Schmeizel, Martin: Einleitung Zur Staats-Wissenschafft. Halle, 1732.XI. Vom Deutschen Reich. 43. Was von den so genannten Quaternio- 44. Hieher gehörige Schrifften. III. 1. Hiernächst ist zu lehren, wie das Haupt 2. Das Band dieser Union ist, daß sie ein 3. Besondere Abhandlung von den hohen 4. Nachricht von allerseits Verfassung, Cu- 5. Hieher gehörige Schrifften. IV. 1. Warum von der Regiments-Form des 2. Obs
XI. Vom Deutſchen Reich. 43. Was von den ſo genannten Quaternio- 44. Hieher gehoͤrige Schrifften. III. 1. Hiernaͤchſt iſt zu lehren, wie das Haupt 2. Das Band dieſer Union iſt, daß ſie ein 3. Beſondere Abhandlung von den hohen 4. Nachricht von allerſeits Verfaſſung, Cu- 5. Hieher gehoͤrige Schrifften. IV. 1. Warum von der Regiments-Form des 2. Obs
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XI. Vom Deutſchen Reich.
43. Was von den ſo genannten Quaternio-
nibus zu wiſſen und zu halten ſey?
44. Hieher gehoͤrige Schrifften.
III.
1. Hiernaͤchſt iſt zu lehren, wie das Haupt
und die verſchiedene Glieder an dieſem groſſen
Staats-Coͤrper, unter einander verbunden
ſeyn, und in ihrer Conſiſtentz ſich unterhalten.
2. Das Band dieſer Union iſt, daß ſie ein
gemeinſchafftliches Haupt und gemeinſchafftli-
che Geſetze haben, daß ihre ſie gemeinſchafftliche
Zuſammenkuͤnffte und Reichs-Taͤge haben,
und auf ſelbigen gemeinſchafftlich rathſchlagen
und ſchluͤſſen; durch die Kreyſe untereinander
verbunden ſind, und in gemeinſchafftlichen Ge-
richten ihre Sachen tractiren, unterſuchen und
ausmachen laſſen u. ſ. w.
3. Beſondere Abhandlung von den hohen
Reichs-Gerichten, als da ſind die Reichs-
Taͤge, das Gericht zu Rothweil, der Reichs-
Hof-Rath, das Cammer-Gericht.
4. Nachricht von allerſeits Verfaſſung, Cu-
rialien, Einrichtung und Particular-Umſtaͤn-
den.
5. Hieher gehoͤrige Schrifften.
IV.
1. Warum von der Regiments-Form des
Deutſchen Reichs ſo vielerley Meynungen an-
zutreffen?
2. Obs
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