6. Mantua hatte seinen eigenen Hertzog, aus dem Hauß Gonzaga, und Mirandola seinen ei- genen Fürsten aus dem Hauß Pico, biß 1708, und waren Vasallen des Reichs.
7. Weil sie aber im letzteren Krieg Frantzö- sische Parthey ergriffen, geriethen sie in die Acht, das erstere ward eingezogen, das letztere an Modena verkaufft.
8. Die übrigen kleinen Fürstenthümer gehö- ren besondern Linien, aus dem Hauß Gonzaga oder Mantua.
9. Die Hertzoge von Modena und Parma, sind souverain und ihre Herrschafften erblich, die übrigen sind appanagirte Herren.
10. Die Einkünffte und Macht derselben ist mäßig und unterschiedlich.
11. Von besondern Prärogativen ist hier nichts sonderliches zu vernehmen.
12. Nachricht, von denen Anforderungen, so diese Printzen unter einander haben.
13. Jhr gemeinschafftliches Jnteresse bestehet darinnen, die Ruhe von Jtalien, mithin auch vor sich zu unterhalten und zu befördern, und auf denjenigen vigilant zu seyn, dessen Macht dieser ihrer Absicht könnte zuwider lauffen.
14. Nachricht von allerseits Wappen.
15. Die Staats-Historie dieser Länder ist folgende.
16. Jn denen ältesten Zeiten sollen in diesen Gegenden die Galli Cenomani gewohnet haben.
17. Ohn-
XV. Von Jtalien
6. Mantua hatte ſeinen eigenen Hertzog, aus dem Hauß Gonzaga, und Mirandola ſeinen ei- genen Fuͤrſten aus dem Hauß Pico, biß 1708, und waren Vaſallen des Reichs.
7. Weil ſie aber im letzteren Krieg Frantzoͤ- ſiſche Parthey ergriffen, geriethen ſie in die Acht, das erſtere ward eingezogen, das letztere an Modena verkaufft.
8. Die uͤbrigen kleinen Fuͤrſtenthuͤmer gehoͤ- ren beſondern Linien, aus dem Hauß Gonzaga oder Mantua.
9. Die Hertzoge von Modena und Parma, ſind ſouverain und ihre Herrſchafften erblich, die uͤbrigen ſind appanagirte Herren.
10. Die Einkuͤnffte und Macht derſelben iſt maͤßig und unterſchiedlich.
11. Von beſondern Praͤrogativen iſt hier nichts ſonderliches zu vernehmen.
12. Nachricht, von denen Anforderungen, ſo dieſe Printzen unter einander haben.
13. Jhr gemeinſchafftliches Jntereſſe beſtehet darinnen, die Ruhe von Jtalien, mithin auch vor ſich zu unterhalten und zu befoͤrdern, und auf denjenigen vigilant zu ſeyn, deſſen Macht dieſer ihrer Abſicht koͤnnte zuwider lauffen.
14. Nachricht von allerſeits Wappen.
15. Die Staats-Hiſtorie dieſer Laͤnder iſt folgende.
16. Jn denen aͤlteſten Zeiten ſollen in dieſen Gegenden die Galli Cenomani gewohnet haben.
17. Ohn-
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XV. Von Jtalien
6. Mantua hatte ſeinen eigenen Hertzog, aus
dem Hauß Gonzaga, und Mirandola ſeinen ei-
genen Fuͤrſten aus dem Hauß Pico, biß 1708,
und waren Vaſallen des Reichs.
7. Weil ſie aber im letzteren Krieg Frantzoͤ-
ſiſche Parthey ergriffen, geriethen ſie in die Acht,
das erſtere ward eingezogen, das letztere an
Modena verkaufft.
8. Die uͤbrigen kleinen Fuͤrſtenthuͤmer gehoͤ-
ren beſondern Linien, aus dem Hauß Gonzaga
oder Mantua.
9. Die Hertzoge von Modena und Parma,
ſind ſouverain und ihre Herrſchafften erblich,
die uͤbrigen ſind appanagirte Herren.
10. Die Einkuͤnffte und Macht derſelben iſt
maͤßig und unterſchiedlich.
11. Von beſondern Praͤrogativen iſt hier
nichts ſonderliches zu vernehmen.
12. Nachricht, von denen Anforderungen, ſo
dieſe Printzen unter einander haben.
13. Jhr gemeinſchafftliches Jntereſſe beſtehet
darinnen, die Ruhe von Jtalien, mithin auch
vor ſich zu unterhalten und zu befoͤrdern, und
auf denjenigen vigilant zu ſeyn, deſſen Macht
dieſer ihrer Abſicht koͤnnte zuwider lauffen.
14. Nachricht von allerſeits Wappen.
15. Die Staats-Hiſtorie dieſer Laͤnder iſt
folgende.
16. Jn denen aͤlteſten Zeiten ſollen in dieſen
Gegenden die Galli Cenomani gewohnet haben.
17. Ohn-
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Schmeizel, Martin: Einleitung Zur Staats-Wissenschafft. Halle, 1732, S. 250. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmeizel_staatswissenschafft_1732/278>, abgerufen am 16.07.2024.
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