Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821.trag zu Bestreitung der Kosten des Ganzen, und nur §. 69. Aber es gibt ja, wie oben gezeigt worden ist, so Es bleiben also, besonders im Winter, Stunden trag zu Beſtreitung der Koſten des Ganzen, und nur §. 69. Aber es gibt ja, wie oben gezeigt worden iſt, ſo Es bleiben alſo, beſonders im Winter, Stunden <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0098" n="88"/> trag zu Beſtreitung der Koſten des Ganzen, und nur<lb/> unter der Bedingung, daß ſie ſich ganz, wie jedes<lb/> andere Kind, in den Plan und die allgemeinen Ge-<lb/> ſetze und Ordnungen der Anſtalt fuͤgen muͤſſen.</p> </div><lb/> <div n="1"> <head>§. 69.</head><lb/> <p>Aber es gibt ja, wie oben gezeigt worden iſt, ſo<lb/> viele <hi rendition="#g">Stunden, Taͤge, Wochen, Monate, be-<lb/> ſonders im Winter,</hi> in welchen ſelbſt die beguͤ-<lb/> terten, und die fuͤr das Wohl ihrer Kinder beſorgten<lb/> Eltern ihnen <hi rendition="#g">keine angemeſſene Beſchaͤftigung<lb/> zu verſchaffen wiſſen</hi>, — ſo viele <hi rendition="#g">Eltern</hi>,<lb/> welche <hi rendition="#g">ſelbſt keine nuͤtzliche Arbeit verſtehen</hi>,<lb/> oder <hi rendition="#g">ſelbſt nicht hinlaͤnglich und angemeſſen<lb/> beſchaͤftigt ſind</hi>, mithin noch weniger ihre Kinder<lb/> gehoͤrig anleiten und beſchaͤftigen koͤnnen, waͤhrend ſie<lb/> zu arm ſind, um ihnen Privat-Unterricht in ſolchen<lb/> Arbeiten ertheilen zu laſſen, — Eltern, welche durch<lb/> die Selbſtbeſchaͤftigung ihrer Kinder <hi rendition="#g">an ihren eige-<lb/> nen Geſchaͤften</hi> und dem davon abhaͤngenden<lb/><hi rendition="#g">Brod-Erwerb verhindert wuͤrden</hi>, und daher<lb/> dieſelben entweder deßwegen, oder auch aus <hi rendition="#g">Nach-<lb/> laͤſſigkeit</hi> ohne die gehoͤrige Beſchaͤftigung und Auf-<lb/> ſicht laſſen. —</p><lb/> <p>Es bleiben alſo, beſonders im Winter, Stunden<lb/> genug uͤbrig, auf welche bei einem großen Theile der<lb/> Kinder obige Ausreden keine Anwendung finden, —<lb/> in vielen Orten das ganze Jahr uͤber Kinder genug,<lb/> bey welchen das Obige kein Grund ſeyn kann, ſie<lb/> von der oͤffentlichen Jnduſtrie-Schule frey zu ſprechen,<lb/> oder wenigſtens ihren Unterricht in derſelben den gan-<lb/> zen Sommer uͤber zu unterbrechen, ſo daß zulezt alles,<lb/> was ſie den Winter uͤber gelernt haben, wo nicht ver-<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [88/0098]
trag zu Beſtreitung der Koſten des Ganzen, und nur
unter der Bedingung, daß ſie ſich ganz, wie jedes
andere Kind, in den Plan und die allgemeinen Ge-
ſetze und Ordnungen der Anſtalt fuͤgen muͤſſen.
§. 69.
Aber es gibt ja, wie oben gezeigt worden iſt, ſo
viele Stunden, Taͤge, Wochen, Monate, be-
ſonders im Winter, in welchen ſelbſt die beguͤ-
terten, und die fuͤr das Wohl ihrer Kinder beſorgten
Eltern ihnen keine angemeſſene Beſchaͤftigung
zu verſchaffen wiſſen, — ſo viele Eltern,
welche ſelbſt keine nuͤtzliche Arbeit verſtehen,
oder ſelbſt nicht hinlaͤnglich und angemeſſen
beſchaͤftigt ſind, mithin noch weniger ihre Kinder
gehoͤrig anleiten und beſchaͤftigen koͤnnen, waͤhrend ſie
zu arm ſind, um ihnen Privat-Unterricht in ſolchen
Arbeiten ertheilen zu laſſen, — Eltern, welche durch
die Selbſtbeſchaͤftigung ihrer Kinder an ihren eige-
nen Geſchaͤften und dem davon abhaͤngenden
Brod-Erwerb verhindert wuͤrden, und daher
dieſelben entweder deßwegen, oder auch aus Nach-
laͤſſigkeit ohne die gehoͤrige Beſchaͤftigung und Auf-
ſicht laſſen. —
Es bleiben alſo, beſonders im Winter, Stunden
genug uͤbrig, auf welche bei einem großen Theile der
Kinder obige Ausreden keine Anwendung finden, —
in vielen Orten das ganze Jahr uͤber Kinder genug,
bey welchen das Obige kein Grund ſeyn kann, ſie
von der oͤffentlichen Jnduſtrie-Schule frey zu ſprechen,
oder wenigſtens ihren Unterricht in derſelben den gan-
zen Sommer uͤber zu unterbrechen, ſo daß zulezt alles,
was ſie den Winter uͤber gelernt haben, wo nicht ver-
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