Schnepff, Erhard: Ordnung in Eesachen. [Tübingen], um 1536.Doch wöllen wir vns hiemit/ diß vnser Eeordnung/ Doch woͤllen wir vns hiemit/ diß vnser Eeordnung/ <TEI> <text> <body> <pb facs="#f0010"/> <p>Doch woͤllen wir vns hiemit/ diß vnser Eeordnung/<lb/> in einem oder mer/ oder allen artickeln/ nach gestalt vnd<lb/> gelegenheit der sachen/ wie vns jeder zeit/ für guͦt vnnd<lb/> notwendig ansehen würdet/ zuͦ leütern/ zuͦ mindern/<lb/> mern/ oder gar abzuthuͦn/ vorbehalten haben.</p><lb/> </body> </text> </TEI> [0010]
Doch woͤllen wir vns hiemit/ diß vnser Eeordnung/
in einem oder mer/ oder allen artickeln/ nach gestalt vnd
gelegenheit der sachen/ wie vns jeder zeit/ für guͦt vnnd
notwendig ansehen würdet/ zuͦ leütern/ zuͦ mindern/
mern/ oder gar abzuthuͦn/ vorbehalten haben.
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Edition Wolfgang Metzner: Bereitstellung der Bilddigitalisate („Die erste württembergische Eheordnung in Faksimile. 1987“, ISBN-10: 3801956334; ISBN-13: 978-3801956332).
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