folgt xa, desgleichen aus xc und cb folgt xb, und aus diesen beiden Ergebnissen muss nach (3x)' selbst (für x statt c in Anspruch genommen) folgen: xa b.
Andrerseits folgt aus xc und ca b sogleich direkt: xa b und damit nach (3x)'' auch xa und xb.
Mit diesem Zusatze können wir nun die Definition (3) zu folgender, nur äusserlich etwas komplizirter erscheinenden Formulirung zusammen- fassen, bei der wir ebenfalls von vornherein sicher sind, dass das defi- nirte Gebilde als "Gebiet" existirt:
7) Theorem, als neue Fassung der Def. (3), auch zu citiren als Definition (4), und zwar
7x) Th. = Def. (4x)
7+) Th. = Def. (4+).
Wenn für gegebene a, b ein c existirt derart, dass für jedes x, für welches
xc
cx
ist, auch
xa nebst xb
ax nebst bx
sein wird, dann und nur dann ist man berechtigt zu sagen, es sei:
ca b.
a + bc.
Beweis. Da nach I cc ist, so ist c selber ein zulässiger Wert des x und muss jedenfalls auch
ca nebst cb,
ac nebst bc,
somit nach (3x)' ca b
somit nach (3+)' a + bc
sein. Die Umkehrung ist der Inhalt des vorigen Zusatzes.
Der Sachverhalt sei einstweilen schon durch die Figur veran- schaulicht:
[Abbildung]
Fig. 7x.
[Abbildung]
[Abbildung]
Fig. 7+.
Zusatz zu Th. 7). Unter den Bedingungen des Satzes hat wieder jedes y derart, dass
yc
cy
Dritte Vorlesung.
folgt x ⋹ a, desgleichen aus x ⋹ c und c ⋹ b folgt x ⋹ b, und aus diesen beiden Ergebnissen muss nach (3×)' selbst (für x statt c in Anspruch genommen) folgen: x ⋹ a b.
Andrerseits folgt aus x ⋹ c und c ⋹ a b sogleich direkt: x ⋹ a b und damit nach (3×)'' auch x ⋹ a und x ⋹ b.
Mit diesem Zusatze können wir nun die Definition (3) zu folgender, nur äusserlich etwas komplizirter erscheinenden Formulirung zusammen- fassen, bei der wir ebenfalls von vornherein sicher sind, dass das defi- nirte Gebilde als „Gebiet“ existirt:
7) Theorem, als neue Fassung der Def. (3), auch zu citiren als Definition (4), und zwar
7×) Th. = Def. (4×)
7+) Th. = Def. (4+).
Wenn für gegebene a, b ein c existirt derart, dass für jedes x, für welches
x ⋹ c
c ⋹ x
ist, auch
x ⋹ a nebst x ⋹ b
a ⋹ x nebst b ⋹ x
sein wird, dann und nur dann ist man berechtigt zu sagen, es sei:
c ⋹ a b.
a + b ⋹ c.
Beweis. Da nach I c ⋹ c ist, so ist c selber ein zulässiger Wert des x und muss jedenfalls auch
c ⋹ a nebst c ⋹ b,
a ⋹ c nebst b ⋹ c,
somit nach (3×)' c ⋹ a b
somit nach (3+)' a + b ⋹ c
sein. Die Umkehrung ist der Inhalt des vorigen Zusatzes.
Der Sachverhalt sei einstweilen schon durch die Figur veran- schaulicht:
[Abbildung]
Fig. 7×.
[Abbildung]
[Abbildung]
Fig. 7+.
Zusatz zu Th. 7). Unter den Bedingungen des Satzes hat wieder jedes y derart, dass
y ⋹ c
c ⋹ y
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[202/0222]
Dritte Vorlesung.
folgt x ⋹ a, desgleichen aus x ⋹ c und c ⋹ b folgt x ⋹ b, und aus
diesen beiden Ergebnissen muss nach (3×)' selbst (für x statt c in
Anspruch genommen) folgen: x ⋹ a b.
Andrerseits folgt aus x ⋹ c und c ⋹ a b sogleich direkt: x ⋹ a b
und damit nach (3×)'' auch x ⋹ a und x ⋹ b.
Mit diesem Zusatze können wir nun die Definition (3) zu folgender,
nur äusserlich etwas komplizirter erscheinenden Formulirung zusammen-
fassen, bei der wir ebenfalls von vornherein sicher sind, dass das defi-
nirte Gebilde als „Gebiet“ existirt:
7) Theorem, als neue Fassung der Def. (3), auch zu citiren als
Definition (4), und zwar
7×) Th. = Def. (4×) 7+) Th. = Def. (4+).
Wenn für gegebene a, b ein c existirt derart, dass für jedes x, für
welches
x ⋹ c c ⋹ x
ist, auch
x ⋹ a nebst x ⋹ b a ⋹ x nebst b ⋹ x
sein wird, dann und nur dann ist man berechtigt zu sagen, es sei:
c ⋹ a b. a + b ⋹ c.
Beweis. Da nach I c ⋹ c ist, so ist c selber ein zulässiger
Wert des x und muss jedenfalls auch
c ⋹ a nebst c ⋹ b, a ⋹ c nebst b ⋹ c,
somit nach (3×)' c ⋹ a b somit nach (3+)' a + b ⋹ c
sein. Die Umkehrung ist der Inhalt des vorigen Zusatzes.
Der Sachverhalt sei einstweilen schon durch die Figur veran-
schaulicht:
[Abbildung Fig. 7×.]
[Abbildung]
[Abbildung Fig. 7+.]
Zusatz zu Th. 7). Unter den Bedingungen des Satzes hat wieder
jedes y derart, dass
y ⋹ c c ⋹ y
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Schröder, Ernst: Vorlesungen über die Algebra der Logik. Bd. 1. Leipzig, 1890, S. 202. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schroeder_logik01_1890/222>, abgerufen am 23.11.2024.
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