Schmoller, Gustav: Zur Geschichte der deutschen Kleingewerbe im 19. Jahrhundert. Halle (Saale), 1870.3. Die Wirthschafts- und verwandten Gewerbe. Die gewerbliche Thätigkeit des Landwirths; die Weinbauern, Der Kreis der dem Nahrungsbedürfniß dienenden Der kleine und große Landwirth übernimmt vielfach 3. Die Wirthſchafts- und verwandten Gewerbe. Die gewerbliche Thätigkeit des Landwirths; die Weinbauern, Der Kreis der dem Nahrungsbedürfniß dienenden Der kleine und große Landwirth übernimmt vielfach <TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0453" n="[431]"/> <div n="2"> <head> <hi rendition="#b">3. Die Wirthſchafts- und verwandten Gewerbe.</hi> </head><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> <argument> <p>Die gewerbliche Thätigkeit des Landwirths; die Weinbauern,<lb/> Gärtner und Fiſcher. Der Handel mit Lebensmitteln. Die<lb/> Viktualiengeſchäfte in Preußen von 1837 — 58. Die Wirth-<lb/> ſchaftsgewerbe, meiſt als Nebenbeſchäftigung. Die preußiſche<lb/> Statiſtik 1822 — 61. Die Gaſthöfe und Ausſpannungen.<lb/> Die Speiſewirthſchaften. Die Schankwirthſchaften, ihre Ab-<lb/> nahme. Die möglichen Urſachen einer von ſelbſt eintreten-<lb/> den Abnahme. Das Konzeſſionsſyſtem. Seine allgemeine<lb/> Würdigung. Die Ausführung in Preußen. Die frühere<lb/> und die neueſte Geſetzgebung. Allgemeine Betrachtungen<lb/> über Groß- und Kleinbetrieb in den Nahrungsgewerben.<lb/> Die Volksküchen, die Konſumvereine und Aehnliches.</p> </argument><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> <p>Der Kreis der dem Nahrungsbedürfniß dienenden<lb/> Gewerbe iſt mit den Bäckern, Konditoren und Fleiſchern<lb/> noch nicht abgeſchloſſen.</p><lb/> <p>Der kleine und große Landwirth übernimmt vielfach<lb/> gewerbliche Thätigkeit, abgeſehen ganz von der Rohpro-<lb/> duktion. Er fabrizirt Butter und Käſe, verkauft getrock-<lb/> netes Obſt und künſtlich wie unkünſtlich zubereiteten<lb/> Wein. Eine zahlreiche Klaſſe von Perſonen ſind die<lb/> kleinen Weinbauern und die Blumen- und Gemüſe-<lb/> gärtner, die zwiſchen Landwirthſchaft und Gewerbe in der<lb/> Mitte ſtehen, einen geſunden Mittelſtand repräſentiren,<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [[431]/0453]
3. Die Wirthſchafts- und verwandten Gewerbe.
Die gewerbliche Thätigkeit des Landwirths; die Weinbauern,
Gärtner und Fiſcher. Der Handel mit Lebensmitteln. Die
Viktualiengeſchäfte in Preußen von 1837 — 58. Die Wirth-
ſchaftsgewerbe, meiſt als Nebenbeſchäftigung. Die preußiſche
Statiſtik 1822 — 61. Die Gaſthöfe und Ausſpannungen.
Die Speiſewirthſchaften. Die Schankwirthſchaften, ihre Ab-
nahme. Die möglichen Urſachen einer von ſelbſt eintreten-
den Abnahme. Das Konzeſſionsſyſtem. Seine allgemeine
Würdigung. Die Ausführung in Preußen. Die frühere
und die neueſte Geſetzgebung. Allgemeine Betrachtungen
über Groß- und Kleinbetrieb in den Nahrungsgewerben.
Die Volksküchen, die Konſumvereine und Aehnliches.
Der Kreis der dem Nahrungsbedürfniß dienenden
Gewerbe iſt mit den Bäckern, Konditoren und Fleiſchern
noch nicht abgeſchloſſen.
Der kleine und große Landwirth übernimmt vielfach
gewerbliche Thätigkeit, abgeſehen ganz von der Rohpro-
duktion. Er fabrizirt Butter und Käſe, verkauft getrock-
netes Obſt und künſtlich wie unkünſtlich zubereiteten
Wein. Eine zahlreiche Klaſſe von Perſonen ſind die
kleinen Weinbauern und die Blumen- und Gemüſe-
gärtner, die zwiſchen Landwirthſchaft und Gewerbe in der
Mitte ſtehen, einen geſunden Mittelſtand repräſentiren,
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