Schmidt, Andreas: Das Uber vier Malefitz-Personen ergangene Justitz-Rad. Berlin, 1725.die Theilung nach vier Wochen zu Leßin, ohnweit Ro- Ferner (2.) Anna Sophia Wancken, ihres (3.) Jst Abraham Hoffmann, seines Alters mit
die Theilung nach vier Wochen zu Leßin, ohnweit Ro- Ferner (2.) Anna Sophia Wancken, ihres (3.) Jſt Abraham Hoffmann, ſeines Alters mit
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0046" n="48[46]"/> die Theilung nach vier Wochen zu Leßin, ohnweit Ro-<lb/> ſtock vorgenommen und geſchehen ſollen.</p><lb/> <p>Ferner (2.) <hi rendition="#fr">Anna Sophia Wancken,</hi> ihres<lb/> Alters 28. Jahr, welche bißhero eine Zeitlang mit er-<lb/> nannten Fixel als ſein Weib herum gezogen, und ein<lb/> Kind gezeuget, jedoch daß ſie nicht ehelich <hi rendition="#aq">copulir</hi>et ge-<lb/> weſen, hat ebenfals guͤthlich bey ihrer <hi rendition="#aq">Litis-Conteſta-<lb/> tion</hi> ausgeſaget, daß ſie auf falſche Brand-Brieffe ge-<lb/> bettelt, hiernechſt aber, als ſie zur Marter dem Scharff-<lb/> richter uͤbergeben worden, nach ausgeſtandener einiger<lb/> Peinlichkeit bekennet, und nachhero deutlich <hi rendition="#aq">ratificir</hi>et,<lb/> daß ſie die Damm-Muͤhle mit berauben helffen, in<lb/> Manns-Rock verkleidet, und in einer viereckigten rau-<lb/> chen Muͤtze in der Damm-Muͤhle geweſen, auch jemand<lb/> wiſſe nicht eigentlich wen, binden helffen, worbey ſie<lb/> ihrem Mann die Schuld giebt, dieſer aber leugnet, daß<lb/> Er ſie darzu verfuͤhret, ſelbige aber noch zur Zeit nichts<lb/> von dem geraubten Gelde <hi rendition="#aq">participir</hi>et haben will.</p><lb/> <p>(3.) Jſt <hi rendition="#fr">Abraham Hoffmann,</hi> ſeines Alters<lb/> 28. Jahr, ebenfals geſtaͤndig, daß er eine Zeitlang hin<lb/> und wieder auf falſche Brand-Brieffe gebettelt, und<lb/> nachdem er zwar mit Peinlichkeit beleget, und darbey<lb/> nichts geſtanden, dennoch aber als obbenandter Fixel ſein<lb/> Bekaͤnntniß gethan, hat derſelbe gutwillig geſtanden,<lb/> und iſt darbey beſtaͤndig geblieben, daß er dieſen Raub<lb/> der Damm-Muͤhle, worzu einige Zigeuner den Anſchlag<lb/> gemacht, begehen, und inſonderheit des Muͤllers Magd<lb/> <fw place="bottom" type="catch">mit</fw><lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [48[46]/0046]
die Theilung nach vier Wochen zu Leßin, ohnweit Ro-
ſtock vorgenommen und geſchehen ſollen.
Ferner (2.) Anna Sophia Wancken, ihres
Alters 28. Jahr, welche bißhero eine Zeitlang mit er-
nannten Fixel als ſein Weib herum gezogen, und ein
Kind gezeuget, jedoch daß ſie nicht ehelich copuliret ge-
weſen, hat ebenfals guͤthlich bey ihrer Litis-Conteſta-
tion ausgeſaget, daß ſie auf falſche Brand-Brieffe ge-
bettelt, hiernechſt aber, als ſie zur Marter dem Scharff-
richter uͤbergeben worden, nach ausgeſtandener einiger
Peinlichkeit bekennet, und nachhero deutlich ratificiret,
daß ſie die Damm-Muͤhle mit berauben helffen, in
Manns-Rock verkleidet, und in einer viereckigten rau-
chen Muͤtze in der Damm-Muͤhle geweſen, auch jemand
wiſſe nicht eigentlich wen, binden helffen, worbey ſie
ihrem Mann die Schuld giebt, dieſer aber leugnet, daß
Er ſie darzu verfuͤhret, ſelbige aber noch zur Zeit nichts
von dem geraubten Gelde participiret haben will.
(3.) Jſt Abraham Hoffmann, ſeines Alters
28. Jahr, ebenfals geſtaͤndig, daß er eine Zeitlang hin
und wieder auf falſche Brand-Brieffe gebettelt, und
nachdem er zwar mit Peinlichkeit beleget, und darbey
nichts geſtanden, dennoch aber als obbenandter Fixel ſein
Bekaͤnntniß gethan, hat derſelbe gutwillig geſtanden,
und iſt darbey beſtaͤndig geblieben, daß er dieſen Raub
der Damm-Muͤhle, worzu einige Zigeuner den Anſchlag
gemacht, begehen, und inſonderheit des Muͤllers Magd
mit
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