Schmoller, Gustav: Grundriß der Allgemeinen Volkswirtschaftslehre. Bd. 1. Leipzig, 1900.Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft. Marktes oder der ihm nächstgelegenen Straßen, eine amtliche Warenschau, Preissetzungund andere Maßnahmen der Marktpolizei erzeugten eine Organisation des Absatzes, welche die Innung selbst nach und nach in die Hand bekam; es lag darin eine Art Konkurrenzregulierung, die dem einzelnen Schranken auferlegte, ihn aber auch erzog und seinen Erwerb erleichterte. Die städtische, später die territoriale und staatliche Gewalt mußte nach Ausbildung des Zunftwesens suchen, die Oberleitung im Interesse der Gesamtheit in die Hand zu bekommen, den Handwerkern ihr Marktgebiet und ihren Absatz zu sichern. Nur wer der Zunft am Orte angehörte, durfte das Handwerk selbständig treiben, und er wurde nur aufgenommen, wenn er bei einem Gewerbs- meister als Lehrling gelernt, wenn er dann gewisse Jahre Geselle gewesen, gewandert war, ein Meisterstück gemacht hatte. Da der Meister zugleich nur Lehrlinge und Gesellen seines Handwerks und stets nur in beschränkter Zahl halten durfte, so war damit erreicht, daß Meister und Gehülfen sich als eine gemeinsame Klasse fühlten, daß die arbeitenden Gesellen mit der Aussicht auf die Meisterschaft nicht eigentlich zu einem besonderen Lohnarbeiterstand wurden, daß nur kleine Geschäfte mit Meistern an ihrer Spitze bestanden, die mehr technische Arbeiter als Kapitalbesitzer und Kaufleute waren. Durch zeitweilige oder dauernde Fernhaltung fremder Konkurrenz, durch das Verbot des Landhandwerks, durch oft jahrelange Einschränkung der Zulassung zum Meisterwerden oder gar durch eine geschlossene Meisterzahl wurde vollends der Nahrungsstand der Meister gesichert, aber auch eine Art Monopol erzeugt. Die Erhaltung der kleinen Geschäfte mit höchstens 1--3 Gehülfen lag in der So lange diese gesamten Einrichtungen dem Verkehr und der Technik ihrer Zeit [Tabelle] Im Jahre 1895 kamen auf 1000 Einwohner: [Tabelle]
Zweites Buch. Die geſellſchaftliche Verfaſſung der Volkswirtſchaft. Marktes oder der ihm nächſtgelegenen Straßen, eine amtliche Warenſchau, Preisſetzungund andere Maßnahmen der Marktpolizei erzeugten eine Organiſation des Abſatzes, welche die Innung ſelbſt nach und nach in die Hand bekam; es lag darin eine Art Konkurrenzregulierung, die dem einzelnen Schranken auferlegte, ihn aber auch erzog und ſeinen Erwerb erleichterte. Die ſtädtiſche, ſpäter die territoriale und ſtaatliche Gewalt mußte nach Ausbildung des Zunftweſens ſuchen, die Oberleitung im Intereſſe der Geſamtheit in die Hand zu bekommen, den Handwerkern ihr Marktgebiet und ihren Abſatz zu ſichern. Nur wer der Zunft am Orte angehörte, durfte das Handwerk ſelbſtändig treiben, und er wurde nur aufgenommen, wenn er bei einem Gewerbs- meiſter als Lehrling gelernt, wenn er dann gewiſſe Jahre Geſelle geweſen, gewandert war, ein Meiſterſtück gemacht hatte. Da der Meiſter zugleich nur Lehrlinge und Geſellen ſeines Handwerks und ſtets nur in beſchränkter Zahl halten durfte, ſo war damit erreicht, daß Meiſter und Gehülfen ſich als eine gemeinſame Klaſſe fühlten, daß die arbeitenden Geſellen mit der Ausſicht auf die Meiſterſchaft nicht eigentlich zu einem beſonderen Lohnarbeiterſtand wurden, daß nur kleine Geſchäfte mit Meiſtern an ihrer Spitze beſtanden, die mehr techniſche Arbeiter als Kapitalbeſitzer und Kaufleute waren. Durch zeitweilige oder dauernde Fernhaltung fremder Konkurrenz, durch das Verbot des Landhandwerks, durch oft jahrelange Einſchränkung der Zulaſſung zum Meiſterwerden oder gar durch eine geſchloſſene Meiſterzahl wurde vollends der Nahrungsſtand der Meiſter geſichert, aber auch eine Art Monopol erzeugt. Die Erhaltung der kleinen Geſchäfte mit höchſtens 1—3 Gehülfen lag in der So lange dieſe geſamten Einrichtungen dem Verkehr und der Technik ihrer Zeit [Tabelle] Im Jahre 1895 kamen auf 1000 Einwohner: [Tabelle]
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Zweites Buch. Die geſellſchaftliche Verfaſſung der Volkswirtſchaft.
Marktes oder der ihm nächſtgelegenen Straßen, eine amtliche Warenſchau, Preisſetzung
und andere Maßnahmen der Marktpolizei erzeugten eine Organiſation des Abſatzes,
welche die Innung ſelbſt nach und nach in die Hand bekam; es lag darin eine Art
Konkurrenzregulierung, die dem einzelnen Schranken auferlegte, ihn aber auch erzog
und ſeinen Erwerb erleichterte. Die ſtädtiſche, ſpäter die territoriale und ſtaatliche
Gewalt mußte nach Ausbildung des Zunftweſens ſuchen, die Oberleitung im Intereſſe
der Geſamtheit in die Hand zu bekommen, den Handwerkern ihr Marktgebiet und ihren
Abſatz zu ſichern. Nur wer der Zunft am Orte angehörte, durfte das Handwerk
ſelbſtändig treiben, und er wurde nur aufgenommen, wenn er bei einem Gewerbs-
meiſter als Lehrling gelernt, wenn er dann gewiſſe Jahre Geſelle geweſen, gewandert
war, ein Meiſterſtück gemacht hatte. Da der Meiſter zugleich nur Lehrlinge und Geſellen
ſeines Handwerks und ſtets nur in beſchränkter Zahl halten durfte, ſo war damit
erreicht, daß Meiſter und Gehülfen ſich als eine gemeinſame Klaſſe fühlten, daß die
arbeitenden Geſellen mit der Ausſicht auf die Meiſterſchaft nicht eigentlich zu einem
beſonderen Lohnarbeiterſtand wurden, daß nur kleine Geſchäfte mit Meiſtern an ihrer
Spitze beſtanden, die mehr techniſche Arbeiter als Kapitalbeſitzer und Kaufleute waren.
Durch zeitweilige oder dauernde Fernhaltung fremder Konkurrenz, durch das Verbot des
Landhandwerks, durch oft jahrelange Einſchränkung der Zulaſſung zum Meiſterwerden
oder gar durch eine geſchloſſene Meiſterzahl wurde vollends der Nahrungsſtand der
Meiſter geſichert, aber auch eine Art Monopol erzeugt.
Die Erhaltung der kleinen Geſchäfte mit höchſtens 1—3 Gehülfen lag in der
Natur der damaligen Werkſtatttechnik, in dem mäßigen Kapital jener Tage, in der
Natur des Kundenabſatzes; aber andere Faktoren wirkten mit: ſo das Verbot, daß
kaufmänniſche Kräfte an die Spitze träten, daß ein Meiſter zwei Läden oder Werkſtätten
habe, die Produkte der Mitmeiſter aufkaufe, mit dem Rohſtoff ſpekuliere; ſo die
Begrenzung der Lehrlings- und Geſellenzahl, das Verbot der Frauenarbeit, die wöchent-
liche Maximalgrenze für die Produktion.
So lange dieſe geſamten Einrichtungen dem Verkehr und der Technik ihrer Zeit
im ganzen angemeſſen waren, haben ſie die Ehre, die Ausbildung, den Wohlſtand der
Handwerker gefördert. Seit dem 16. und 17. Jahrhundert, ſeit die interlokale Arbeitsteilung
und der Fernabſatz da und dort begann, war an einzelnen Stellen dieſe alte Handwerks-
verfaſſung bedroht und überlebt; für den weitaus größeren Teil Europas aber blieb
bis gegen 1850, ja 1870 der lokale gewerbliche Kundenmarkt die Hauptſache, und konnte
daher das Handwerk zunehmen. Auch die Gewerbefreiheit hat, wo ſie vor 1860 ein-
geführt wurde, wohl ein Landhandwerk geſchaffen, aber das Stadthandwerk nicht
beſeitigt. Für viele Teile Deutſchlands liegt die Entſtehung und die Blüte des Hand-
werks ſogar erſt in der Zeit von 1700—1870, der ſteigende Wohlſtand zeigte ſich bis
1860 in Deutſchland vielfach in einer Zunahme der Handwerksmeiſter und ihrer
Geſellen. Man kann ziemlich ſicher ſchätzen, daß im heutigen Deutſchland 1816 etwa
0,5 Mill., 1861 1 Mill., 1895 1,3 Mill. Handwerksmeiſter vorhanden waren. Nach
ſehr wahrſcheinlichen Berechnungen kamen auf 1000 Einwohner in Preußen und
Deutſchland:
Im Jahre 1895 kamen auf 1000 Einwohner:
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