Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821.§. 21. Ueberdieß sind die oben aufgezählten Privat-Be- §. 21. Ueberdieß ſind die oben aufgezaͤhlten Privat-Be- <TEI> <text> <body> <pb facs="#f0033" n="23"/> <div n="1"> <head>§. 21.</head><lb/> <p>Ueberdieß ſind die oben aufgezaͤhlten Privat-Be-<lb/> ſchaͤftigungen der Kinder zum Theil mit einer <hi rendition="#g">regel-<lb/> maͤßigen Beſuchung und Benutzung des oͤf-<lb/> fentlichen Gottesdienſtes und Schul-Unter-<lb/> richts unvereinbar,</hi> und wegen des <hi rendition="#g">Mangels<lb/> an Aufſicht</hi>, welchem die Kinder dabey ausgeſezt<lb/> ſind, zum Theil auch in anderer- beſonders moraliſcher<lb/> Hinſicht von der Art, daß ſie zu Befoͤrderung des<lb/> Zweckes, die Kinder ihrer kuͤnftigen Beſtimmung ge-<lb/> maͤß zu erziehen und auszubilden, keineswegs geeignet<lb/> ſind. Viele dieſer Arbeiten werden zwar unter den<lb/> Augen und der Aufſicht der Eltern, Dienſtherrn ꝛc.<lb/> verrichtet, bey anderen aber iſt das Gegentheil der<lb/> Fall. So muͤſſen z. B. bey dem Viehhuͤten die Kin-<lb/> der, da ſie dadurch den ganzen Sommer hindurch al-<lb/> lem moraliſchen und intellectuellen Unterrichte, und al-<lb/> ler ordentlichen Aufſicht entzogen, und auf die Geſell-<lb/> ſchaft mit ihrem Vieh beſchraͤnkt werden, nothwendig<lb/> verwildern, und ſich, da dieſes Huͤten nur eine halbe<lb/> Beſchaͤftigung iſt, bey weitem nicht ihre volle Auf-<lb/> merkſamkeit in Anſpruch nimmt, und ihnen Zeit genug<lb/> zu allem moͤglichen Neben-Unfug uͤbrig laͤßt, je laͤnger<lb/> je mehr an den verderblichen Muͤſſiggang, Bettel, und<lb/> andere Unarten aller Art gewoͤhnen; — deßgleichen<lb/> werden die Kinder durch das Hinausſchicken, um Holz<lb/> zu ſammeln und einzubringen, viel zu ſehr zu Schul-<lb/> Verſaͤumniſſen verleitet, von eigentlicher Arbeits- und<lb/> Ordnungsliebe entwoͤhnt, und zu dem Feld- und Wald-<lb/> diebſtahl, wohl auch zum Verderben fruchtbarer Baͤume<lb/> verleitet; — aͤhnliche Nachtheile entſtehen aus dem<lb/> Frohnen und Botengehen der Kinder, und ſelbſt die<lb/> haͤuslichen Geſchaͤfte koͤnnen ihnen, beſonders vom<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [23/0033]
§. 21.
Ueberdieß ſind die oben aufgezaͤhlten Privat-Be-
ſchaͤftigungen der Kinder zum Theil mit einer regel-
maͤßigen Beſuchung und Benutzung des oͤf-
fentlichen Gottesdienſtes und Schul-Unter-
richts unvereinbar, und wegen des Mangels
an Aufſicht, welchem die Kinder dabey ausgeſezt
ſind, zum Theil auch in anderer- beſonders moraliſcher
Hinſicht von der Art, daß ſie zu Befoͤrderung des
Zweckes, die Kinder ihrer kuͤnftigen Beſtimmung ge-
maͤß zu erziehen und auszubilden, keineswegs geeignet
ſind. Viele dieſer Arbeiten werden zwar unter den
Augen und der Aufſicht der Eltern, Dienſtherrn ꝛc.
verrichtet, bey anderen aber iſt das Gegentheil der
Fall. So muͤſſen z. B. bey dem Viehhuͤten die Kin-
der, da ſie dadurch den ganzen Sommer hindurch al-
lem moraliſchen und intellectuellen Unterrichte, und al-
ler ordentlichen Aufſicht entzogen, und auf die Geſell-
ſchaft mit ihrem Vieh beſchraͤnkt werden, nothwendig
verwildern, und ſich, da dieſes Huͤten nur eine halbe
Beſchaͤftigung iſt, bey weitem nicht ihre volle Auf-
merkſamkeit in Anſpruch nimmt, und ihnen Zeit genug
zu allem moͤglichen Neben-Unfug uͤbrig laͤßt, je laͤnger
je mehr an den verderblichen Muͤſſiggang, Bettel, und
andere Unarten aller Art gewoͤhnen; — deßgleichen
werden die Kinder durch das Hinausſchicken, um Holz
zu ſammeln und einzubringen, viel zu ſehr zu Schul-
Verſaͤumniſſen verleitet, von eigentlicher Arbeits- und
Ordnungsliebe entwoͤhnt, und zu dem Feld- und Wald-
diebſtahl, wohl auch zum Verderben fruchtbarer Baͤume
verleitet; — aͤhnliche Nachtheile entſtehen aus dem
Frohnen und Botengehen der Kinder, und ſelbſt die
haͤuslichen Geſchaͤfte koͤnnen ihnen, beſonders vom
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