Schmoller, Gustav: Grundriß der Allgemeinen Volkswirtschaftslehre. Bd. 1. Leipzig, 1900.Die Sippenverbände und ihre Verfassung. willkürlich, ungerade, durch historische Schicksale bestimmt, meist aber eine gerade, häufigtrifft man 4, 8, 16, 32, 64 Gentes, so daß man an eine successive Teilung bei der Stammesvergrößerung denkt und begreift, warum je 2 oder 4 Gentes sich besonders verwandt (als Phratrie) fühlen, gewisse Namen und Heiligtümer gemeinsam haben. Die Glieder der Sippe sind die Nachkommen einer Stammmutter (später eines Stammvaters) oder betrachten sich als solche; Tätowierung, Blutsbrüderschaft und Ähnliches ersetzt bei dieser Kulturstufe oft die Verwandtschaft, zumal wenn die Betreffenden geistig und körperlich sich nahe stehen, durch Zusammenwohnen sich assimilieren. Die Zahl der einer Sippe angehörigen erwachsenen und unerwachsenen Personen schwankt, soweit wir halb- wegs brauchbare Zahlen haben feststellen können, zwischen 50 und 500 Seelen; es würde also eine Gens letzterer Art etwa 100 waffenfähige Männer, etwa 200--250 erwachsene Männer und Frauen im Alter zwischen 16--45 Jahren gehabt haben. Je mehr Zwecke die Sippe in den Rahmen ihrer Verfassung aufnahm, desto mehr müssen die praktischen Bedürfnisse der Vieh- oder Ackerwirtschaft, der Veteidigung und Wanderung, der Kriegs- führung und der Siedlung bestimmend in die Größen- und Zahlenverhältnisse ein- gegriffen haben. Desto mehr haben wir uns auch zu denken, daß absichtliche, planmäßige Einteilung die Geschlechtsverbände ordnete, vergrößerte oder verkleinerte; sie gingen dann freilich mehr und mehr in gemeindliche und staatliche Gebilde, gewillkürte Korporationen über. Ich erinnere nur daran, daß über die Größe der germanischen Hundertschaft wie über die der Mark- und Dorfgenossenschaft, deren Kern sicher geschlechterartig war, noch immer der Streit hin- und herwogt. Meitzen sieht in der Markgenossenschaft eine Viehweidegenossenschaft von 120 Familien, etwa 1000 Seelen. Die Gens bildet ein Mittelding zwischen dem, was wir heute eine große Familie Die Gentilgenossen sämtlicher uns näher bekannten Stämme mit ausgebildeter Die Gens hat gemeinsame Feste, Spiele und Tänze; wie auf der Festversammlung Die Sippenverbände und ihre Verfaſſung. willkürlich, ungerade, durch hiſtoriſche Schickſale beſtimmt, meiſt aber eine gerade, häufigtrifft man 4, 8, 16, 32, 64 Gentes, ſo daß man an eine ſucceſſive Teilung bei der Stammesvergrößerung denkt und begreift, warum je 2 oder 4 Gentes ſich beſonders verwandt (als Phratrie) fühlen, gewiſſe Namen und Heiligtümer gemeinſam haben. Die Glieder der Sippe ſind die Nachkommen einer Stammmutter (ſpäter eines Stammvaters) oder betrachten ſich als ſolche; Tätowierung, Blutsbrüderſchaft und Ähnliches erſetzt bei dieſer Kulturſtufe oft die Verwandtſchaft, zumal wenn die Betreffenden geiſtig und körperlich ſich nahe ſtehen, durch Zuſammenwohnen ſich aſſimilieren. Die Zahl der einer Sippe angehörigen erwachſenen und unerwachſenen Perſonen ſchwankt, ſoweit wir halb- wegs brauchbare Zahlen haben feſtſtellen können, zwiſchen 50 und 500 Seelen; es würde alſo eine Gens letzterer Art etwa 100 waffenfähige Männer, etwa 200—250 erwachſene Männer und Frauen im Alter zwiſchen 16—45 Jahren gehabt haben. Je mehr Zwecke die Sippe in den Rahmen ihrer Verfaſſung aufnahm, deſto mehr müſſen die praktiſchen Bedürfniſſe der Vieh- oder Ackerwirtſchaft, der Veteidigung und Wanderung, der Kriegs- führung und der Siedlung beſtimmend in die Größen- und Zahlenverhältniſſe ein- gegriffen haben. Deſto mehr haben wir uns auch zu denken, daß abſichtliche, planmäßige Einteilung die Geſchlechtsverbände ordnete, vergrößerte oder verkleinerte; ſie gingen dann freilich mehr und mehr in gemeindliche und ſtaatliche Gebilde, gewillkürte Korporationen über. Ich erinnere nur daran, daß über die Größe der germaniſchen Hundertſchaft wie über die der Mark- und Dorfgenoſſenſchaft, deren Kern ſicher geſchlechterartig war, noch immer der Streit hin- und herwogt. Meitzen ſieht in der Markgenoſſenſchaft eine Viehweidegenoſſenſchaft von 120 Familien, etwa 1000 Seelen. Die Gens bildet ein Mittelding zwiſchen dem, was wir heute eine große Familie Die Gentilgenoſſen ſämtlicher uns näher bekannten Stämme mit ausgebildeter Die Gens hat gemeinſame Feſte, Spiele und Tänze; wie auf der Feſtverſammlung <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0253" n="237"/><fw place="top" type="header">Die Sippenverbände und ihre Verfaſſung.</fw><lb/> willkürlich, ungerade, durch hiſtoriſche Schickſale beſtimmt, meiſt aber eine gerade, häufig<lb/> trifft man 4, 8, 16, 32, 64 Gentes, ſo daß man an eine ſucceſſive Teilung bei der<lb/> Stammesvergrößerung denkt und begreift, warum je 2 oder 4 Gentes ſich beſonders<lb/> verwandt (als Phratrie) fühlen, gewiſſe Namen und Heiligtümer gemeinſam haben. Die<lb/> Glieder der Sippe ſind die Nachkommen einer Stammmutter (ſpäter eines Stammvaters)<lb/> oder betrachten ſich als ſolche; Tätowierung, Blutsbrüderſchaft und Ähnliches erſetzt bei<lb/> dieſer Kulturſtufe oft die Verwandtſchaft, zumal wenn die Betreffenden geiſtig und<lb/> körperlich ſich nahe ſtehen, durch Zuſammenwohnen ſich aſſimilieren. Die Zahl der einer<lb/> Sippe angehörigen erwachſenen und unerwachſenen Perſonen ſchwankt, ſoweit wir halb-<lb/> wegs brauchbare Zahlen haben feſtſtellen können, zwiſchen 50 und 500 Seelen; es würde<lb/> alſo eine Gens letzterer Art etwa 100 waffenfähige Männer, etwa 200—250 erwachſene<lb/> Männer und Frauen im Alter zwiſchen 16—45 Jahren gehabt haben. Je mehr Zwecke<lb/> die Sippe in den Rahmen ihrer Verfaſſung aufnahm, deſto mehr müſſen die praktiſchen<lb/> Bedürfniſſe der Vieh- oder Ackerwirtſchaft, der Veteidigung und Wanderung, der Kriegs-<lb/> führung und der Siedlung beſtimmend in die Größen- und Zahlenverhältniſſe ein-<lb/> gegriffen haben. Deſto mehr haben wir uns auch zu denken, daß abſichtliche, planmäßige<lb/> Einteilung die Geſchlechtsverbände ordnete, vergrößerte oder verkleinerte; ſie gingen dann<lb/> freilich mehr und mehr in gemeindliche und ſtaatliche Gebilde, gewillkürte Korporationen<lb/> über. Ich erinnere nur daran, daß über die Größe der germaniſchen Hundertſchaft wie<lb/> über die der Mark- und Dorfgenoſſenſchaft, deren Kern ſicher geſchlechterartig war, noch<lb/> immer der Streit hin- und herwogt. Meitzen ſieht in der Markgenoſſenſchaft eine<lb/> Viehweidegenoſſenſchaft von 120 Familien, etwa 1000 Seelen.</p><lb/> <p>Die Gens bildet ein Mittelding zwiſchen dem, was wir heute eine große Familie<lb/> und was wir eine Genoſſenſchaft nennen; die uterine iſt in ſich nur in eine Anzahl<lb/> Muttergruppen nebſt den dieſen blutsverwandten Brüdern und Mutterbrüdern gegliedert,<lb/> die Vaterſippe in eine entſprechende Zahl Familien. Das Weſentliche iſt, daß alle<lb/> Gentilgenoſſen ſich im ganzen wie Brüder und Schweſtern behandeln, daß bei voll-<lb/> endeter Ausbildung der Inſtitution innerhalb der uterinen Gens jede Liebesbeziehung<lb/> und jeder Geſchlechtsverkehr teilweiſe bei den härteſten Strafen verboten war. Vielfach<lb/> ſteht die Todesſtrafe auf jedem geſchlechtlichen Verkehr innerhalb der Gens. Die Männer<lb/> einer uterinen Sippe haben ihre Geliebten oder Frauen in einer anderen Gens.</p><lb/> <p>Die Gentilgenoſſen ſämtlicher uns näher bekannten Stämme mit ausgebildeter<lb/> Sippenverfaſſung hatten gemeinſame Kulte, Heiligtümer und Begräbnisplätze, gemeinſame<lb/> Stammzeichen und Namen, bald nach Tieren, bald nach Orten und Ahnen; ſie garan-<lb/> tierten ſich Schutz, Frieden, Hülfe gegen jede Not und Gewalt. Wer den Gentilgenoſſen<lb/> ſchmähte, ſchlug, verwundete oder tötete, griff damit die Sippe an, wie dieſe umgekehrt<lb/> für jedes Unrecht eines der Ihrigen haftete. Das Unrecht des einzelnen führte zu Ver-<lb/> handlungen zwiſchen den Gentes; wenn ſie ſich nicht in Güte vertrugen, erfolgte die<lb/> Blutsrache der Sippen untereinander. Die ſpätere Aufbringung des Wergeldes durch<lb/> die ſämtlichen Magen oder Genoſſen der germaniſchen Vaterſippe, die Verteilung des<lb/> empfangenen Wergeldes ganz oder teilweiſe an ſämtliche Magen, die ſpätere Eideshülfe<lb/> der Magen, das ſpätere Recht, den Genoſſen auszuſtoßen, für den die Sippe nicht haften<lb/> will, dies und vieles andere beweiſt, wie die Gens das Vorbild für alle Genoſſenſchaft<lb/> iſt, in welcher alle für einen und einer für alle ſtehen.</p><lb/> <p>Die Gens hat gemeinſame Feſte, Spiele und Tänze; wie auf der Feſtverſammlung<lb/> des Stammes, bei den religiöſen Aufführungen, ſo treten auf dem Schlachtfelde die<lb/> Glieder derſelben geſchloſſen auf. Ihre kriegeriſche Kraft beruhte auf dem Schwure jedes<lb/> Genoſſen, dem anderen bis zum letzten Atemzuge beizuſtehen. Aber auch für wichtige<lb/> friedliche Geſchäfte und Arbeiten hat ſich da und dort eine Gemeinſamkeit oder ein<lb/> Reihedienſt der Genoſſen ausgebildet, ſo ſehr die Ernährung und Lebensfürſorge im<lb/> ganzen den einzelnen und den Muttergruppen überlaſſen bleibt. Wir finden Stämme,<lb/> in welchen die Sippengenoſſen Schiffe und Häuſer gemeinſam bauen; einzelne haben<lb/> große Gentilhäuſer für die Gens oder Teile derſelben, die 40 bis 500 Perſonen auf-<lb/> nehmen können; die Jagdgründe ſind häufig den Gentes zugeteilt; ſpäter haben ſie viel-<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [237/0253]
Die Sippenverbände und ihre Verfaſſung.
willkürlich, ungerade, durch hiſtoriſche Schickſale beſtimmt, meiſt aber eine gerade, häufig
trifft man 4, 8, 16, 32, 64 Gentes, ſo daß man an eine ſucceſſive Teilung bei der
Stammesvergrößerung denkt und begreift, warum je 2 oder 4 Gentes ſich beſonders
verwandt (als Phratrie) fühlen, gewiſſe Namen und Heiligtümer gemeinſam haben. Die
Glieder der Sippe ſind die Nachkommen einer Stammmutter (ſpäter eines Stammvaters)
oder betrachten ſich als ſolche; Tätowierung, Blutsbrüderſchaft und Ähnliches erſetzt bei
dieſer Kulturſtufe oft die Verwandtſchaft, zumal wenn die Betreffenden geiſtig und
körperlich ſich nahe ſtehen, durch Zuſammenwohnen ſich aſſimilieren. Die Zahl der einer
Sippe angehörigen erwachſenen und unerwachſenen Perſonen ſchwankt, ſoweit wir halb-
wegs brauchbare Zahlen haben feſtſtellen können, zwiſchen 50 und 500 Seelen; es würde
alſo eine Gens letzterer Art etwa 100 waffenfähige Männer, etwa 200—250 erwachſene
Männer und Frauen im Alter zwiſchen 16—45 Jahren gehabt haben. Je mehr Zwecke
die Sippe in den Rahmen ihrer Verfaſſung aufnahm, deſto mehr müſſen die praktiſchen
Bedürfniſſe der Vieh- oder Ackerwirtſchaft, der Veteidigung und Wanderung, der Kriegs-
führung und der Siedlung beſtimmend in die Größen- und Zahlenverhältniſſe ein-
gegriffen haben. Deſto mehr haben wir uns auch zu denken, daß abſichtliche, planmäßige
Einteilung die Geſchlechtsverbände ordnete, vergrößerte oder verkleinerte; ſie gingen dann
freilich mehr und mehr in gemeindliche und ſtaatliche Gebilde, gewillkürte Korporationen
über. Ich erinnere nur daran, daß über die Größe der germaniſchen Hundertſchaft wie
über die der Mark- und Dorfgenoſſenſchaft, deren Kern ſicher geſchlechterartig war, noch
immer der Streit hin- und herwogt. Meitzen ſieht in der Markgenoſſenſchaft eine
Viehweidegenoſſenſchaft von 120 Familien, etwa 1000 Seelen.
Die Gens bildet ein Mittelding zwiſchen dem, was wir heute eine große Familie
und was wir eine Genoſſenſchaft nennen; die uterine iſt in ſich nur in eine Anzahl
Muttergruppen nebſt den dieſen blutsverwandten Brüdern und Mutterbrüdern gegliedert,
die Vaterſippe in eine entſprechende Zahl Familien. Das Weſentliche iſt, daß alle
Gentilgenoſſen ſich im ganzen wie Brüder und Schweſtern behandeln, daß bei voll-
endeter Ausbildung der Inſtitution innerhalb der uterinen Gens jede Liebesbeziehung
und jeder Geſchlechtsverkehr teilweiſe bei den härteſten Strafen verboten war. Vielfach
ſteht die Todesſtrafe auf jedem geſchlechtlichen Verkehr innerhalb der Gens. Die Männer
einer uterinen Sippe haben ihre Geliebten oder Frauen in einer anderen Gens.
Die Gentilgenoſſen ſämtlicher uns näher bekannten Stämme mit ausgebildeter
Sippenverfaſſung hatten gemeinſame Kulte, Heiligtümer und Begräbnisplätze, gemeinſame
Stammzeichen und Namen, bald nach Tieren, bald nach Orten und Ahnen; ſie garan-
tierten ſich Schutz, Frieden, Hülfe gegen jede Not und Gewalt. Wer den Gentilgenoſſen
ſchmähte, ſchlug, verwundete oder tötete, griff damit die Sippe an, wie dieſe umgekehrt
für jedes Unrecht eines der Ihrigen haftete. Das Unrecht des einzelnen führte zu Ver-
handlungen zwiſchen den Gentes; wenn ſie ſich nicht in Güte vertrugen, erfolgte die
Blutsrache der Sippen untereinander. Die ſpätere Aufbringung des Wergeldes durch
die ſämtlichen Magen oder Genoſſen der germaniſchen Vaterſippe, die Verteilung des
empfangenen Wergeldes ganz oder teilweiſe an ſämtliche Magen, die ſpätere Eideshülfe
der Magen, das ſpätere Recht, den Genoſſen auszuſtoßen, für den die Sippe nicht haften
will, dies und vieles andere beweiſt, wie die Gens das Vorbild für alle Genoſſenſchaft
iſt, in welcher alle für einen und einer für alle ſtehen.
Die Gens hat gemeinſame Feſte, Spiele und Tänze; wie auf der Feſtverſammlung
des Stammes, bei den religiöſen Aufführungen, ſo treten auf dem Schlachtfelde die
Glieder derſelben geſchloſſen auf. Ihre kriegeriſche Kraft beruhte auf dem Schwure jedes
Genoſſen, dem anderen bis zum letzten Atemzuge beizuſtehen. Aber auch für wichtige
friedliche Geſchäfte und Arbeiten hat ſich da und dort eine Gemeinſamkeit oder ein
Reihedienſt der Genoſſen ausgebildet, ſo ſehr die Ernährung und Lebensfürſorge im
ganzen den einzelnen und den Muttergruppen überlaſſen bleibt. Wir finden Stämme,
in welchen die Sippengenoſſen Schiffe und Häuſer gemeinſam bauen; einzelne haben
große Gentilhäuſer für die Gens oder Teile derſelben, die 40 bis 500 Perſonen auf-
nehmen können; die Jagdgründe ſind häufig den Gentes zugeteilt; ſpäter haben ſie viel-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |