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Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821.

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verursachenden Arbeiten aber in den von dem Elemen-
tar-Unterrichte freyen Stunden zu beschäftigen.

§. 91.

Der allergrößte Stein des Anstoßens jedoch ist der
mit einer jeden Verbesserung oder weiteren Ausdehnung
bereits bestehender-, oder mit Errichtung neuer Jndu-
strie-Schulen nothwendig verbundene Kostens-Auf-
wand.
Es sind nicht nur die Kosten der ersten
Einrichtung
, z. B. der Herstellung des erforderlichen
Locals, und der Anschaffung der nöthigen Tische,
Bänke, Stühle, Werkzeuge, und anderen Geräthschaf-
ten, woran man sich an manchem Orte stößt, sondern
besonders auch die jährlichen Kosten der Unter-
haltung
der Anstalt, nahmentlich die Baukosten oder
der Miethzins von dem gewählten Local, die Kosten
der Beleuchtung und Erwärmung desselben, (besonders
bey Gemeinden, welche keine eigenen Waldungen ha-
ben), die Kosten der Anschaffung der zu verarbeitenden
Materialien, der den Kindern zu bezahlende Arbeits-
lohn, das bey Kindern, welche so manches verderben,
bey dem Verkauf der Fabricate nothwendig entstehende
Deficit, die Prämien für die Kinder, die Belohnung
der Lehrer und Lehrerinnen, Rechnungsführer, Auf-
seher etc.

§. 92.

"Diese Kosten", heißt es, "stehen in keinem
Verhältnisse mit dem Gewinn
, welchen die
Kinder an Arbeitsverdienst machen, und die dazu er-
forderliche Summe könnte zweckmäßiger verwendet wer-
den, wenn sie zu Beschäftigung der Armen in ihren
Häusern verwendet würde, wozu sie auch in der Regel

verurſachenden Arbeiten aber in den von dem Elemen-
tar-Unterrichte freyen Stunden zu beſchaͤftigen.

§. 91.

Der allergroͤßte Stein des Anſtoßens jedoch iſt der
mit einer jeden Verbeſſerung oder weiteren Ausdehnung
bereits beſtehender-, oder mit Errichtung neuer Jndu-
ſtrie-Schulen nothwendig verbundene Koſtens-Auf-
wand.
Es ſind nicht nur die Koſten der erſten
Einrichtung
, z. B. der Herſtellung des erforderlichen
Locals, und der Anſchaffung der noͤthigen Tiſche,
Baͤnke, Stuͤhle, Werkzeuge, und anderen Geraͤthſchaf-
ten, woran man ſich an manchem Orte ſtoͤßt, ſondern
beſonders auch die jaͤhrlichen Koſten der Unter-
haltung
der Anſtalt, nahmentlich die Baukoſten oder
der Miethzins von dem gewaͤhlten Local, die Koſten
der Beleuchtung und Erwaͤrmung deſſelben, (beſonders
bey Gemeinden, welche keine eigenen Waldungen ha-
ben), die Koſten der Anſchaffung der zu verarbeitenden
Materialien, der den Kindern zu bezahlende Arbeits-
lohn, das bey Kindern, welche ſo manches verderben,
bey dem Verkauf der Fabricate nothwendig entſtehende
Deficit, die Praͤmien fuͤr die Kinder, die Belohnung
der Lehrer und Lehrerinnen, Rechnungsfuͤhrer, Auf-
ſeher ꝛc.

§. 92.

„Dieſe Koſten“, heißt es, „ſtehen in keinem
Verhaͤltniſſe mit dem Gewinn
, welchen die
Kinder an Arbeitsverdienſt machen, und die dazu er-
forderliche Summe koͤnnte zweckmaͤßiger verwendet wer-
den, wenn ſie zu Beſchaͤftigung der Armen in ihren
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[125/0135] verurſachenden Arbeiten aber in den von dem Elemen- tar-Unterrichte freyen Stunden zu beſchaͤftigen. §. 91. Der allergroͤßte Stein des Anſtoßens jedoch iſt der mit einer jeden Verbeſſerung oder weiteren Ausdehnung bereits beſtehender-, oder mit Errichtung neuer Jndu- ſtrie-Schulen nothwendig verbundene Koſtens-Auf- wand. Es ſind nicht nur die Koſten der erſten Einrichtung, z. B. der Herſtellung des erforderlichen Locals, und der Anſchaffung der noͤthigen Tiſche, Baͤnke, Stuͤhle, Werkzeuge, und anderen Geraͤthſchaf- ten, woran man ſich an manchem Orte ſtoͤßt, ſondern beſonders auch die jaͤhrlichen Koſten der Unter- haltung der Anſtalt, nahmentlich die Baukoſten oder der Miethzins von dem gewaͤhlten Local, die Koſten der Beleuchtung und Erwaͤrmung deſſelben, (beſonders bey Gemeinden, welche keine eigenen Waldungen ha- ben), die Koſten der Anſchaffung der zu verarbeitenden Materialien, der den Kindern zu bezahlende Arbeits- lohn, das bey Kindern, welche ſo manches verderben, bey dem Verkauf der Fabricate nothwendig entſtehende Deficit, die Praͤmien fuͤr die Kinder, die Belohnung der Lehrer und Lehrerinnen, Rechnungsfuͤhrer, Auf- ſeher ꝛc. §. 92. „Dieſe Koſten“, heißt es, „ſtehen in keinem Verhaͤltniſſe mit dem Gewinn, welchen die Kinder an Arbeitsverdienſt machen, und die dazu er- forderliche Summe koͤnnte zweckmaͤßiger verwendet wer- den, wenn ſie zu Beſchaͤftigung der Armen in ihren Haͤuſern verwendet wuͤrde, wozu ſie auch in der Regel

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Zitationshilfe: Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821, S. 125. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmidlin_kinderindustrie_1821/135>, abgerufen am 21.11.2024.