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Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821.

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Schulen in Verbindung gesezt werden, wie auch wirk-
lich die neuerrichtete Paulinen-Pflege in Stuttgart mt
der dortigen Catharinen-Schule in der engsten Ver-
bindung steht, und sogar in einem und ebendemselben
Gebäude mit ihr befindlich ist, so daß also an Raum,
Holz, Licht, Lehr- und Aufsichts-Personal etc. außer-
ordentlich viel erspart wird. -- Nur mit Hospitälern,
Zwangs-Arbeitshäusern, Zuchthäusern, und anderen
Verpflegungs- und Beschäftigungs-Anstalten für Er-
wachsene, und besonders für verdorbene Erwachsene,
sollten dergleichen Anstalten nie in Berührung kom-
men, damit nicht durch schlechtes Beyspiel und Verfüh-
rung auf der einen Seite mehr geschadet werde, als
das Jnstitut auf der anderen Seite nützen kann.
Dagegen sollte eben in dergleichen Kinder-Verpfle-
gungs- und Erziehungs-Anstalten selbst eine solche
Einrichtung getroffen werden, daß physisch- und mo-
ralisch- ganz verdorbene Kinder, von welchen eine
physische oder moralische Ansteckung der übrigen Kin-
der, oder die Flucht zu befürchten ist, und bey welchen
alle gütlichen Mittel ohne Erfolg bleiben, von den
übrigen Kindern abgesondert, durch Zwang in der An-
stalt festgehalten, mit Gewalt zur Arbeit gezwungen,
und, wenn auch nicht gebessert, doch wenigstens aus
der bürgerlichen Gesellschaft verbannt, und für dieselbe
unschädlich gemacht werden könnten.

§. 79.

Hiedurch scheinen nun die Einwendungen, welche
bisher gegen den Nutzen der Kinder-Jndustrie-Schulen
vorgebracht worden sind, alle beseitigt zu seyn, und an
manchen Orten hat man wirklich die Nothwendigkeit der
Errichtung einer solchen Schule, oder einer Verbesserung

Schulen in Verbindung geſezt werden, wie auch wirk-
lich die neuerrichtete Paulinen-Pflege in Stuttgart mt
der dortigen Catharinen-Schule in der engſten Ver-
bindung ſteht, und ſogar in einem und ebendemſelben
Gebaͤude mit ihr befindlich iſt, ſo daß alſo an Raum,
Holz, Licht, Lehr- und Aufſichts-Perſonal ꝛc. außer-
ordentlich viel erſpart wird. — Nur mit Hoſpitaͤlern,
Zwangs-Arbeitshaͤuſern, Zuchthaͤuſern, und anderen
Verpflegungs- und Beſchaͤftigungs-Anſtalten fuͤr Er-
wachſene, und beſonders fuͤr verdorbene Erwachſene,
ſollten dergleichen Anſtalten nie in Beruͤhrung kom-
men, damit nicht durch ſchlechtes Beyſpiel und Verfuͤh-
rung auf der einen Seite mehr geſchadet werde, als
das Jnſtitut auf der anderen Seite nuͤtzen kann.
Dagegen ſollte eben in dergleichen Kinder-Verpfle-
gungs- und Erziehungs-Anſtalten ſelbſt eine ſolche
Einrichtung getroffen werden, daß phyſiſch- und mo-
raliſch- ganz verdorbene Kinder, von welchen eine
phyſiſche oder moraliſche Anſteckung der uͤbrigen Kin-
der, oder die Flucht zu befuͤrchten iſt, und bey welchen
alle guͤtlichen Mittel ohne Erfolg bleiben, von den
uͤbrigen Kindern abgeſondert, durch Zwang in der An-
ſtalt feſtgehalten, mit Gewalt zur Arbeit gezwungen,
und, wenn auch nicht gebeſſert, doch wenigſtens aus
der buͤrgerlichen Geſellſchaft verbannt, und fuͤr dieſelbe
unſchaͤdlich gemacht werden koͤnnten.

§. 79.

Hiedurch ſcheinen nun die Einwendungen, welche
bisher gegen den Nutzen der Kinder-Jnduſtrie-Schulen
vorgebracht worden ſind, alle beſeitigt zu ſeyn, und an
manchen Orten hat man wirklich die Nothwendigkeit der
Errichtung einer ſolchen Schule, oder einer Verbeſſerung

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[106/0116] Schulen in Verbindung geſezt werden, wie auch wirk- lich die neuerrichtete Paulinen-Pflege in Stuttgart mt der dortigen Catharinen-Schule in der engſten Ver- bindung ſteht, und ſogar in einem und ebendemſelben Gebaͤude mit ihr befindlich iſt, ſo daß alſo an Raum, Holz, Licht, Lehr- und Aufſichts-Perſonal ꝛc. außer- ordentlich viel erſpart wird. — Nur mit Hoſpitaͤlern, Zwangs-Arbeitshaͤuſern, Zuchthaͤuſern, und anderen Verpflegungs- und Beſchaͤftigungs-Anſtalten fuͤr Er- wachſene, und beſonders fuͤr verdorbene Erwachſene, ſollten dergleichen Anſtalten nie in Beruͤhrung kom- men, damit nicht durch ſchlechtes Beyſpiel und Verfuͤh- rung auf der einen Seite mehr geſchadet werde, als das Jnſtitut auf der anderen Seite nuͤtzen kann. Dagegen ſollte eben in dergleichen Kinder-Verpfle- gungs- und Erziehungs-Anſtalten ſelbſt eine ſolche Einrichtung getroffen werden, daß phyſiſch- und mo- raliſch- ganz verdorbene Kinder, von welchen eine phyſiſche oder moraliſche Anſteckung der uͤbrigen Kin- der, oder die Flucht zu befuͤrchten iſt, und bey welchen alle guͤtlichen Mittel ohne Erfolg bleiben, von den uͤbrigen Kindern abgeſondert, durch Zwang in der An- ſtalt feſtgehalten, mit Gewalt zur Arbeit gezwungen, und, wenn auch nicht gebeſſert, doch wenigſtens aus der buͤrgerlichen Geſellſchaft verbannt, und fuͤr dieſelbe unſchaͤdlich gemacht werden koͤnnten. §. 79. Hiedurch ſcheinen nun die Einwendungen, welche bisher gegen den Nutzen der Kinder-Jnduſtrie-Schulen vorgebracht worden ſind, alle beſeitigt zu ſeyn, und an manchen Orten hat man wirklich die Nothwendigkeit der Errichtung einer ſolchen Schule, oder einer Verbeſſerung

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Zitationshilfe: Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821, S. 106. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmidlin_kinderindustrie_1821/116>, abgerufen am 24.11.2024.