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Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821.

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jeden Ort ein oder mehrere Baumgärtner gebildet wer-
den, durch welche dann dieser wichtige Zweig der land-
wirthschaftlichen Jndustrie weiter verbreitet würde. --
Schon die katholische Schul-Ordnung verordnet daher,
daß mit jeder gut eingerichteten Arbeitsschule auch eine
Baum-Schule verbunden, und hiezu, wo es nur
immer möglich sey, ein schicklicher Platz von der Ge-
meinde angewiesen werden soll, und wirklich sind auch
in mehreren Orten des Königreichs öffentliche Baum-
schulen angelegt, worin die männliche Jugend zum
Einlegen der Kerne, zum Pelzen, Oculiren, und Co-
puliren der wilden sowohl als der aus Kernen gezoge-
nen Stämmchen, zum Schneiden und Ausputzen der-
selben, überhaupt zur Pflanzung, Veredlung, und son-
stigen Behandlung der Obstbäume unter Aufsicht der
Lehrer und zum Theil auch der Väter angeleitet wird;
die herangewachsenen Stämmchen werden dann in die
Gärten und Felder der Eltern versetzt.

§. 35.

Die katholische Schul-Ordnung empfielt auch den
Unterricht im Waschen und Kochen, und wirklich
werden an einigen Orten die Kinder zum Waschen und
zum Kochen, wenigstens der Rumfordischen Suppe,
angeleitet, oder wird wenigstens den älteren Mädchen,
ehe sie in Dienste treten, Gelegenheit verschafft, das
Waschen und Bügeln zu erlernen, und einige Kennt-
nisse von den Geschäften in der Küche zu erhalten. --
Auch werden die Kinder abwechslungsweise zum Rei-
nigen
der Lehrzimmer, der Küche, der Treppen, und
Hausgänge gebraucht, -- und eben so könnten sie viel-
leicht zum Theil zum Aufmachen, Herbeyfüh-
ren, Sägen, Spalten, Aufsetzen, und Her-

jeden Ort ein oder mehrere Baumgaͤrtner gebildet wer-
den, durch welche dann dieſer wichtige Zweig der land-
wirthſchaftlichen Jnduſtrie weiter verbreitet wuͤrde. —
Schon die katholiſche Schul-Ordnung verordnet daher,
daß mit jeder gut eingerichteten Arbeitsſchule auch eine
Baum-Schule verbunden, und hiezu, wo es nur
immer moͤglich ſey, ein ſchicklicher Platz von der Ge-
meinde angewieſen werden ſoll, und wirklich ſind auch
in mehreren Orten des Koͤnigreichs oͤffentliche Baum-
ſchulen angelegt, worin die maͤnnliche Jugend zum
Einlegen der Kerne, zum Pelzen, Oculiren, und Co-
puliren der wilden ſowohl als der aus Kernen gezoge-
nen Staͤmmchen, zum Schneiden und Ausputzen der-
ſelben, uͤberhaupt zur Pflanzung, Veredlung, und ſon-
ſtigen Behandlung der Obſtbaͤume unter Aufſicht der
Lehrer und zum Theil auch der Vaͤter angeleitet wird;
die herangewachſenen Staͤmmchen werden dann in die
Gaͤrten und Felder der Eltern verſetzt.

§. 35.

Die katholiſche Schul-Ordnung empfielt auch den
Unterricht im Waſchen und Kochen, und wirklich
werden an einigen Orten die Kinder zum Waſchen und
zum Kochen, wenigſtens der Rumfordiſchen Suppe,
angeleitet, oder wird wenigſtens den aͤlteren Maͤdchen,
ehe ſie in Dienſte treten, Gelegenheit verſchafft, das
Waſchen und Buͤgeln zu erlernen, und einige Kennt-
niſſe von den Geſchaͤften in der Kuͤche zu erhalten. —
Auch werden die Kinder abwechslungsweiſe zum Rei-
nigen
der Lehrzimmer, der Kuͤche, der Treppen, und
Hausgaͤnge gebraucht, — und eben ſo koͤnnten ſie viel-
leicht zum Theil zum Aufmachen, Herbeyfuͤh-
ren, Saͤgen, Spalten, Aufſetzen, und Her-

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[39/0049] jeden Ort ein oder mehrere Baumgaͤrtner gebildet wer- den, durch welche dann dieſer wichtige Zweig der land- wirthſchaftlichen Jnduſtrie weiter verbreitet wuͤrde. — Schon die katholiſche Schul-Ordnung verordnet daher, daß mit jeder gut eingerichteten Arbeitsſchule auch eine Baum-Schule verbunden, und hiezu, wo es nur immer moͤglich ſey, ein ſchicklicher Platz von der Ge- meinde angewieſen werden ſoll, und wirklich ſind auch in mehreren Orten des Koͤnigreichs oͤffentliche Baum- ſchulen angelegt, worin die maͤnnliche Jugend zum Einlegen der Kerne, zum Pelzen, Oculiren, und Co- puliren der wilden ſowohl als der aus Kernen gezoge- nen Staͤmmchen, zum Schneiden und Ausputzen der- ſelben, uͤberhaupt zur Pflanzung, Veredlung, und ſon- ſtigen Behandlung der Obſtbaͤume unter Aufſicht der Lehrer und zum Theil auch der Vaͤter angeleitet wird; die herangewachſenen Staͤmmchen werden dann in die Gaͤrten und Felder der Eltern verſetzt. §. 35. Die katholiſche Schul-Ordnung empfielt auch den Unterricht im Waſchen und Kochen, und wirklich werden an einigen Orten die Kinder zum Waſchen und zum Kochen, wenigſtens der Rumfordiſchen Suppe, angeleitet, oder wird wenigſtens den aͤlteren Maͤdchen, ehe ſie in Dienſte treten, Gelegenheit verſchafft, das Waſchen und Buͤgeln zu erlernen, und einige Kennt- niſſe von den Geſchaͤften in der Kuͤche zu erhalten. — Auch werden die Kinder abwechslungsweiſe zum Rei- nigen der Lehrzimmer, der Kuͤche, der Treppen, und Hausgaͤnge gebraucht, — und eben ſo koͤnnten ſie viel- leicht zum Theil zum Aufmachen, Herbeyfuͤh- ren, Saͤgen, Spalten, Aufſetzen, und Her-

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Zitationshilfe: Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821, S. 39. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmidlin_kinderindustrie_1821/49>, abgerufen am 03.12.2024.