11. Was le Lit de justice genennet, und wie es pflege gehalten zu werden.
12. Von denen Inspecteurs über die Bastille, wie auch derselben Graufamkeit.
13. Von denen Gouverneurs, Intendans, Lieutenants in denen Provintzen.
14. Von Administration der Justitz, wie schleunig selbige geschehe, und, ob auch in Franck- reich das Jus Rom. allenthalben im Gebrauch?
15. Was von denen Codicibus Regiis zu wissen?
16. Ansehen und Auctorität derer Advoca- ten in Franckreich. Exempel hievon.
17. Ob auch der Pabst in Franckreich was zu sagen habe?
18. Nachricht, von denen Händeln wegen des Juris Regaliorum, wegen derer Jansenisti- schen Streitigkeiten, und was davon abhängig.
19. Hieher gehörige Schrifften.
III.Einkünffte, Macht zu Wasser und Land.
1. Gleich wie die Ausgaben dieses Königes überaus groß, also sind auch die Einkünffte nicht geringer.
2. Sie fliessen aber zusammen aus sehr vie- lerley Quellen, aus denen Königlichen Domai- nen, Accisen, Kopffsteuern, Verkauffung derer Aemter, Verpachtung derer Königlichen Re-
venüen,
III. Von Franckreich.
11. Was le Lit de juſtice genennet, und wie es pflege gehalten zu werden.
12. Von denen Inſpecteurs uͤber die Baſtille, wie auch derſelben Graufamkeit.
13. Von denen Gouverneurs, Intendans, Lieutenants in denen Provintzen.
14. Von Adminiſtration der Juſtitz, wie ſchleunig ſelbige geſchehe, und, ob auch in Franck- reich das Jus Rom. allenthalben im Gebrauch?
15. Was von denen Codicibus Regiis zu wiſſen?
16. Anſehen und Auctoritaͤt derer Advoca- ten in Franckreich. Exempel hievon.
17. Ob auch der Pabſt in Franckreich was zu ſagen habe?
18. Nachricht, von denen Haͤndeln wegen des Juris Regaliorum, wegen derer Janſeniſti- ſchen Streitigkeiten, und was davon abhaͤngig.
19. Hieher gehoͤrige Schrifften.
III.Einkuͤnffte, Macht zu Waſſer und Land.
1. Gleich wie die Ausgaben dieſes Koͤniges uͤberaus groß, alſo ſind auch die Einkuͤnffte nicht geringer.
2. Sie flieſſen aber zuſammen aus ſehr vie- lerley Quellen, aus denen Koͤniglichen Domai- nen, Acciſen, Kopffſteuern, Verkauffung derer Aemter, Verpachtung derer Koͤniglichen Re-
venuͤen,
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III. Von Franckreich.
11. Was le Lit de juſtice genennet, und wie
es pflege gehalten zu werden.
12. Von denen Inſpecteurs uͤber die Baſtille,
wie auch derſelben Graufamkeit.
13. Von denen Gouverneurs, Intendans,
Lieutenants in denen Provintzen.
14. Von Adminiſtration der Juſtitz, wie
ſchleunig ſelbige geſchehe, und, ob auch in Franck-
reich das Jus Rom. allenthalben im Gebrauch?
15. Was von denen Codicibus Regiis zu
wiſſen?
16. Anſehen und Auctoritaͤt derer Advoca-
ten in Franckreich. Exempel hievon.
17. Ob auch der Pabſt in Franckreich was
zu ſagen habe?
18. Nachricht, von denen Haͤndeln wegen
des Juris Regaliorum, wegen derer Janſeniſti-
ſchen Streitigkeiten, und was davon abhaͤngig.
19. Hieher gehoͤrige Schrifften.
III. Einkuͤnffte, Macht zu Waſſer
und Land.
1. Gleich wie die Ausgaben dieſes Koͤniges
uͤberaus groß, alſo ſind auch die Einkuͤnffte
nicht geringer.
2. Sie flieſſen aber zuſammen aus ſehr vie-
lerley Quellen, aus denen Koͤniglichen Domai-
nen, Acciſen, Kopffſteuern, Verkauffung derer
Aemter, Verpachtung derer Koͤniglichen Re-
venuͤen,
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Schmeizel, Martin: Einleitung Zur Staats-Wissenschafft. Halle, 1732, S. 58. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmeizel_staatswissenschafft_1732/86>, abgerufen am 16.08.2024.
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