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Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821.

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möchte aber zu Erfüllung des Zweckes schon hinreichend
seyn, wenn dergleichen Personen auf ebenbemerkte Art
in die bereits musterhaft eingerichteten Stuttgardter
Jndustrie-Schulen zum Unterricht abgeschickt würden. --
Ein besonderes Verdienst um die vaterländische Jndu-
strie könnte sich aber die Centralleitung des
Wohlthätigkeits-Vereins
ohne Zweifel dadurch
erwerben, wenn sie auf ihre Kosten vertraute und
geschickte Personen
, nöthigenfalls in's Ausland,
abschickte, oder bereits unterrichtete dergleichen Per-
sonen, nöthigenfalls auch Ausländer, etwa unter Mit-
wirkung des vaterländischen Handelsstandes, aufsuch-
te, anstellte, und belohnte,
um einzelne im
Lande weniger oder bis jetzt gar nicht bekannte nütz-
liche Jndustrie-Zweige in mehreren vaterländischen Jn-
dustrie-Schulen einzuführen, zu lehren, und deren Be-
treibung zu leiten. Vielleicht wäre die Aufstellung
und Bezahlung solcher Personen nur auf einige Zeit
nöthig, mithin nicht so außerordentlich kostspielig, und
in jedem Falle wohlfeiler und zweckmäßiger, als wenn
einzelne Oberämter und Orte, wie schon geschehen ist,
besondere Personen, z. B. zum Unterricht im Stroh-
flechten, mit großen Kosten aus dem Auslande ver-
schreiben, und sich und dem Lande hiedurch vielleicht
zuletzt eine neue Armenfamilie aufbürden, was auch
die Centralleitung bey der Anstellung solcher Leute ver-
meiden sollte und könnte.

§. 84.

An mehreren Orten wird auch Mangel an taug-
lichen Personen vorgeschützt, welche sich ohne Nach-
theil für ihre eigenen Geschäfte der Besorgung der
öconomischen Angelegenheiten
der Jndustrie-

moͤchte aber zu Erfuͤllung des Zweckes ſchon hinreichend
ſeyn, wenn dergleichen Perſonen auf ebenbemerkte Art
in die bereits muſterhaft eingerichteten Stuttgardter
Jnduſtrie-Schulen zum Unterricht abgeſchickt wuͤrden. —
Ein beſonderes Verdienſt um die vaterlaͤndiſche Jndu-
ſtrie koͤnnte ſich aber die Centralleitung des
Wohlthaͤtigkeits-Vereins
ohne Zweifel dadurch
erwerben, wenn ſie auf ihre Koſten vertraute und
geſchickte Perſonen
, noͤthigenfalls in's Ausland,
abſchickte, oder bereits unterrichtete dergleichen Per-
ſonen, noͤthigenfalls auch Auslaͤnder, etwa unter Mit-
wirkung des vaterlaͤndiſchen Handelsſtandes, aufſuch-
te, anſtellte, und belohnte,
um einzelne im
Lande weniger oder bis jetzt gar nicht bekannte nuͤtz-
liche Jnduſtrie-Zweige in mehreren vaterlaͤndiſchen Jn-
duſtrie-Schulen einzufuͤhren, zu lehren, und deren Be-
treibung zu leiten. Vielleicht waͤre die Aufſtellung
und Bezahlung ſolcher Perſonen nur auf einige Zeit
noͤthig, mithin nicht ſo außerordentlich koſtſpielig, und
in jedem Falle wohlfeiler und zweckmaͤßiger, als wenn
einzelne Oberaͤmter und Orte, wie ſchon geſchehen iſt,
beſondere Perſonen, z. B. zum Unterricht im Stroh-
flechten, mit großen Koſten aus dem Auslande ver-
ſchreiben, und ſich und dem Lande hiedurch vielleicht
zuletzt eine neue Armenfamilie aufbuͤrden, was auch
die Centralleitung bey der Anſtellung ſolcher Leute ver-
meiden ſollte und koͤnnte.

§. 84.

An mehreren Orten wird auch Mangel an taug-
lichen Perſonen vorgeſchuͤtzt, welche ſich ohne Nach-
theil fuͤr ihre eigenen Geſchaͤfte der Beſorgung der
oͤconomiſchen Angelegenheiten
der Jnduſtrie-

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[114/0124] moͤchte aber zu Erfuͤllung des Zweckes ſchon hinreichend ſeyn, wenn dergleichen Perſonen auf ebenbemerkte Art in die bereits muſterhaft eingerichteten Stuttgardter Jnduſtrie-Schulen zum Unterricht abgeſchickt wuͤrden. — Ein beſonderes Verdienſt um die vaterlaͤndiſche Jndu- ſtrie koͤnnte ſich aber die Centralleitung des Wohlthaͤtigkeits-Vereins ohne Zweifel dadurch erwerben, wenn ſie auf ihre Koſten vertraute und geſchickte Perſonen, noͤthigenfalls in's Ausland, abſchickte, oder bereits unterrichtete dergleichen Per- ſonen, noͤthigenfalls auch Auslaͤnder, etwa unter Mit- wirkung des vaterlaͤndiſchen Handelsſtandes, aufſuch- te, anſtellte, und belohnte, um einzelne im Lande weniger oder bis jetzt gar nicht bekannte nuͤtz- liche Jnduſtrie-Zweige in mehreren vaterlaͤndiſchen Jn- duſtrie-Schulen einzufuͤhren, zu lehren, und deren Be- treibung zu leiten. Vielleicht waͤre die Aufſtellung und Bezahlung ſolcher Perſonen nur auf einige Zeit noͤthig, mithin nicht ſo außerordentlich koſtſpielig, und in jedem Falle wohlfeiler und zweckmaͤßiger, als wenn einzelne Oberaͤmter und Orte, wie ſchon geſchehen iſt, beſondere Perſonen, z. B. zum Unterricht im Stroh- flechten, mit großen Koſten aus dem Auslande ver- ſchreiben, und ſich und dem Lande hiedurch vielleicht zuletzt eine neue Armenfamilie aufbuͤrden, was auch die Centralleitung bey der Anſtellung ſolcher Leute ver- meiden ſollte und koͤnnte. §. 84. An mehreren Orten wird auch Mangel an taug- lichen Perſonen vorgeſchuͤtzt, welche ſich ohne Nach- theil fuͤr ihre eigenen Geſchaͤfte der Beſorgung der oͤconomiſchen Angelegenheiten der Jnduſtrie-

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Zitationshilfe: Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821, S. 114. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmidlin_kinderindustrie_1821/124>, abgerufen am 21.11.2024.