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Schröder, Ernst: Vorlesungen über die Algebra der Logik. Bd. 1. Leipzig, 1890.

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§ 2. Darstellbarkeit der Urteile als Subsumtionsurteile.
sibel)", so fordern wir psychologisch, dass die Vorstellung, das Merkmal
der Zusammendrückbarkeit, wie es elastischen und namentlich elastisch
flüssigen Körpern zukommt, ausgeschieden werde aus dem Begriff des
Wassers, falls es etwa irrtümlich in denselben aufgenommen worden sein
sollte, und andernfalles, dass diese Vorstellung seiner Bildung wenigstens
fern bleibe, dass sie nicht in die Vorstellung des Wassers eingehe.

Nun lässt auch dieses Urteil als eine Subsumtion sich ansehen, be-
sagend, dass die Klasse der als "(flüssiges) Wasser" zu bezeichnenden Dinge
enthalten sei in, gehöre zu der Klasse der nicht zusammendrückbaren Sub-
stanzen oder Dinge.

Diese Umformung des Urteils geschieht auch hier der logischen
Technik zuliebe und sie hat den gleichen Wert wie in den übrigen
Fällen; sie wird erforderlich sobald man auf die Umfangsbeziehungen
zwischen dem Subjekt- und dem Prädikatbegriffe reflektiren will
(und zwar, wie man später sehen wird, einerlei, ob man als letzteren das
Merkmal der Zusammendrückbarkeit oder aber das der Inkompressibilität
gelten lassen mag).

Und solcher Reflexion kann ein wissenschaftlicher Wert ebenso-
wenig abgesprochen werden, als etwa der einseitigen Hervorhebung
der chemischen Zusammensetzung (oder vielleicht der Gewichtsverhält-
nisse) von Substanzen, deren eine aus den andern als eine Verbindung
hervorgeht.

Des weiteren wären hiezu noch die unter d3) der Einleitung an-
gestellten Betrachtungen heranzuziehen.

Man wird finden, dass, wer da gegen das Verfahren der Logik
des Umfanges eifert, allemal dabei aus der Rolle des Logikers eigent-
lich herausfällt, nämlich anstatt daran festzuhalten, dass es dieser um
normative Bestimmungen, um einen Kanon des Denkens zu thun sein
muss, sich (unbewusst) auf den Standpunkt stellt, als ob es vielmehr
ankäme auf eine naturwissenschaftliche Analyse der psychologischen
Vorgänge beim wirklichen Denken. Namentlich hat die exakte Logik
oft Veranlassung, sich von der Sprachform zu befreien; "denn wie
sehr auch die letztere -- sagt treffend Fr. A. Lange1 p. 94 -- sich
dem natürlichen und gewöhnlichen Denken anschmiegt, so ist es doch
nicht Sache der Logik, dieser Natürlichkeit zu huldigen, sondern viel-
mehr zu scheiden und klar zu stellen, was wirklich logisch ist in den
Gebilden der Sprache und was nicht."

Nach diesen Vorbemerkungen können wir unsrer eigentlichen Auf-
gabe, die nun erhebliche Schwierigkeiten nicht weiter darbietet, jetzt
näher treten.

Zunächst gibt es Fälle, wo die Subsumtion (auch) nicht den vollen
(logischen) Inhalt des kategorischen Urteils wiedergibt.

Schröder, Algebra der Logik. 10

§ 2. Darstellbarkeit der Urteile als Subsumtionsurteile.
sibel)“, so fordern wir psychologisch, dass die Vorstellung, das Merkmal
der Zusammendrückbarkeit, wie es elastischen und namentlich elastisch
flüssigen Körpern zukommt, ausgeschieden werde aus dem Begriff des
Wassers, falls es etwa irrtümlich in denselben aufgenommen worden sein
sollte, und andernfalles, dass diese Vorstellung seiner Bildung wenigstens
fern bleibe, dass sie nicht in die Vorstellung des Wassers eingehe.

Nun lässt auch dieses Urteil als eine Subsumtion sich ansehen, be-
sagend, dass die Klasse der als „(flüssiges) Wasser“ zu bezeichnenden Dinge
enthalten sei in, gehöre zu der Klasse der nicht zusammendrückbaren Sub-
stanzen oder Dinge.

Diese Umformung des Urteils geschieht auch hier der logischen
Technik zuliebe und sie hat den gleichen Wert wie in den übrigen
Fällen; sie wird erforderlich sobald man auf die Umfangsbeziehungen
zwischen dem Subjekt- und dem Prädikatbegriffe reflektiren will
(und zwar, wie man später sehen wird, einerlei, ob man als letzteren das
Merkmal der Zusammendrückbarkeit oder aber das der Inkompressibilität
gelten lassen mag).

Und solcher Reflexion kann ein wissenschaftlicher Wert ebenso-
wenig abgesprochen werden, als etwa der einseitigen Hervorhebung
der chemischen Zusammensetzung (oder vielleicht der Gewichtsverhält-
nisse) von Substanzen, deren eine aus den andern als eine Verbindung
hervorgeht.

Des weiteren wären hiezu noch die unter δ3) der Einleitung an-
gestellten Betrachtungen heranzuziehen.

Man wird finden, dass, wer da gegen das Verfahren der Logik
des Umfanges eifert, allemal dabei aus der Rolle des Logikers eigent-
lich herausfällt, nämlich anstatt daran festzuhalten, dass es dieser um
normative Bestimmungen, um einen Kanon des Denkens zu thun sein
muss, sich (unbewusst) auf den Standpunkt stellt, als ob es vielmehr
ankäme auf eine naturwissenschaftliche Analyse der psychologischen
Vorgänge beim wirklichen Denken. Namentlich hat die exakte Logik
oft Veranlassung, sich von der Sprachform zu befreien; „denn wie
sehr auch die letztere — sagt treffend Fr. A. Lange1 p. 94 — sich
dem natürlichen und gewöhnlichen Denken anschmiegt, so ist es doch
nicht Sache der Logik, dieser Natürlichkeit zu huldigen, sondern viel-
mehr zu scheiden und klar zu stellen, was wirklich logisch ist in den
Gebilden der Sprache und was nicht.“

Nach diesen Vorbemerkungen können wir unsrer eigentlichen Auf-
gabe, die nun erhebliche Schwierigkeiten nicht weiter darbietet, jetzt
näher treten.

Zunächst gibt es Fälle, wo die Subsumtion (auch) nicht den vollen
(logischen) Inhalt des kategorischen Urteils wiedergibt.

Schröder, Algebra der Logik. 10
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[145/0165] § 2. Darstellbarkeit der Urteile als Subsumtionsurteile. sibel)“, so fordern wir psychologisch, dass die Vorstellung, das Merkmal der Zusammendrückbarkeit, wie es elastischen und namentlich elastisch flüssigen Körpern zukommt, ausgeschieden werde aus dem Begriff des Wassers, falls es etwa irrtümlich in denselben aufgenommen worden sein sollte, und andernfalles, dass diese Vorstellung seiner Bildung wenigstens fern bleibe, dass sie nicht in die Vorstellung des Wassers eingehe. Nun lässt auch dieses Urteil als eine Subsumtion sich ansehen, be- sagend, dass die Klasse der als „(flüssiges) Wasser“ zu bezeichnenden Dinge enthalten sei in, gehöre zu der Klasse der nicht zusammendrückbaren Sub- stanzen oder Dinge. Diese Umformung des Urteils geschieht auch hier der logischen Technik zuliebe und sie hat den gleichen Wert wie in den übrigen Fällen; sie wird erforderlich sobald man auf die Umfangsbeziehungen zwischen dem Subjekt- und dem Prädikatbegriffe reflektiren will (und zwar, wie man später sehen wird, einerlei, ob man als letzteren das Merkmal der Zusammendrückbarkeit oder aber das der Inkompressibilität gelten lassen mag). Und solcher Reflexion kann ein wissenschaftlicher Wert ebenso- wenig abgesprochen werden, als etwa der einseitigen Hervorhebung der chemischen Zusammensetzung (oder vielleicht der Gewichtsverhält- nisse) von Substanzen, deren eine aus den andern als eine Verbindung hervorgeht. Des weiteren wären hiezu noch die unter δ3) der Einleitung an- gestellten Betrachtungen heranzuziehen. Man wird finden, dass, wer da gegen das Verfahren der Logik des Umfanges eifert, allemal dabei aus der Rolle des Logikers eigent- lich herausfällt, nämlich anstatt daran festzuhalten, dass es dieser um normative Bestimmungen, um einen Kanon des Denkens zu thun sein muss, sich (unbewusst) auf den Standpunkt stellt, als ob es vielmehr ankäme auf eine naturwissenschaftliche Analyse der psychologischen Vorgänge beim wirklichen Denken. Namentlich hat die exakte Logik oft Veranlassung, sich von der Sprachform zu befreien; „denn wie sehr auch die letztere — sagt treffend Fr. A. Lange1 p. 94 — sich dem natürlichen und gewöhnlichen Denken anschmiegt, so ist es doch nicht Sache der Logik, dieser Natürlichkeit zu huldigen, sondern viel- mehr zu scheiden und klar zu stellen, was wirklich logisch ist in den Gebilden der Sprache und was nicht.“ Nach diesen Vorbemerkungen können wir unsrer eigentlichen Auf- gabe, die nun erhebliche Schwierigkeiten nicht weiter darbietet, jetzt näher treten. Zunächst gibt es Fälle, wo die Subsumtion (auch) nicht den vollen (logischen) Inhalt des kategorischen Urteils wiedergibt. Schröder, Algebra der Logik. 10

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Zitationshilfe: Schröder, Ernst: Vorlesungen über die Algebra der Logik. Bd. 1. Leipzig, 1890, S. 145. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schroeder_logik01_1890/165>, abgerufen am 21.11.2024.