und andern Consiliis, in welchen die Regiments- Sachen besorget werden.
5. Von der Administration des Regiments überhaupt und in jeder Provintz insonderheit.
6. Classen derer Stände, als da sind Geist- liche, Noblesse und Städte.
7. Was von Fundamental- auch andern Gesetzen, Rechten, und Constitutionen zu hören sey?
8. Ob auch die Spanische Jnquisition hier zu Lande eingeführet worden?
9. Hieher gehörige Schrifften.
III. Die Einkünffte, Macht zu Land und Wasser.
1. Gleich wie die Einwohner dieser Provin- tzen bey grossen Mitteln, also sind auch die Ein- künffte vor den Kayser sehr wichtig.
2. Jndessen da diese Provintzen grosse Pri- vilegia geniessen, so geben sie nicht leicht mehr, als was gewöhnlich; muß es aber ja seyn, so geschiehet es unter dem Nahmen eines Don gratuits.
3. Ob zwar diese Provintzen sehr Volckreich, so weiß man doch in selbigen von keiner gros- sen Krieges-Macht, was an Volck darinnen unterhalten wird, sind Kayserliche Regimen- ter.
4. Und was zu Wasser an Schiffen anzu- treffen, ist mehr, die Commercien zu treiben, und
fort-
XVII. Von den Niederlanden
und andern Conſiliis, in welchen die Regiments- Sachen beſorget werden.
5. Von der Adminiſtration des Regiments uͤberhaupt und in jeder Provintz inſonderheit.
6. Claſſen derer Staͤnde, als da ſind Geiſt- liche, Nobleſſe und Staͤdte.
7. Was von Fundamental- auch andern Geſetzen, Rechten, und Conſtitutionen zu hoͤren ſey?
8. Ob auch die Spaniſche Jnquiſition hier zu Lande eingefuͤhret worden?
9. Hieher gehoͤrige Schrifften.
III. Die Einkuͤnffte, Macht zu Land und Waſſer.
1. Gleich wie die Einwohner dieſer Provin- tzen bey groſſen Mitteln, alſo ſind auch die Ein- kuͤnffte vor den Kayſer ſehr wichtig.
2. Jndeſſen da dieſe Provintzen groſſe Pri- vilegia genieſſen, ſo geben ſie nicht leicht mehr, als was gewoͤhnlich; muß es aber ja ſeyn, ſo geſchiehet es unter dem Nahmen eines Don gratuits.
3. Ob zwar dieſe Provintzen ſehr Volckreich, ſo weiß man doch in ſelbigen von keiner groſ- ſen Krieges-Macht, was an Volck darinnen unterhalten wird, ſind Kayſerliche Regimen- ter.
4. Und was zu Waſſer an Schiffen anzu- treffen, iſt mehr, die Commercien zu treiben, und
fort-
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XVII. Von den Niederlanden
und andern Conſiliis, in welchen die Regiments-
Sachen beſorget werden.
5. Von der Adminiſtration des Regiments
uͤberhaupt und in jeder Provintz inſonderheit.
6. Claſſen derer Staͤnde, als da ſind Geiſt-
liche, Nobleſſe und Staͤdte.
7. Was von Fundamental- auch andern
Geſetzen, Rechten, und Conſtitutionen zu hoͤren
ſey?
8. Ob auch die Spaniſche Jnquiſition hier
zu Lande eingefuͤhret worden?
9. Hieher gehoͤrige Schrifften.
III. Die Einkuͤnffte, Macht zu Land und
Waſſer.
1. Gleich wie die Einwohner dieſer Provin-
tzen bey groſſen Mitteln, alſo ſind auch die Ein-
kuͤnffte vor den Kayſer ſehr wichtig.
2. Jndeſſen da dieſe Provintzen groſſe Pri-
vilegia genieſſen, ſo geben ſie nicht leicht mehr,
als was gewoͤhnlich; muß es aber ja ſeyn, ſo
geſchiehet es unter dem Nahmen eines Don
gratuits.
3. Ob zwar dieſe Provintzen ſehr Volckreich,
ſo weiß man doch in ſelbigen von keiner groſ-
ſen Krieges-Macht, was an Volck darinnen
unterhalten wird, ſind Kayſerliche Regimen-
ter.
4. Und was zu Waſſer an Schiffen anzu-
treffen, iſt mehr, die Commercien zu treiben, und
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Schmeizel, Martin: Einleitung Zur Staats-Wissenschafft. Halle, 1732, S. 288. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmeizel_staatswissenschafft_1732/316>, abgerufen am 16.07.2024.
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