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Schmoller, Gustav: Grundriß der Allgemeinen Volkswirtschaftslehre. Bd. 1. Leipzig, 1900.

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Das Wesen der sog. ethischen Principien; die Gerechtigkeit in der Volkswirtschaft.
und Handlungen entspricht, den Gütern, Ehren, socialen Vorzügen, Übeln und Strafen
gegenüber, welche zu verteilen in der Macht der Gesellschaft liegt, findet es gerecht,
wenn in diesen beiden Reihen eine Proportionalität stattfindet, ungerecht, wenn sie fehlt,
bezeichnet es als ungerecht, wenn Individuum oder Gruppe gegenüber der Wertung, der sie
unterliegen, zu viel von den Vorteilen, zu wenig von den Nachteilen oder Strafen erhalten.

Ich habe anderweitig versucht, den hier vorliegenden psychologisch-socialen Prozeß,
soweit er das wirtschaftliche Leben betrifft, genauer zu analysieren und zu zeigen, wie
die successive Ausbildung der komplizierteren wirtschaftlichen Verhältnisse einerseits, der
feineren Gefühle und der geläuterten Urteile in Bezug auf das Gerechte andererseits immer
wieder zu anderen praktischen Resultaten führt, wie nur fest krystallisierte, in breiten
Schichten zur Herrschaft gelangende Maßstäbe des Gerechten nach und nach das positive
Recht und die Institutionen beherrschen können, wie die formale Grenze aller Rechts-
satzungen und das Eingreifen gleichberechtigter anderer oberster sittlicher Ideale die
Durchführbarkeit des Gerechten immer einengt; ich habe hauptsächlich zu zeigen gesucht,
daß die Idee der Gerechtigkeit, indem sie jedem einzelnen das Seine zuteilen will, stets
mehr individualistisch ist, die Forderungen der Gesamtheit und ihrer Zwecke nicht ebenso
in den Vordergrund rückt, daß also schon deshalb die idealen Forderungen der Gerech-
tigkeit nicht stets im positiven Recht praktisch durchführbar sind. Ich kann hier das
einzelne dieser Untersuchung nicht wiederholen, ebensowenig den Nachweis, wie es kommt,
daß verschiedene Menschen, Klassen, Parteien das Gerechte immer leicht verschieden
empfinden und beurteilen.

Das Angeführte genügt als Beweis dafür, daß die großen sittlichen Ideale, so
berechtigt sie im ganzen sind, so heilsam sie als Fermente des Fortschrittes bei richtiger
Begrenzung und bei richtiger Verbindung untereinander wirken, doch vereinzelt leicht zu
falschen Forderungen und zu falscher Beurteilung des Bestehenden führen. Sie stellen
stets begrenzte historische Richtungen des Geschehens, partiell berechtigte Zwecke dar. Sie
haben sich erst im Leben, in der Ausführung, im Kampfe der Ideen zu bewähren und
zu gestalten. Sie werden in der Theorie und im Kampfe der Parteien stets leicht miß-
verstanden und überspannt, weil die Grenzen nicht mit ihrer allgemeinen Formulierung
gegeben sind. Wenn der Liberale heute sagt: die moderne Volkswirtschaft ruht auf
persönlicher Freiheit und freiem Eigentum, so ist das so wahr und so falsch, als
wenn der Socialist sagt, sie ruht auf zunehmender Vergesellschaftung des Produktions-
und des Verteilungsprozesses; in beiden Fällen ist eine thatsächliche und berechtigte
Bewegungstendenz abstrakt ohne ihre Grenzen in einem allgemeinen Satze ausgesprochen
und daher leicht zu falschen Schlüssen zu brauchen.

Alle die vorstehenden Ausführungen werden uns nun zugleich erleichtern, die Ge-
schichte der volkswirtschaftlichen Theorien und Systeme zu verstehen, zu der wir uns
jetzt wenden. So weit sie in älterer Zeit auseinander gehen, liegt es wesentlich daran,
daß einseitig gewisse große sittliche Ideale, die als berechtigte Zeitforderungen natur-
gemäß im Vordergrunde standen, als Bewegungen und Forderungen aller Zeiten, als
einseitige Grundlage der Wissenschaft überhaupt hingestellt wurden. --

III. Die geschichtliche Entwickelung der Litteratur und die
Methode der Volkswirtschaftslehre.
1. Die Anfänge volkswirtschaftlicher Lehren bis ins 16. Jahrhundert.
Über Definition der Volkswirtschaftslehre: Schmoller, Über einige Grundfragen der
Socialpolitik und Volkswirtschaftslehre. 1898. --
Ders., Art. Volkswirtschaft und Volkswirtschafts-
lehre und -Methode, im H.W. d. St.W.; die ersten Paragraphen der meisten Lehrbücher.
Über die griechisch-römische Litteratur: Bruno Hildebrand, Xenophontis et Aristotelis
doctrina de oeconomia publica.
1845. --
Stein, Die staatswissenschaftl. Theorie der Griechen von
Plato und Aristoteles. Z. f. St.W. 1853. --
Karl Hildebrand, Geschichte und Systeme der Rechts-

Das Weſen der ſog. ethiſchen Principien; die Gerechtigkeit in der Volkswirtſchaft.
und Handlungen entſpricht, den Gütern, Ehren, ſocialen Vorzügen, Übeln und Strafen
gegenüber, welche zu verteilen in der Macht der Geſellſchaft liegt, findet es gerecht,
wenn in dieſen beiden Reihen eine Proportionalität ſtattfindet, ungerecht, wenn ſie fehlt,
bezeichnet es als ungerecht, wenn Individuum oder Gruppe gegenüber der Wertung, der ſie
unterliegen, zu viel von den Vorteilen, zu wenig von den Nachteilen oder Strafen erhalten.

Ich habe anderweitig verſucht, den hier vorliegenden pſychologiſch-ſocialen Prozeß,
ſoweit er das wirtſchaftliche Leben betrifft, genauer zu analyſieren und zu zeigen, wie
die ſucceſſive Ausbildung der komplizierteren wirtſchaftlichen Verhältniſſe einerſeits, der
feineren Gefühle und der geläuterten Urteile in Bezug auf das Gerechte andererſeits immer
wieder zu anderen praktiſchen Reſultaten führt, wie nur feſt kryſtalliſierte, in breiten
Schichten zur Herrſchaft gelangende Maßſtäbe des Gerechten nach und nach das poſitive
Recht und die Inſtitutionen beherrſchen können, wie die formale Grenze aller Rechts-
ſatzungen und das Eingreifen gleichberechtigter anderer oberſter ſittlicher Ideale die
Durchführbarkeit des Gerechten immer einengt; ich habe hauptſächlich zu zeigen geſucht,
daß die Idee der Gerechtigkeit, indem ſie jedem einzelnen das Seine zuteilen will, ſtets
mehr individualiſtiſch iſt, die Forderungen der Geſamtheit und ihrer Zwecke nicht ebenſo
in den Vordergrund rückt, daß alſo ſchon deshalb die idealen Forderungen der Gerech-
tigkeit nicht ſtets im poſitiven Recht praktiſch durchführbar ſind. Ich kann hier das
einzelne dieſer Unterſuchung nicht wiederholen, ebenſowenig den Nachweis, wie es kommt,
daß verſchiedene Menſchen, Klaſſen, Parteien das Gerechte immer leicht verſchieden
empfinden und beurteilen.

Das Angeführte genügt als Beweis dafür, daß die großen ſittlichen Ideale, ſo
berechtigt ſie im ganzen ſind, ſo heilſam ſie als Fermente des Fortſchrittes bei richtiger
Begrenzung und bei richtiger Verbindung untereinander wirken, doch vereinzelt leicht zu
falſchen Forderungen und zu falſcher Beurteilung des Beſtehenden führen. Sie ſtellen
ſtets begrenzte hiſtoriſche Richtungen des Geſchehens, partiell berechtigte Zwecke dar. Sie
haben ſich erſt im Leben, in der Ausführung, im Kampfe der Ideen zu bewähren und
zu geſtalten. Sie werden in der Theorie und im Kampfe der Parteien ſtets leicht miß-
verſtanden und überſpannt, weil die Grenzen nicht mit ihrer allgemeinen Formulierung
gegeben ſind. Wenn der Liberale heute ſagt: die moderne Volkswirtſchaft ruht auf
perſönlicher Freiheit und freiem Eigentum, ſo iſt das ſo wahr und ſo falſch, als
wenn der Socialiſt ſagt, ſie ruht auf zunehmender Vergeſellſchaftung des Produktions-
und des Verteilungsprozeſſes; in beiden Fällen iſt eine thatſächliche und berechtigte
Bewegungstendenz abſtrakt ohne ihre Grenzen in einem allgemeinen Satze ausgeſprochen
und daher leicht zu falſchen Schlüſſen zu brauchen.

Alle die vorſtehenden Ausführungen werden uns nun zugleich erleichtern, die Ge-
ſchichte der volkswirtſchaftlichen Theorien und Syſteme zu verſtehen, zu der wir uns
jetzt wenden. So weit ſie in älterer Zeit auseinander gehen, liegt es weſentlich daran,
daß einſeitig gewiſſe große ſittliche Ideale, die als berechtigte Zeitforderungen natur-
gemäß im Vordergrunde ſtanden, als Bewegungen und Forderungen aller Zeiten, als
einſeitige Grundlage der Wiſſenſchaft überhaupt hingeſtellt wurden. —

III. Die geſchichtliche Entwickelung der Litteratur und die
Methode der Volkswirtſchaftslehre.
1. Die Anfänge volkswirtſchaftlicher Lehren bis ins 16. Jahrhundert.
Über Definition der Volkswirtſchaftslehre: Schmoller, Über einige Grundfragen der
Socialpolitik und Volkswirtſchaftslehre. 1898. —
Derſ., Art. Volkswirtſchaft und Volkswirtſchafts-
lehre und -Methode, im H.W. d. St.W.; die erſten Paragraphen der meiſten Lehrbücher.
Über die griechiſch-römiſche Litteratur: Bruno Hildebrand, Xenophontis et Aristotelis
doctrina de oeconomia publica.
1845. —
Stein, Die ſtaatswiſſenſchaftl. Theorie der Griechen von
Plato und Ariſtoteles. Z. f. St.W. 1853. —
Karl Hildebrand, Geſchichte und Syſteme der Rechts-
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[75/0091] Das Weſen der ſog. ethiſchen Principien; die Gerechtigkeit in der Volkswirtſchaft. und Handlungen entſpricht, den Gütern, Ehren, ſocialen Vorzügen, Übeln und Strafen gegenüber, welche zu verteilen in der Macht der Geſellſchaft liegt, findet es gerecht, wenn in dieſen beiden Reihen eine Proportionalität ſtattfindet, ungerecht, wenn ſie fehlt, bezeichnet es als ungerecht, wenn Individuum oder Gruppe gegenüber der Wertung, der ſie unterliegen, zu viel von den Vorteilen, zu wenig von den Nachteilen oder Strafen erhalten. Ich habe anderweitig verſucht, den hier vorliegenden pſychologiſch-ſocialen Prozeß, ſoweit er das wirtſchaftliche Leben betrifft, genauer zu analyſieren und zu zeigen, wie die ſucceſſive Ausbildung der komplizierteren wirtſchaftlichen Verhältniſſe einerſeits, der feineren Gefühle und der geläuterten Urteile in Bezug auf das Gerechte andererſeits immer wieder zu anderen praktiſchen Reſultaten führt, wie nur feſt kryſtalliſierte, in breiten Schichten zur Herrſchaft gelangende Maßſtäbe des Gerechten nach und nach das poſitive Recht und die Inſtitutionen beherrſchen können, wie die formale Grenze aller Rechts- ſatzungen und das Eingreifen gleichberechtigter anderer oberſter ſittlicher Ideale die Durchführbarkeit des Gerechten immer einengt; ich habe hauptſächlich zu zeigen geſucht, daß die Idee der Gerechtigkeit, indem ſie jedem einzelnen das Seine zuteilen will, ſtets mehr individualiſtiſch iſt, die Forderungen der Geſamtheit und ihrer Zwecke nicht ebenſo in den Vordergrund rückt, daß alſo ſchon deshalb die idealen Forderungen der Gerech- tigkeit nicht ſtets im poſitiven Recht praktiſch durchführbar ſind. Ich kann hier das einzelne dieſer Unterſuchung nicht wiederholen, ebenſowenig den Nachweis, wie es kommt, daß verſchiedene Menſchen, Klaſſen, Parteien das Gerechte immer leicht verſchieden empfinden und beurteilen. Das Angeführte genügt als Beweis dafür, daß die großen ſittlichen Ideale, ſo berechtigt ſie im ganzen ſind, ſo heilſam ſie als Fermente des Fortſchrittes bei richtiger Begrenzung und bei richtiger Verbindung untereinander wirken, doch vereinzelt leicht zu falſchen Forderungen und zu falſcher Beurteilung des Beſtehenden führen. Sie ſtellen ſtets begrenzte hiſtoriſche Richtungen des Geſchehens, partiell berechtigte Zwecke dar. Sie haben ſich erſt im Leben, in der Ausführung, im Kampfe der Ideen zu bewähren und zu geſtalten. Sie werden in der Theorie und im Kampfe der Parteien ſtets leicht miß- verſtanden und überſpannt, weil die Grenzen nicht mit ihrer allgemeinen Formulierung gegeben ſind. Wenn der Liberale heute ſagt: die moderne Volkswirtſchaft ruht auf perſönlicher Freiheit und freiem Eigentum, ſo iſt das ſo wahr und ſo falſch, als wenn der Socialiſt ſagt, ſie ruht auf zunehmender Vergeſellſchaftung des Produktions- und des Verteilungsprozeſſes; in beiden Fällen iſt eine thatſächliche und berechtigte Bewegungstendenz abſtrakt ohne ihre Grenzen in einem allgemeinen Satze ausgeſprochen und daher leicht zu falſchen Schlüſſen zu brauchen. Alle die vorſtehenden Ausführungen werden uns nun zugleich erleichtern, die Ge- ſchichte der volkswirtſchaftlichen Theorien und Syſteme zu verſtehen, zu der wir uns jetzt wenden. So weit ſie in älterer Zeit auseinander gehen, liegt es weſentlich daran, daß einſeitig gewiſſe große ſittliche Ideale, die als berechtigte Zeitforderungen natur- gemäß im Vordergrunde ſtanden, als Bewegungen und Forderungen aller Zeiten, als einſeitige Grundlage der Wiſſenſchaft überhaupt hingeſtellt wurden. — III. Die geſchichtliche Entwickelung der Litteratur und die Methode der Volkswirtſchaftslehre. 1. Die Anfänge volkswirtſchaftlicher Lehren bis ins 16. Jahrhundert. Über Definition der Volkswirtſchaftslehre: Schmoller, Über einige Grundfragen der Socialpolitik und Volkswirtſchaftslehre. 1898. — Derſ., Art. Volkswirtſchaft und Volkswirtſchafts- lehre und -Methode, im H.W. d. St.W.; die erſten Paragraphen der meiſten Lehrbücher. Über die griechiſch-römiſche Litteratur: Bruno Hildebrand, Xenophontis et Aristotelis doctrina de oeconomia publica. 1845. — Stein, Die ſtaatswiſſenſchaftl. Theorie der Griechen von Plato und Ariſtoteles. Z. f. St.W. 1853. — Karl Hildebrand, Geſchichte und Syſteme der Rechts-

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Zitationshilfe: Schmoller, Gustav: Grundriß der Allgemeinen Volkswirtschaftslehre. Bd. 1. Leipzig, 1900, S. 75. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmoller_grundriss01_1900/91>, abgerufen am 21.11.2024.