Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821.Erwerbe fehlt, und welche allein Menschen der oben- §. 42. Selbst diejenigen Kinder, welche von den Jhrigen Erwerbe fehlt, und welche allein Menſchen der oben- §. 42. Selbſt diejenigen Kinder, welche von den Jhrigen <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0057" n="47"/> Erwerbe fehlt, und welche allein Menſchen der oben-<lb/> gedachten Art vom Verderben retten kann.</p> </div><lb/> <div n="1"> <head>§. 42.</head><lb/> <p>Selbſt diejenigen Kinder, welche von den Jhrigen<lb/> zu Hauſe zu nuͤtzlichen Kunſt-Arbeiten angeleitet und<lb/> angehalten werden, koͤnnten in einer Jnduſtrie-Schule<lb/> vielleicht zu ihrem und der Jhrigen großen Vortheil ei-<lb/> ne ſolche Arbeit <hi rendition="#g">vollkommener und beſſer ma-<lb/> chen lernen</hi>. — Auch koͤnnen ſolche Arbeiten eine<lb/> ſehr gute <hi rendition="#g">Voruͤbung der Kinder fuͤr ein Hand-<lb/> werk</hi> werden, zu deſſen Erlernung und Betreibung<lb/> ſie vielleicht ſpaͤterhin Neigung und Gelegenheit erhal-<lb/> ten. — Und ſelbſt wenn ſie ſpaͤterhin nicht in den<lb/> Fall kommen ſollten, die erlernten Arbeiten ſelbſt betrei-<lb/> ben zu muͤſſen, ſondern erhoͤhter Wohlſtand ihnen viel-<lb/> leicht erlaubt, dieſelbe durch andere verrichten zu laſſen,<lb/> ſie bey anderen zu beſtellen, oder zu erkaufen, wird<lb/> es ihnen ſehr nuͤtzlich ſeyn, ſie fruͤher ſelbſt gelernt und<lb/> betrieben zu haben, indem ſie alsdann <hi rendition="#g">den Werth<lb/> der ihnen von anderen geleiſteten Arbeit<lb/> oder gelieferten Waare deſto beſſer, — und<lb/> im entgegengeſetzten Falle vielleicht gar<lb/> nicht beurtheilen koͤnnen.</hi> — Uebrigens iſt es<lb/> ja uͤberhaupt bey Kindern, wie bereits gezeigt wurde,<lb/> nicht allein darum zu thun, daß ſie eine <hi rendition="#g">ihrer kuͤnf-<lb/> tigen Beſtimmung angemeſſene</hi>, ſondern uͤber-<lb/> haupt, <hi rendition="#g">daß</hi> ſie Beſchaͤftigung haben, und dadurch<lb/> vom Muͤſſiggang, Bettel, und anderen Ausſchweifun-<lb/> gen und Laſtern abgehalten werden, und es kann ih-<lb/> nen alſo die Betreibung verſchiedener Kunſt-Arbeiten,<lb/> ſelbſt wenn dieſelbe zu Erfuͤllung ihrer <hi rendition="#g">kuͤnftigen</hi><lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [47/0057]
Erwerbe fehlt, und welche allein Menſchen der oben-
gedachten Art vom Verderben retten kann.
§. 42.
Selbſt diejenigen Kinder, welche von den Jhrigen
zu Hauſe zu nuͤtzlichen Kunſt-Arbeiten angeleitet und
angehalten werden, koͤnnten in einer Jnduſtrie-Schule
vielleicht zu ihrem und der Jhrigen großen Vortheil ei-
ne ſolche Arbeit vollkommener und beſſer ma-
chen lernen. — Auch koͤnnen ſolche Arbeiten eine
ſehr gute Voruͤbung der Kinder fuͤr ein Hand-
werk werden, zu deſſen Erlernung und Betreibung
ſie vielleicht ſpaͤterhin Neigung und Gelegenheit erhal-
ten. — Und ſelbſt wenn ſie ſpaͤterhin nicht in den
Fall kommen ſollten, die erlernten Arbeiten ſelbſt betrei-
ben zu muͤſſen, ſondern erhoͤhter Wohlſtand ihnen viel-
leicht erlaubt, dieſelbe durch andere verrichten zu laſſen,
ſie bey anderen zu beſtellen, oder zu erkaufen, wird
es ihnen ſehr nuͤtzlich ſeyn, ſie fruͤher ſelbſt gelernt und
betrieben zu haben, indem ſie alsdann den Werth
der ihnen von anderen geleiſteten Arbeit
oder gelieferten Waare deſto beſſer, — und
im entgegengeſetzten Falle vielleicht gar
nicht beurtheilen koͤnnen. — Uebrigens iſt es
ja uͤberhaupt bey Kindern, wie bereits gezeigt wurde,
nicht allein darum zu thun, daß ſie eine ihrer kuͤnf-
tigen Beſtimmung angemeſſene, ſondern uͤber-
haupt, daß ſie Beſchaͤftigung haben, und dadurch
vom Muͤſſiggang, Bettel, und anderen Ausſchweifun-
gen und Laſtern abgehalten werden, und es kann ih-
nen alſo die Betreibung verſchiedener Kunſt-Arbeiten,
ſelbſt wenn dieſelbe zu Erfuͤllung ihrer kuͤnftigen
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