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Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821.

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trag zu Bestreitung der Kosten des Ganzen, und nur
unter der Bedingung, daß sie sich ganz, wie jedes
andere Kind, in den Plan und die allgemeinen Ge-
setze und Ordnungen der Anstalt fügen müssen.

§. 69.

Aber es gibt ja, wie oben gezeigt worden ist, so
viele Stunden, Täge, Wochen, Monate, be-
sonders im Winter,
in welchen selbst die begü-
terten, und die für das Wohl ihrer Kinder besorgten
Eltern ihnen keine angemessene Beschäftigung
zu verschaffen wissen
, -- so viele Eltern,
welche selbst keine nützliche Arbeit verstehen,
oder selbst nicht hinlänglich und angemessen
beschäftigt sind
, mithin noch weniger ihre Kinder
gehörig anleiten und beschäftigen können, während sie
zu arm sind, um ihnen Privat-Unterricht in solchen
Arbeiten ertheilen zu lassen, -- Eltern, welche durch
die Selbstbeschäftigung ihrer Kinder an ihren eige-
nen Geschäften
und dem davon abhängenden
Brod-Erwerb verhindert würden, und daher
dieselben entweder deßwegen, oder auch aus Nach-
lässigkeit
ohne die gehörige Beschäftigung und Auf-
sicht lassen. --

Es bleiben also, besonders im Winter, Stunden
genug übrig, auf welche bei einem großen Theile der
Kinder obige Ausreden keine Anwendung finden, --
in vielen Orten das ganze Jahr über Kinder genug,
bey welchen das Obige kein Grund seyn kann, sie
von der öffentlichen Jndustrie-Schule frey zu sprechen,
oder wenigstens ihren Unterricht in derselben den gan-
zen Sommer über zu unterbrechen, so daß zulezt alles,
was sie den Winter über gelernt haben, wo nicht ver-

trag zu Beſtreitung der Koſten des Ganzen, und nur
unter der Bedingung, daß ſie ſich ganz, wie jedes
andere Kind, in den Plan und die allgemeinen Ge-
ſetze und Ordnungen der Anſtalt fuͤgen muͤſſen.

§. 69.

Aber es gibt ja, wie oben gezeigt worden iſt, ſo
viele Stunden, Taͤge, Wochen, Monate, be-
ſonders im Winter,
in welchen ſelbſt die beguͤ-
terten, und die fuͤr das Wohl ihrer Kinder beſorgten
Eltern ihnen keine angemeſſene Beſchaͤftigung
zu verſchaffen wiſſen
, — ſo viele Eltern,
welche ſelbſt keine nuͤtzliche Arbeit verſtehen,
oder ſelbſt nicht hinlaͤnglich und angemeſſen
beſchaͤftigt ſind
, mithin noch weniger ihre Kinder
gehoͤrig anleiten und beſchaͤftigen koͤnnen, waͤhrend ſie
zu arm ſind, um ihnen Privat-Unterricht in ſolchen
Arbeiten ertheilen zu laſſen, — Eltern, welche durch
die Selbſtbeſchaͤftigung ihrer Kinder an ihren eige-
nen Geſchaͤften
und dem davon abhaͤngenden
Brod-Erwerb verhindert wuͤrden, und daher
dieſelben entweder deßwegen, oder auch aus Nach-
laͤſſigkeit
ohne die gehoͤrige Beſchaͤftigung und Auf-
ſicht laſſen. —

Es bleiben alſo, beſonders im Winter, Stunden
genug uͤbrig, auf welche bei einem großen Theile der
Kinder obige Ausreden keine Anwendung finden, —
in vielen Orten das ganze Jahr uͤber Kinder genug,
bey welchen das Obige kein Grund ſeyn kann, ſie
von der oͤffentlichen Jnduſtrie-Schule frey zu ſprechen,
oder wenigſtens ihren Unterricht in derſelben den gan-
zen Sommer uͤber zu unterbrechen, ſo daß zulezt alles,
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[88/0098] trag zu Beſtreitung der Koſten des Ganzen, und nur unter der Bedingung, daß ſie ſich ganz, wie jedes andere Kind, in den Plan und die allgemeinen Ge- ſetze und Ordnungen der Anſtalt fuͤgen muͤſſen. §. 69. Aber es gibt ja, wie oben gezeigt worden iſt, ſo viele Stunden, Taͤge, Wochen, Monate, be- ſonders im Winter, in welchen ſelbſt die beguͤ- terten, und die fuͤr das Wohl ihrer Kinder beſorgten Eltern ihnen keine angemeſſene Beſchaͤftigung zu verſchaffen wiſſen, — ſo viele Eltern, welche ſelbſt keine nuͤtzliche Arbeit verſtehen, oder ſelbſt nicht hinlaͤnglich und angemeſſen beſchaͤftigt ſind, mithin noch weniger ihre Kinder gehoͤrig anleiten und beſchaͤftigen koͤnnen, waͤhrend ſie zu arm ſind, um ihnen Privat-Unterricht in ſolchen Arbeiten ertheilen zu laſſen, — Eltern, welche durch die Selbſtbeſchaͤftigung ihrer Kinder an ihren eige- nen Geſchaͤften und dem davon abhaͤngenden Brod-Erwerb verhindert wuͤrden, und daher dieſelben entweder deßwegen, oder auch aus Nach- laͤſſigkeit ohne die gehoͤrige Beſchaͤftigung und Auf- ſicht laſſen. — Es bleiben alſo, beſonders im Winter, Stunden genug uͤbrig, auf welche bei einem großen Theile der Kinder obige Ausreden keine Anwendung finden, — in vielen Orten das ganze Jahr uͤber Kinder genug, bey welchen das Obige kein Grund ſeyn kann, ſie von der oͤffentlichen Jnduſtrie-Schule frey zu ſprechen, oder wenigſtens ihren Unterricht in derſelben den gan- zen Sommer uͤber zu unterbrechen, ſo daß zulezt alles, was ſie den Winter uͤber gelernt haben, wo nicht ver-

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Zitationshilfe: Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821, S. 88. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmidlin_kinderindustrie_1821/98>, abgerufen am 21.11.2024.