Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821.Kosten anschaffen, und sich verbindlich machen, die §. 94. Jn je nähere und engere Verbindung eine Koſten anſchaffen, und ſich verbindlich machen, die §. 94. Jn je naͤhere und engere Verbindung eine <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0138" n="128"/> Koſten anſchaffen, und ſich verbindlich machen, die<lb/> Fabricate gegen Bezahlung eines gewiſſen Arbeitslohns<lb/> zuruͤckzunehmen; beſonders aber muß man nicht ſolche<lb/> Beſchaͤftigungs-Gegenſtaͤnde waͤhlen, wozu das Mate-<lb/> rial ſehr theuer und leicht zu verderben, und wovon<lb/> der Abſatz unſicher oder nur mit bedeutendem Verluſt<lb/> zu bewirken iſt; auch muß man den Kindern nicht ei-<lb/> nen unverhaͤltnißmaͤßig hohen Arbeitslohn bezahlen, je-<lb/> doch hiebey auch nicht vergeſſen, daß bey einer zweck-<lb/> maͤßigen Wahl der Beſchaͤftigungs-Gegenſtaͤnde das,<lb/> was man auf den Ankauf des Materials und auf Be-<lb/> zahlung des Arbeitslohns verwendet, nicht fuͤr immer<lb/> ausgegeben, ſondern nur vorgeſchoſſen iſt, und durch<lb/> den Erloͤß aus den Fabricaten wo nicht ganz, doch<lb/> groͤßtenthrils erſetzt wird. Man muß endlich nicht<lb/> allzufreygebig mit Praͤmien-Vertheilungen ſeyn, welche<lb/> vielleicht mit der Praͤmien-Vertheilung bey den Ele-<lb/> mentar-Schulen zweckmaͤßig in Verbindung geſetzt wer-<lb/> den koͤnnten, und keine beſonderen Rechnungsfuͤhrer,<lb/> Aufſeher ꝛc. anſtellen und bezahlen, wo dieſes Geſchaͤfte<lb/> ohne beſondere Belohnung die Lehrer verſehen koͤnnen,<lb/> zu Ertheilung des Unterrichts aber nicht Leute von<lb/> fremden Orten mit großen Koſten verſchreiben, wenn<lb/> man ſie bey einer zweckmaͤßigen Wahl der Unterrichts-<lb/> Gegenſtaͤnde wohlfeiler im Orte ſelbſt finden, oder in<lb/> einem benachbarten Orte fuͤr eine ſolche Lehrers-Stelle<lb/> ausbilden laſſen koͤnnte.</p> </div><lb/> <div n="1"> <head>§. 94.</head><lb/> <p>Jn je naͤhere und engere <hi rendition="#g">Verbindung eine<lb/> ſolche Jnduſtrie-Schule,</hi> wie ſchon oben im All-<lb/> gemeinen empfohlen wurde, mit der ohnehin ſchon im<lb/> Orte beſtehenden <hi rendition="#g">Elementar-Schule</hi> geſetzt werden<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [128/0138]
Koſten anſchaffen, und ſich verbindlich machen, die
Fabricate gegen Bezahlung eines gewiſſen Arbeitslohns
zuruͤckzunehmen; beſonders aber muß man nicht ſolche
Beſchaͤftigungs-Gegenſtaͤnde waͤhlen, wozu das Mate-
rial ſehr theuer und leicht zu verderben, und wovon
der Abſatz unſicher oder nur mit bedeutendem Verluſt
zu bewirken iſt; auch muß man den Kindern nicht ei-
nen unverhaͤltnißmaͤßig hohen Arbeitslohn bezahlen, je-
doch hiebey auch nicht vergeſſen, daß bey einer zweck-
maͤßigen Wahl der Beſchaͤftigungs-Gegenſtaͤnde das,
was man auf den Ankauf des Materials und auf Be-
zahlung des Arbeitslohns verwendet, nicht fuͤr immer
ausgegeben, ſondern nur vorgeſchoſſen iſt, und durch
den Erloͤß aus den Fabricaten wo nicht ganz, doch
groͤßtenthrils erſetzt wird. Man muß endlich nicht
allzufreygebig mit Praͤmien-Vertheilungen ſeyn, welche
vielleicht mit der Praͤmien-Vertheilung bey den Ele-
mentar-Schulen zweckmaͤßig in Verbindung geſetzt wer-
den koͤnnten, und keine beſonderen Rechnungsfuͤhrer,
Aufſeher ꝛc. anſtellen und bezahlen, wo dieſes Geſchaͤfte
ohne beſondere Belohnung die Lehrer verſehen koͤnnen,
zu Ertheilung des Unterrichts aber nicht Leute von
fremden Orten mit großen Koſten verſchreiben, wenn
man ſie bey einer zweckmaͤßigen Wahl der Unterrichts-
Gegenſtaͤnde wohlfeiler im Orte ſelbſt finden, oder in
einem benachbarten Orte fuͤr eine ſolche Lehrers-Stelle
ausbilden laſſen koͤnnte.
§. 94.
Jn je naͤhere und engere Verbindung eine
ſolche Jnduſtrie-Schule, wie ſchon oben im All-
gemeinen empfohlen wurde, mit der ohnehin ſchon im
Orte beſtehenden Elementar-Schule geſetzt werden
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