Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821.Schulen in Verbindung gesezt werden, wie auch wirk- §. 79. Hiedurch scheinen nun die Einwendungen, welche Schulen in Verbindung geſezt werden, wie auch wirk- §. 79. Hiedurch ſcheinen nun die Einwendungen, welche <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0116" n="106"/> Schulen in Verbindung geſezt werden, wie auch wirk-<lb/> lich die neuerrichtete Paulinen-Pflege in Stuttgart mt<lb/> der dortigen Catharinen-Schule in der engſten Ver-<lb/> bindung ſteht, und ſogar in einem und ebendemſelben<lb/> Gebaͤude mit ihr befindlich iſt, ſo daß alſo an Raum,<lb/> Holz, Licht, Lehr- und Aufſichts-Perſonal ꝛc. außer-<lb/> ordentlich viel erſpart wird. — Nur mit Hoſpitaͤlern,<lb/> Zwangs-Arbeitshaͤuſern, Zuchthaͤuſern, und anderen<lb/> Verpflegungs- und Beſchaͤftigungs-Anſtalten fuͤr Er-<lb/> wachſene, und beſonders fuͤr verdorbene Erwachſene,<lb/> ſollten dergleichen Anſtalten nie in Beruͤhrung kom-<lb/> men, damit nicht durch ſchlechtes Beyſpiel und Verfuͤh-<lb/> rung auf der einen Seite mehr geſchadet werde, als<lb/> das Jnſtitut auf der anderen Seite nuͤtzen kann.<lb/> Dagegen ſollte eben in dergleichen Kinder-Verpfle-<lb/> gungs- und Erziehungs-Anſtalten ſelbſt eine ſolche<lb/> Einrichtung getroffen werden, daß phyſiſch- und mo-<lb/> raliſch- ganz verdorbene Kinder, von welchen eine<lb/> phyſiſche oder moraliſche Anſteckung der uͤbrigen Kin-<lb/> der, oder die Flucht zu befuͤrchten iſt, und bey welchen<lb/> alle guͤtlichen Mittel ohne Erfolg bleiben, von den<lb/> uͤbrigen Kindern abgeſondert, durch Zwang in der An-<lb/> ſtalt feſtgehalten, mit Gewalt zur Arbeit gezwungen,<lb/> und, wenn auch nicht gebeſſert, doch wenigſtens aus<lb/> der buͤrgerlichen Geſellſchaft verbannt, und fuͤr dieſelbe<lb/> unſchaͤdlich gemacht werden koͤnnten.</p> </div><lb/> <div n="1"> <head>§. 79.</head><lb/> <p>Hiedurch ſcheinen nun die Einwendungen, welche<lb/> bisher gegen den <hi rendition="#g">Nutzen</hi> der Kinder-Jnduſtrie-Schulen<lb/> vorgebracht worden ſind, alle beſeitigt zu ſeyn, und an<lb/> manchen Orten hat man wirklich die Nothwendigkeit der<lb/> Errichtung einer ſolchen Schule, oder einer Verbeſſerung<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [106/0116]
Schulen in Verbindung geſezt werden, wie auch wirk-
lich die neuerrichtete Paulinen-Pflege in Stuttgart mt
der dortigen Catharinen-Schule in der engſten Ver-
bindung ſteht, und ſogar in einem und ebendemſelben
Gebaͤude mit ihr befindlich iſt, ſo daß alſo an Raum,
Holz, Licht, Lehr- und Aufſichts-Perſonal ꝛc. außer-
ordentlich viel erſpart wird. — Nur mit Hoſpitaͤlern,
Zwangs-Arbeitshaͤuſern, Zuchthaͤuſern, und anderen
Verpflegungs- und Beſchaͤftigungs-Anſtalten fuͤr Er-
wachſene, und beſonders fuͤr verdorbene Erwachſene,
ſollten dergleichen Anſtalten nie in Beruͤhrung kom-
men, damit nicht durch ſchlechtes Beyſpiel und Verfuͤh-
rung auf der einen Seite mehr geſchadet werde, als
das Jnſtitut auf der anderen Seite nuͤtzen kann.
Dagegen ſollte eben in dergleichen Kinder-Verpfle-
gungs- und Erziehungs-Anſtalten ſelbſt eine ſolche
Einrichtung getroffen werden, daß phyſiſch- und mo-
raliſch- ganz verdorbene Kinder, von welchen eine
phyſiſche oder moraliſche Anſteckung der uͤbrigen Kin-
der, oder die Flucht zu befuͤrchten iſt, und bey welchen
alle guͤtlichen Mittel ohne Erfolg bleiben, von den
uͤbrigen Kindern abgeſondert, durch Zwang in der An-
ſtalt feſtgehalten, mit Gewalt zur Arbeit gezwungen,
und, wenn auch nicht gebeſſert, doch wenigſtens aus
der buͤrgerlichen Geſellſchaft verbannt, und fuͤr dieſelbe
unſchaͤdlich gemacht werden koͤnnten.
§. 79.
Hiedurch ſcheinen nun die Einwendungen, welche
bisher gegen den Nutzen der Kinder-Jnduſtrie-Schulen
vorgebracht worden ſind, alle beſeitigt zu ſeyn, und an
manchen Orten hat man wirklich die Nothwendigkeit der
Errichtung einer ſolchen Schule, oder einer Verbeſſerung
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