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Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821.

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Erwerbe fehlt, und welche allein Menschen der oben-
gedachten Art vom Verderben retten kann.

§. 42.

Selbst diejenigen Kinder, welche von den Jhrigen
zu Hause zu nützlichen Kunst-Arbeiten angeleitet und
angehalten werden, könnten in einer Jndustrie-Schule
vielleicht zu ihrem und der Jhrigen großen Vortheil ei-
ne solche Arbeit vollkommener und besser ma-
chen lernen
. -- Auch können solche Arbeiten eine
sehr gute Vorübung der Kinder für ein Hand-
werk
werden, zu dessen Erlernung und Betreibung
sie vielleicht späterhin Neigung und Gelegenheit erhal-
ten. -- Und selbst wenn sie späterhin nicht in den
Fall kommen sollten, die erlernten Arbeiten selbst betrei-
ben zu müssen, sondern erhöhter Wohlstand ihnen viel-
leicht erlaubt, dieselbe durch andere verrichten zu lassen,
sie bey anderen zu bestellen, oder zu erkaufen, wird
es ihnen sehr nützlich seyn, sie früher selbst gelernt und
betrieben zu haben, indem sie alsdann den Werth
der ihnen von anderen geleisteten Arbeit
oder gelieferten Waare desto besser, -- und
im entgegengesetzten Falle vielleicht gar
nicht beurtheilen können.
-- Uebrigens ist es
ja überhaupt bey Kindern, wie bereits gezeigt wurde,
nicht allein darum zu thun, daß sie eine ihrer künf-
tigen Bestimmung angemessene
, sondern über-
haupt, daß sie Beschäftigung haben, und dadurch
vom Müssiggang, Bettel, und anderen Ausschweifun-
gen und Lastern abgehalten werden, und es kann ih-
nen also die Betreibung verschiedener Kunst-Arbeiten,
selbst wenn dieselbe zu Erfüllung ihrer künftigen

Erwerbe fehlt, und welche allein Menſchen der oben-
gedachten Art vom Verderben retten kann.

§. 42.

Selbſt diejenigen Kinder, welche von den Jhrigen
zu Hauſe zu nuͤtzlichen Kunſt-Arbeiten angeleitet und
angehalten werden, koͤnnten in einer Jnduſtrie-Schule
vielleicht zu ihrem und der Jhrigen großen Vortheil ei-
ne ſolche Arbeit vollkommener und beſſer ma-
chen lernen
. — Auch koͤnnen ſolche Arbeiten eine
ſehr gute Voruͤbung der Kinder fuͤr ein Hand-
werk
werden, zu deſſen Erlernung und Betreibung
ſie vielleicht ſpaͤterhin Neigung und Gelegenheit erhal-
ten. — Und ſelbſt wenn ſie ſpaͤterhin nicht in den
Fall kommen ſollten, die erlernten Arbeiten ſelbſt betrei-
ben zu muͤſſen, ſondern erhoͤhter Wohlſtand ihnen viel-
leicht erlaubt, dieſelbe durch andere verrichten zu laſſen,
ſie bey anderen zu beſtellen, oder zu erkaufen, wird
es ihnen ſehr nuͤtzlich ſeyn, ſie fruͤher ſelbſt gelernt und
betrieben zu haben, indem ſie alsdann den Werth
der ihnen von anderen geleiſteten Arbeit
oder gelieferten Waare deſto beſſer, — und
im entgegengeſetzten Falle vielleicht gar
nicht beurtheilen koͤnnen.
— Uebrigens iſt es
ja uͤberhaupt bey Kindern, wie bereits gezeigt wurde,
nicht allein darum zu thun, daß ſie eine ihrer kuͤnf-
tigen Beſtimmung angemeſſene
, ſondern uͤber-
haupt, daß ſie Beſchaͤftigung haben, und dadurch
vom Muͤſſiggang, Bettel, und anderen Ausſchweifun-
gen und Laſtern abgehalten werden, und es kann ih-
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[47/0057] Erwerbe fehlt, und welche allein Menſchen der oben- gedachten Art vom Verderben retten kann. §. 42. Selbſt diejenigen Kinder, welche von den Jhrigen zu Hauſe zu nuͤtzlichen Kunſt-Arbeiten angeleitet und angehalten werden, koͤnnten in einer Jnduſtrie-Schule vielleicht zu ihrem und der Jhrigen großen Vortheil ei- ne ſolche Arbeit vollkommener und beſſer ma- chen lernen. — Auch koͤnnen ſolche Arbeiten eine ſehr gute Voruͤbung der Kinder fuͤr ein Hand- werk werden, zu deſſen Erlernung und Betreibung ſie vielleicht ſpaͤterhin Neigung und Gelegenheit erhal- ten. — Und ſelbſt wenn ſie ſpaͤterhin nicht in den Fall kommen ſollten, die erlernten Arbeiten ſelbſt betrei- ben zu muͤſſen, ſondern erhoͤhter Wohlſtand ihnen viel- leicht erlaubt, dieſelbe durch andere verrichten zu laſſen, ſie bey anderen zu beſtellen, oder zu erkaufen, wird es ihnen ſehr nuͤtzlich ſeyn, ſie fruͤher ſelbſt gelernt und betrieben zu haben, indem ſie alsdann den Werth der ihnen von anderen geleiſteten Arbeit oder gelieferten Waare deſto beſſer, — und im entgegengeſetzten Falle vielleicht gar nicht beurtheilen koͤnnen. — Uebrigens iſt es ja uͤberhaupt bey Kindern, wie bereits gezeigt wurde, nicht allein darum zu thun, daß ſie eine ihrer kuͤnf- tigen Beſtimmung angemeſſene, ſondern uͤber- haupt, daß ſie Beſchaͤftigung haben, und dadurch vom Muͤſſiggang, Bettel, und anderen Ausſchweifun- gen und Laſtern abgehalten werden, und es kann ih- nen alſo die Betreibung verſchiedener Kunſt-Arbeiten, ſelbſt wenn dieſelbe zu Erfuͤllung ihrer kuͤnftigen

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Zitationshilfe: Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821, S. 47. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmidlin_kinderindustrie_1821/57>, abgerufen am 21.11.2024.