Schmeizel, Martin: Einleitung Zur Staats-Wissenschafft. Halle, 1732.Das mit Behutsamkeit und gehöriger Weise angestellete Reisen, Die Conversation mit klugen Personen. 4. Von allen soll ein hinlänglicher Unter- richt gegeben und gezeiget werden, wie diese Disciplinen, vor einen künfftigen Politicum sol- len gelehret und von ihm gelernet werden. 5. Hieher gehörige Schrifften. III. Von denen hieher gehörigen Büchern. 1. Diese werden sowohl in Ansehen des Jnn- halts, als nach dero Beschaffenheit und Güte, nicht weniger der Sprache und Einrichtung, unterschiedlich befunden. 2. Hier reden wir nur von den Generalibus, d. i. welche überhaupt von denen Welt-Staaten geschrieben haben; die ins besondere von diesem und jenem Staat Nachricht ertheilen, sollen zu Ende eines jeden Staats, an seinem Ort ge- meldet werden. 3. Die von der ersten Classe sind auch unter- schiedlich, und zwar in Ansehen der Einrich- tung. 4. Einige halten nur General-Lehren in sich, und geben nur eine Einleitung zu der Staats- Lehre und Kenntniß, als Bosius in Introductio- ne in Notitiam Rerumpublicarum; Becman- nus in Historia Orbis und in Notitia Dignita- tum illustrium; Weise in denen Politischen Fragen, u. a. m. 5. An-
Das mit Behutſamkeit und gehoͤriger Weiſe angeſtellete Reiſen, Die Converſation mit klugen Perſonen. 4. Von allen ſoll ein hinlaͤnglicher Unter- richt gegeben und gezeiget werden, wie dieſe Diſciplinen, vor einen kuͤnfftigen Politicum ſol- len gelehret und von ihm gelernet werden. 5. Hieher gehoͤrige Schrifften. III. Von denen hieher gehoͤrigen Buͤchern. 1. Dieſe werden ſowohl in Anſehen des Jnn- halts, als nach dero Beſchaffenheit und Guͤte, nicht weniger der Sprache und Einrichtung, unterſchiedlich befunden. 2. Hier reden wir nur von den Generalibus, d. i. welche uͤberhaupt von denen Welt-Staaten geſchrieben haben; die ins beſondere von dieſem und jenem Staat Nachricht ertheilen, ſollen zu Ende eines jeden Staats, an ſeinem Ort ge- meldet werden. 3. Die von der erſten Claſſe ſind auch unter- ſchiedlich, und zwar in Anſehen der Einrich- tung. 4. Einige halten nur General-Lehren in ſich, und geben nur eine Einleitung zu der Staats- Lehre und Kenntniß, als Boſius in Introductio- ne in Notitiam Rerumpublicarum; Becman- nus in Hiſtoria Orbis und in Notitia Dignita- tum illuſtrium; Weiſe in denen Politiſchen Fragen, u. a. m. 5. An-
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richt gegeben und gezeiget werden, wie dieſe
Diſciplinen, vor einen kuͤnfftigen Politicum ſol-
len gelehret und von ihm gelernet werden.
5. Hieher gehoͤrige Schrifften.
III.
Von denen hieher gehoͤrigen Buͤchern.
1. Dieſe werden ſowohl in Anſehen des Jnn-
halts, als nach dero Beſchaffenheit und Guͤte,
nicht weniger der Sprache und Einrichtung,
unterſchiedlich befunden.
2. Hier reden wir nur von den Generalibus,
d. i. welche uͤberhaupt von denen Welt-Staaten
geſchrieben haben; die ins beſondere von dieſem
und jenem Staat Nachricht ertheilen, ſollen zu
Ende eines jeden Staats, an ſeinem Ort ge-
meldet werden.
3. Die von der erſten Claſſe ſind auch unter-
ſchiedlich, und zwar in Anſehen der Einrich-
tung.
4. Einige halten nur General-Lehren in ſich,
und geben nur eine Einleitung zu der Staats-
Lehre und Kenntniß, als Boſius in Introductio-
ne in Notitiam Rerumpublicarum; Becman-
nus in Hiſtoria Orbis und in Notitia Dignita-
tum illuſtrium; Weiſe in denen Politiſchen
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