen Reſt von Preuſſen, zu gedencken Urſache habe?
4. Mit Rußland gegenwaͤrtig in gutem Vernehmen zu ſtehen, ſo lange es in der Nach- bahrſchafft nicht zu weit gehet.
5. Ob man gegenwaͤrtig auf die Nordiſche Cronen zu reflectiren habe?
6. Wie weit man ſich auf das ewige Verbuͤnd- niß mit dem Hauß Oeſterreich, zu verlaſſen habe?
7. Ob das ewige Verbuͤndniß, zwiſchen Preuſſen, Polen und dem Hauß Oeſterreich, zur Sicherheit dieſes Koͤnigreichs vieles contri- buiren koͤnne?
8. Ob man auch anders, als in caſu mit den Polen, an den Tuͤrckiſchen Kayſer zu dencken Urſach habe?
9. Hieher gehoͤrige Schrifften.
VI.Die Praͤtenſiones dieſer Cron.
1. Dieſe gehen ſonderlich auf die Stadt El- bingen, und zwar wegen einer alten Schuld-For- derung. Nachricht hievon.
2. Das
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><pbfacs="#f0174"n="146"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#aq">X.</hi> Von Preuſſen.</fw><lb/><divn="4"><head><hirendition="#aq">V.</hi><hirendition="#fr">Die Staats-Maximen und Jntereſſe.</hi></head><lb/><p>1. Jn Anſehen des Koͤnigreichs Preuſſen, iſt<lb/>
eine General-Maxime, alles zu contribuiren,<lb/>
dadurch die gegenwaͤrtige Verfaſſung, Anſe-<lb/>
hen und <hirendition="#aq">Souverainité</hi> in ihrer Conſiſtentz er-<lb/>
halten werden kan.</p><lb/><p>2. Auf die Polen ein beſtaͤndig wachſames<lb/>
Auge zu haben, aber auch die Fauſt zu zeigen,<lb/>
wenn ſie an ihre vermeynte Praͤtenſiones gar zu<lb/>
weit gedencken wollen.</p><lb/><p>3. Ob man auch an den uͤbrigen Reſt von<lb/>
Preuſſen, zu gedencken Urſache habe?</p><lb/><p>4. Mit Rußland gegenwaͤrtig in gutem<lb/>
Vernehmen zu ſtehen, ſo lange es in der Nach-<lb/>
bahrſchafft nicht zu weit gehet.</p><lb/><p>5. Ob man gegenwaͤrtig auf die Nordiſche<lb/>
Cronen zu reflectiren habe?</p><lb/><p>6. Wie weit man ſich auf das ewige Verbuͤnd-<lb/>
niß mit dem Hauß Oeſterreich, zu verlaſſen habe?</p><lb/><p>7. Ob das ewige Verbuͤndniß, zwiſchen<lb/>
Preuſſen, Polen und dem Hauß Oeſterreich,<lb/>
zur Sicherheit dieſes Koͤnigreichs vieles contri-<lb/>
buiren koͤnne?</p><lb/><p>8. Ob man auch anders, als <hirendition="#aq">in caſu</hi> mit den<lb/>
Polen, an den Tuͤrckiſchen Kayſer zu dencken<lb/>
Urſach habe?</p><lb/><p>9. Hieher gehoͤrige Schrifften.</p></div><lb/><divn="4"><head><hirendition="#aq">VI.</hi><hirendition="#fr">Die Praͤtenſiones dieſer Cron.</hi></head><lb/><p>1. Dieſe gehen ſonderlich auf die Stadt El-<lb/>
bingen, und zwar wegen einer alten Schuld-For-<lb/>
derung. Nachricht hievon.</p><lb/><fwplace="bottom"type="catch">2. Das</fw><lb/></div></div></div></div></body></text></TEI>
[146/0174]
X. Von Preuſſen.
V. Die Staats-Maximen und Jntereſſe.
1. Jn Anſehen des Koͤnigreichs Preuſſen, iſt
eine General-Maxime, alles zu contribuiren,
dadurch die gegenwaͤrtige Verfaſſung, Anſe-
hen und Souverainité in ihrer Conſiſtentz er-
halten werden kan.
2. Auf die Polen ein beſtaͤndig wachſames
Auge zu haben, aber auch die Fauſt zu zeigen,
wenn ſie an ihre vermeynte Praͤtenſiones gar zu
weit gedencken wollen.
3. Ob man auch an den uͤbrigen Reſt von
Preuſſen, zu gedencken Urſache habe?
4. Mit Rußland gegenwaͤrtig in gutem
Vernehmen zu ſtehen, ſo lange es in der Nach-
bahrſchafft nicht zu weit gehet.
5. Ob man gegenwaͤrtig auf die Nordiſche
Cronen zu reflectiren habe?
6. Wie weit man ſich auf das ewige Verbuͤnd-
niß mit dem Hauß Oeſterreich, zu verlaſſen habe?
7. Ob das ewige Verbuͤndniß, zwiſchen
Preuſſen, Polen und dem Hauß Oeſterreich,
zur Sicherheit dieſes Koͤnigreichs vieles contri-
buiren koͤnne?
8. Ob man auch anders, als in caſu mit den
Polen, an den Tuͤrckiſchen Kayſer zu dencken
Urſach habe?
9. Hieher gehoͤrige Schrifften.
VI. Die Praͤtenſiones dieſer Cron.
1. Dieſe gehen ſonderlich auf die Stadt El-
bingen, und zwar wegen einer alten Schuld-For-
derung. Nachricht hievon.
2. Das
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Schmeizel, Martin: Einleitung Zur Staats-Wissenschafft. Halle, 1732, S. 146. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmeizel_staatswissenschafft_1732/174>, abgerufen am 16.02.2025.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
(Kontakt).
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2025. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.