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Schmoller, Gustav: Zur Geschichte der deutschen Kleingewerbe im 19. Jahrhundert. Halle (Saale), 1870.

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Die Umbildung einzelner Gewerbszweige.
duktion als Nebenbeschäftigung für den häuslichen Bedarf;
2) die Lohnweberei für einzelne Kunden, welche dem
Weber das Garn liefern und für ihren eigenen Bedarf
verweben lassen; dieses Geschäft verbindet sich meist mit
der handwerksmäßigen Weberei auf eigene Gefahr für
den lokalen Absatz, für den Vertrieb auf Wochen- und
Jahrmärkten; 3) die Weberei für den Absatz im Großen;
sie kann selbst wieder Weberei in geschlossenen Etablisse-
ments vorzüglich auf mechanischen Stühlen oder wenig-
stens künstlicheren Handstühlen sein, oder es übernimmt
der Fabrikant nur die kaufmännische Vermittelung und
gewisse schwierigere technische Prozesse, läßt dagegen die
Weberei durch kleine Meister im Hause ausführen;
letzteres kann wieder Kauf- oder Lohnweberei sein.

Was zuerst die Nebenbeschäftigung für den häus-
lichen Bedarf betrifft, so haben die preußischen Tabellen
seit 1816 eine besondere Rubrik hierfür, und die andern
Zollvereinsstaaten sind dem gefolgt; es bleibt nur die
Frage, welche Stühle dahin gerechnet werden, welchen
Werth die Zahlen haben.

Die Angaben über die Stühle sind durchschnittlich
immer zu niedrig, da sie sehr schwer zu ermitteln sind,
in abgelegenen Dörfern sich der Beobachtung entziehen. 1
Das Kriterium für die Aufnahme in diese Rubrik kann
nicht der Umstand sein, ob neben der Produktion für

1 Z. B. wurden 1861 in Sachsen nur noch wenige
gezählt; es wird aber bemerkt, es seien noch manche vorhanden,
sie seien nur schwer zu ermitteln; Zeitschrift des sächs. statist.
Büreaus 1863. S. 69.

Die Umbildung einzelner Gewerbszweige.
duktion als Nebenbeſchäftigung für den häuslichen Bedarf;
2) die Lohnweberei für einzelne Kunden, welche dem
Weber das Garn liefern und für ihren eigenen Bedarf
verweben laſſen; dieſes Geſchäft verbindet ſich meiſt mit
der handwerksmäßigen Weberei auf eigene Gefahr für
den lokalen Abſatz, für den Vertrieb auf Wochen- und
Jahrmärkten; 3) die Weberei für den Abſatz im Großen;
ſie kann ſelbſt wieder Weberei in geſchloſſenen Etabliſſe-
ments vorzüglich auf mechaniſchen Stühlen oder wenig-
ſtens künſtlicheren Handſtühlen ſein, oder es übernimmt
der Fabrikant nur die kaufmänniſche Vermittelung und
gewiſſe ſchwierigere techniſche Prozeſſe, läßt dagegen die
Weberei durch kleine Meiſter im Hauſe ausführen;
letzteres kann wieder Kauf- oder Lohnweberei ſein.

Was zuerſt die Nebenbeſchäftigung für den häus-
lichen Bedarf betrifft, ſo haben die preußiſchen Tabellen
ſeit 1816 eine beſondere Rubrik hierfür, und die andern
Zollvereinsſtaaten ſind dem gefolgt; es bleibt nur die
Frage, welche Stühle dahin gerechnet werden, welchen
Werth die Zahlen haben.

Die Angaben über die Stühle ſind durchſchnittlich
immer zu niedrig, da ſie ſehr ſchwer zu ermitteln ſind,
in abgelegenen Dörfern ſich der Beobachtung entziehen. 1
Das Kriterium für die Aufnahme in dieſe Rubrik kann
nicht der Umſtand ſein, ob neben der Produktion für

1 Z. B. wurden 1861 in Sachſen nur noch wenige
gezählt; es wird aber bemerkt, es ſeien noch manche vorhanden,
ſie ſeien nur ſchwer zu ermitteln; Zeitſchrift des ſächſ. ſtatiſt.
Büreaus 1863. S. 69.
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[498/0520] Die Umbildung einzelner Gewerbszweige. duktion als Nebenbeſchäftigung für den häuslichen Bedarf; 2) die Lohnweberei für einzelne Kunden, welche dem Weber das Garn liefern und für ihren eigenen Bedarf verweben laſſen; dieſes Geſchäft verbindet ſich meiſt mit der handwerksmäßigen Weberei auf eigene Gefahr für den lokalen Abſatz, für den Vertrieb auf Wochen- und Jahrmärkten; 3) die Weberei für den Abſatz im Großen; ſie kann ſelbſt wieder Weberei in geſchloſſenen Etabliſſe- ments vorzüglich auf mechaniſchen Stühlen oder wenig- ſtens künſtlicheren Handſtühlen ſein, oder es übernimmt der Fabrikant nur die kaufmänniſche Vermittelung und gewiſſe ſchwierigere techniſche Prozeſſe, läßt dagegen die Weberei durch kleine Meiſter im Hauſe ausführen; letzteres kann wieder Kauf- oder Lohnweberei ſein. Was zuerſt die Nebenbeſchäftigung für den häus- lichen Bedarf betrifft, ſo haben die preußiſchen Tabellen ſeit 1816 eine beſondere Rubrik hierfür, und die andern Zollvereinsſtaaten ſind dem gefolgt; es bleibt nur die Frage, welche Stühle dahin gerechnet werden, welchen Werth die Zahlen haben. Die Angaben über die Stühle ſind durchſchnittlich immer zu niedrig, da ſie ſehr ſchwer zu ermitteln ſind, in abgelegenen Dörfern ſich der Beobachtung entziehen. 1 Das Kriterium für die Aufnahme in dieſe Rubrik kann nicht der Umſtand ſein, ob neben der Produktion für 1 Z. B. wurden 1861 in Sachſen nur noch wenige gezählt; es wird aber bemerkt, es ſeien noch manche vorhanden, ſie ſeien nur ſchwer zu ermitteln; Zeitſchrift des ſächſ. ſtatiſt. Büreaus 1863. S. 69.

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Zitationshilfe: Schmoller, Gustav: Zur Geschichte der deutschen Kleingewerbe im 19. Jahrhundert. Halle (Saale), 1870, S. 498. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmoller_kleingewerbe_1870/520>, abgerufen am 22.11.2024.