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Schmoller, Gustav: Zur Geschichte der deutschen Kleingewerbe im 19. Jahrhundert. Halle (Saale), 1870.

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Die Vertheilung der Gewerbetreibenden.
zwang herrschte" -- sagt Hoffmann 1 -- "wohnten
längst viele Handwerker, zum Theil im Verborgenen
auf dem Lande, wenn dasselbe volkreich und wohl-
habend war."

Ich erwähnte bei der Besprechung der preußischen
Gewerbepolizei des 18. Jahrhunderts, daß man in
Preußen wohl prinzipiell an dem alten Grundsatz fest-
halten wollte, aber daneben einzelne Gewerbe, wie die
Spinner und Weber, unbedingt, andere wenigstens
bedingungsweise zuließ. Der Grundsatz Friedrich Wil-
helm's I., so viele Handwerker überall zuzulassen, als
1624 Handwerksstellen vorhanden gewesen waren, gab
ziemlich großen Spielraum. Besonders in einzelnen
Landestheilen, die eine höhere Kultur besaßen, oder
die vor ihrer Einverleibung in den preußischen Staat
in dieser Beziehung nach noch liberaleren Grundsätzen
regiert worden waren, wie Schlesien, hatte man die
Zulassung auf dem Lande ziemlich wenig erschwert.

Den besten Beweis hiefür giebt Krug. Er führt
in seiner Handwerksstatistik 2 (aus der Zeit 1795/1803)
bei jeder einzelnen Gewerbsart an, ob die Meister aus-
schließlich in den Städten, oder auch auf dem Lande,
und in welcher Zahl sie da und dort zu treffen seien.

Die ausschließlich in den Städten Vorkommenden
sind nicht die der Zahl nach bedeutenderen; es sind die
Apotheker, Bildhauer, Buchbinder, Buchdrucker, Bürsten-

1 J. G. Hoffmann, Nachlaß kl. Schriften S. 407.
2 Nationalreichthum des preuß. Staates II, 173--205.

Die Vertheilung der Gewerbetreibenden.
zwang herrſchte“ — ſagt Hoffmann 1 — „wohnten
längſt viele Handwerker, zum Theil im Verborgenen
auf dem Lande, wenn daſſelbe volkreich und wohl-
habend war.“

Ich erwähnte bei der Beſprechung der preußiſchen
Gewerbepolizei des 18. Jahrhunderts, daß man in
Preußen wohl prinzipiell an dem alten Grundſatz feſt-
halten wollte, aber daneben einzelne Gewerbe, wie die
Spinner und Weber, unbedingt, andere wenigſtens
bedingungsweiſe zuließ. Der Grundſatz Friedrich Wil-
helm’s I., ſo viele Handwerker überall zuzulaſſen, als
1624 Handwerksſtellen vorhanden geweſen waren, gab
ziemlich großen Spielraum. Beſonders in einzelnen
Landestheilen, die eine höhere Kultur beſaßen, oder
die vor ihrer Einverleibung in den preußiſchen Staat
in dieſer Beziehung nach noch liberaleren Grundſätzen
regiert worden waren, wie Schleſien, hatte man die
Zulaſſung auf dem Lande ziemlich wenig erſchwert.

Den beſten Beweis hiefür giebt Krug. Er führt
in ſeiner Handwerksſtatiſtik 2 (aus der Zeit 1795/1803)
bei jeder einzelnen Gewerbsart an, ob die Meiſter aus-
ſchließlich in den Städten, oder auch auf dem Lande,
und in welcher Zahl ſie da und dort zu treffen ſeien.

Die ausſchließlich in den Städten Vorkommenden
ſind nicht die der Zahl nach bedeutenderen; es ſind die
Apotheker, Bildhauer, Buchbinder, Buchdrucker, Bürſten-

1 J. G. Hoffmann, Nachlaß kl. Schriften S. 407.
2 Nationalreichthum des preuß. Staates II, 173—205.
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[266/0288] Die Vertheilung der Gewerbetreibenden. zwang herrſchte“ — ſagt Hoffmann 1 — „wohnten längſt viele Handwerker, zum Theil im Verborgenen auf dem Lande, wenn daſſelbe volkreich und wohl- habend war.“ Ich erwähnte bei der Beſprechung der preußiſchen Gewerbepolizei des 18. Jahrhunderts, daß man in Preußen wohl prinzipiell an dem alten Grundſatz feſt- halten wollte, aber daneben einzelne Gewerbe, wie die Spinner und Weber, unbedingt, andere wenigſtens bedingungsweiſe zuließ. Der Grundſatz Friedrich Wil- helm’s I., ſo viele Handwerker überall zuzulaſſen, als 1624 Handwerksſtellen vorhanden geweſen waren, gab ziemlich großen Spielraum. Beſonders in einzelnen Landestheilen, die eine höhere Kultur beſaßen, oder die vor ihrer Einverleibung in den preußiſchen Staat in dieſer Beziehung nach noch liberaleren Grundſätzen regiert worden waren, wie Schleſien, hatte man die Zulaſſung auf dem Lande ziemlich wenig erſchwert. Den beſten Beweis hiefür giebt Krug. Er führt in ſeiner Handwerksſtatiſtik 2 (aus der Zeit 1795/1803) bei jeder einzelnen Gewerbsart an, ob die Meiſter aus- ſchließlich in den Städten, oder auch auf dem Lande, und in welcher Zahl ſie da und dort zu treffen ſeien. Die ausſchließlich in den Städten Vorkommenden ſind nicht die der Zahl nach bedeutenderen; es ſind die Apotheker, Bildhauer, Buchbinder, Buchdrucker, Bürſten- 1 J. G. Hoffmann, Nachlaß kl. Schriften S. 407. 2 Nationalreichthum des preuß. Staates II, 173—205.

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Zitationshilfe: Schmoller, Gustav: Zur Geschichte der deutschen Kleingewerbe im 19. Jahrhundert. Halle (Saale), 1870, S. 266. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmoller_kleingewerbe_1870/288>, abgerufen am 24.11.2024.