Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821.sind, zu Botengängen und Frohnen in ihrem Nahmen §. 20. Obige Privat-Arbeiten beschäftigen ferner die Kin- Dessen ungeachtet bleibt manchem Landmann, be- ſind, zu Botengaͤngen und Frohnen in ihrem Nahmen §. 20. Obige Privat-Arbeiten beſchaͤftigen ferner die Kin- Deſſen ungeachtet bleibt manchem Landmann, be- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0031" n="21"/> ſind, zu Botengaͤngen und Frohnen in ihrem Nahmen<lb/><hi rendition="#g">angeſtellt</hi>, zur Aufſicht uͤber ihre kleinen Kinder,<lb/> zum Huͤten ihres Viehes, oder zu anderen kleinen Ver-<lb/> richtungen <hi rendition="#g">gedungen</hi>, oder durch Spulen, Spinnen,<lb/> Stricken ꝛc. um den Lohn <hi rendition="#g">beſchaͤftigt</hi>; allein auch<lb/> dieß iſt doch nicht allgemein genug der Fall. —</p> </div><lb/> <div n="1"> <head>§. 20.</head><lb/> <p>Obige Privat-Arbeiten beſchaͤftigen ferner die Kin-<lb/> der zwar zum Theil <hi rendition="#g">nicht nur den Sommer, ſon-<lb/> dern großentheils auch den Winter hin-<lb/> durch,</hi> denn wenn gleich die eigentlichen Feld-Geſchaͤfte<lb/> hauptſaͤchlich nur vom Anfange des Fruͤhlings an bis<lb/> zum Eintritt des Winters getrieben werden koͤnnen, ſo<lb/> werden doch im Winter alte Weinberge ausgehauen<lb/> und gereuttet, es wird Erde und Duͤnger in die<lb/> Weinberge und auf die Wieſen gefuͤhrt, oder (beſon-<lb/> ders von unbemittelteren Guͤterbeſitzern, welchen es an<lb/> Zugvieh und Fuhrwerk fehlt) getragen, und auf Schlit-<lb/> ten gefuͤhrt, es wird Holz aufgemacht und herbeyge-<lb/> ſchafft, und duͤrres Holz geleſen, es wird, wenn nur<lb/> der Boden nicht gefroren iſt, Ackerſalat geſammelt, die<lb/> Fruͤchten werden ausgetroſchen, das Vieh muß gefuͤt-<lb/> tert und getraͤnkt, die Staͤlle muͤſſen gereinigt, es muß<lb/> Holz getragen werden u. ſ. w. — Andere Verrichtun-<lb/> gen, wie z. B. das Botengehen und Frohnen, das<lb/> Kinderhuͤten, die Profeſſions-Arbeiten, das Spinnen,<lb/> Stricken, Naͤhen, Sticken, und die Verfertigung von<lb/> Holzwaaren gehen Sommer und Winter fort. —</p><lb/> <p>Deſſen ungeachtet bleibt manchem Landmann, be-<lb/> ſonders im Winter, und uͤberhaupt in denjenigen Zei-<lb/> ten, wo Jahrszeit und Witterung ihm Feldgeſchaͤfte<lb/> nicht erlauben, vorzuͤglich an den langen Winter-<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [21/0031]
ſind, zu Botengaͤngen und Frohnen in ihrem Nahmen
angeſtellt, zur Aufſicht uͤber ihre kleinen Kinder,
zum Huͤten ihres Viehes, oder zu anderen kleinen Ver-
richtungen gedungen, oder durch Spulen, Spinnen,
Stricken ꝛc. um den Lohn beſchaͤftigt; allein auch
dieß iſt doch nicht allgemein genug der Fall. —
§. 20.
Obige Privat-Arbeiten beſchaͤftigen ferner die Kin-
der zwar zum Theil nicht nur den Sommer, ſon-
dern großentheils auch den Winter hin-
durch, denn wenn gleich die eigentlichen Feld-Geſchaͤfte
hauptſaͤchlich nur vom Anfange des Fruͤhlings an bis
zum Eintritt des Winters getrieben werden koͤnnen, ſo
werden doch im Winter alte Weinberge ausgehauen
und gereuttet, es wird Erde und Duͤnger in die
Weinberge und auf die Wieſen gefuͤhrt, oder (beſon-
ders von unbemittelteren Guͤterbeſitzern, welchen es an
Zugvieh und Fuhrwerk fehlt) getragen, und auf Schlit-
ten gefuͤhrt, es wird Holz aufgemacht und herbeyge-
ſchafft, und duͤrres Holz geleſen, es wird, wenn nur
der Boden nicht gefroren iſt, Ackerſalat geſammelt, die
Fruͤchten werden ausgetroſchen, das Vieh muß gefuͤt-
tert und getraͤnkt, die Staͤlle muͤſſen gereinigt, es muß
Holz getragen werden u. ſ. w. — Andere Verrichtun-
gen, wie z. B. das Botengehen und Frohnen, das
Kinderhuͤten, die Profeſſions-Arbeiten, das Spinnen,
Stricken, Naͤhen, Sticken, und die Verfertigung von
Holzwaaren gehen Sommer und Winter fort. —
Deſſen ungeachtet bleibt manchem Landmann, be-
ſonders im Winter, und uͤberhaupt in denjenigen Zei-
ten, wo Jahrszeit und Witterung ihm Feldgeſchaͤfte
nicht erlauben, vorzuͤglich an den langen Winter-
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