Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821.verursachenden Arbeiten aber in den von dem Elemen- §. 91. Der allergrößte Stein des Anstoßens jedoch ist der §. 92. "Diese Kosten", heißt es, "stehen in keinem verurſachenden Arbeiten aber in den von dem Elemen- §. 91. Der allergroͤßte Stein des Anſtoßens jedoch iſt der §. 92. „Dieſe Koſten“, heißt es, „ſtehen in keinem <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0135" n="125"/> verurſachenden Arbeiten aber in den von dem Elemen-<lb/> tar-Unterrichte freyen Stunden zu beſchaͤftigen.</p> </div><lb/> <div n="1"> <head>§. 91.</head><lb/> <p>Der allergroͤßte Stein des Anſtoßens jedoch iſt der<lb/> mit einer jeden Verbeſſerung oder weiteren Ausdehnung<lb/> bereits beſtehender-, oder mit Errichtung neuer Jndu-<lb/> ſtrie-Schulen nothwendig verbundene <hi rendition="#g">Koſtens-Auf-<lb/> wand.</hi> Es ſind nicht nur die <hi rendition="#g">Koſten der erſten<lb/> Einrichtung</hi>, z. B. der Herſtellung des erforderlichen<lb/> Locals, und der Anſchaffung der noͤthigen Tiſche,<lb/> Baͤnke, Stuͤhle, Werkzeuge, und anderen Geraͤthſchaf-<lb/> ten, woran man ſich an manchem Orte ſtoͤßt, ſondern<lb/> beſonders auch die <hi rendition="#g">jaͤhrlichen Koſten der Unter-<lb/> haltung</hi> der Anſtalt, nahmentlich die Baukoſten oder<lb/> der Miethzins von dem gewaͤhlten Local, die Koſten<lb/> der Beleuchtung und Erwaͤrmung deſſelben, (beſonders<lb/> bey Gemeinden, welche keine eigenen Waldungen ha-<lb/> ben), die Koſten der Anſchaffung der zu verarbeitenden<lb/> Materialien, der den Kindern zu bezahlende Arbeits-<lb/> lohn, das bey Kindern, welche ſo manches verderben,<lb/> bey dem Verkauf der Fabricate nothwendig entſtehende<lb/> Deficit, die Praͤmien fuͤr die Kinder, die Belohnung<lb/> der Lehrer und Lehrerinnen, Rechnungsfuͤhrer, Auf-<lb/> ſeher ꝛc.</p> </div><lb/> <div n="1"> <head>§. 92.</head><lb/> <p>„Dieſe <hi rendition="#g">Koſten</hi>“, heißt es, „ſtehen <hi rendition="#g">in keinem<lb/> Verhaͤltniſſe mit dem Gewinn</hi>, welchen die<lb/> Kinder an Arbeitsverdienſt machen, und die dazu er-<lb/> forderliche Summe koͤnnte zweckmaͤßiger verwendet wer-<lb/> den, wenn ſie zu Beſchaͤftigung der Armen in ihren<lb/> Haͤuſern verwendet wuͤrde, wozu ſie auch in der Regel<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [125/0135]
verurſachenden Arbeiten aber in den von dem Elemen-
tar-Unterrichte freyen Stunden zu beſchaͤftigen.
§. 91.
Der allergroͤßte Stein des Anſtoßens jedoch iſt der
mit einer jeden Verbeſſerung oder weiteren Ausdehnung
bereits beſtehender-, oder mit Errichtung neuer Jndu-
ſtrie-Schulen nothwendig verbundene Koſtens-Auf-
wand. Es ſind nicht nur die Koſten der erſten
Einrichtung, z. B. der Herſtellung des erforderlichen
Locals, und der Anſchaffung der noͤthigen Tiſche,
Baͤnke, Stuͤhle, Werkzeuge, und anderen Geraͤthſchaf-
ten, woran man ſich an manchem Orte ſtoͤßt, ſondern
beſonders auch die jaͤhrlichen Koſten der Unter-
haltung der Anſtalt, nahmentlich die Baukoſten oder
der Miethzins von dem gewaͤhlten Local, die Koſten
der Beleuchtung und Erwaͤrmung deſſelben, (beſonders
bey Gemeinden, welche keine eigenen Waldungen ha-
ben), die Koſten der Anſchaffung der zu verarbeitenden
Materialien, der den Kindern zu bezahlende Arbeits-
lohn, das bey Kindern, welche ſo manches verderben,
bey dem Verkauf der Fabricate nothwendig entſtehende
Deficit, die Praͤmien fuͤr die Kinder, die Belohnung
der Lehrer und Lehrerinnen, Rechnungsfuͤhrer, Auf-
ſeher ꝛc.
§. 92.
„Dieſe Koſten“, heißt es, „ſtehen in keinem
Verhaͤltniſſe mit dem Gewinn, welchen die
Kinder an Arbeitsverdienſt machen, und die dazu er-
forderliche Summe koͤnnte zweckmaͤßiger verwendet wer-
den, wenn ſie zu Beſchaͤftigung der Armen in ihren
Haͤuſern verwendet wuͤrde, wozu ſie auch in der Regel
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