Schmeizel, Martin: Einleitung Zur Staats-Wissenschafft. Halle, 1732.und insonderheit von Neapel. 7. Ob auch die Spanische Jnquisition hier 8. Es fraget sich, weil Neapel ein Päbstli- 10. Nachricht, von dem Ursprung und Ge- 11. Hieher gehörige Schrifften. III. Einkünffte, Macht zu Land und Wasser. 1. Die Revenüen sind entweder ordentlich 2. Jene fliessen zusammen von den Lehen, 3. Ob es wahr, daß auch von öffentlichen 4. Die ausserordentlichen Einkünffte werden 5. Daß die Summa aller dieser Einkünffte die
und inſonderheit von Neapel. 7. Ob auch die Spaniſche Jnquiſition hier 8. Es fraget ſich, weil Neapel ein Paͤbſtli- 10. Nachricht, von dem Urſprung und Ge- 11. Hieher gehoͤrige Schrifften. III. Einkuͤnffte, Macht zu Land und Waſſer. 1. Die Revenuͤen ſind entweder ordentlich 2. Jene flieſſen zuſammen von den Lehen, 3. Ob es wahr, daß auch von oͤffentlichen 4. Die auſſerordentlichen Einkuͤnffte werden 5. Daß die Summa aller dieſer Einkuͤnffte die
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und inſonderheit von Neapel.
7. Ob auch die Spaniſche Jnquiſition hier
zu Land eingefuͤhret worden?
8. Es fraget ſich, weil Neapel ein Paͤbſtli-
ches Lehn, ob er auch vieles in dieſem Reich zu
ſagen habe?
10. Nachricht, von dem Urſprung und Ge-
legenheit, wie Neapel ein ſolches Lehn worden,
und von der Recognitione feudi.
11. Hieher gehoͤrige Schrifften.
III. Einkuͤnffte, Macht zu Land und Waſſer.
1. Die Revenuͤen ſind entweder ordentlich
oder auſſerordentlich.
2. Jene flieſſen zuſammen von den Lehen,
von den ein- und ausgehenden Waaren, Pfer-
den und Viehe, von den Bergwercken, von ge-
wiſſen Cathedral-Kirchen und Aebteyen, von
denen ſo Aemter erhalten, von Verpachtung
des Saltzes u. ſ. w.
3. Ob es wahr, daß auch von oͤffentlichen
Huren eine Steuer gehoben werde?
4. Die auſſerordentlichen Einkuͤnffte werden
gehoben, aus denen, dann und wann confi-
ſcirten Guͤthern, vacant-gewordenen Lehen, aus
dem Don gratuit derer Staͤnde und Einwohner
u. ſ. w.
5. Daß die Summa aller dieſer Einkuͤnffte
ſich zwar auf etliche Millionen erſtrecke, allein
es ſind auch die Ausgaben ſo groß, daß man
ſagen will, der Beſitzer habe mehr Ehr, und
die
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