§ 10. Die nicht von Negation handelnden Sätze. Reine Gesetze, von Multiplikation und Addition je für sich.
12) Theorem. Für die identischen Operationen gilt das "Kommuta- tionsgesetz":
12x) a b = b a.
12+) a + b = b + a.
Nach diesem dürfen die beiden
Faktoren eines identischen Pro- duktes
Glieder einer identischen Summe
miteinander ausgetauscht werden -- ohne dass dies von Einfluss auf die Bedeutung, den Wert des Ausdrucks wäre. Die identische Multipli- kation resp. Addition -- können wir auch sagen -- ist eine "kommu- tative" Operation; ihr Ergebniss ist "symmetrisch" in Bezug auf die (beiden) Operationsglieder.
Beweis des Satzes. Nach den Formeln des Th.
6x) a bb, a ba
6+) ba + b, aa + b
von welchen ja nach Anmerkung zu Pr. I, S. 170, eine beliebige zu- erst statuirt werden durfte, folgt gemäss Def. (3x)' resp. (3+)':
a bb a
b + aa + b
und in dieser hiemit allgemein bewiesenen Formel darf man auch a und b vertauschen und erhält:
b aa b
a + bb + a
was mit dem vorigen Ergebniss nach Def. (1) zusammenfliesst zu
a b = b a,
a + b = b + a,
welches zu beweisen war.
[Das zweite Ergebniss hätte auch, analog wie das erste, direkt aus den vom Th. 6) gelieferten Subsumtionen:
b aa, b ab
ab + a, bb + a
nach Def. (3)' abgeleitet werden können; doch wäre diese Variante des Beweises augenscheinlich etwas weniger einfach gewesen.]
Fünfte Vorlesung.
§ 10. Die nicht von Negation handelnden Sätze. Reine Gesetze, von Multiplikation und Addition je für sich.
12) Theorem. Für die identischen Operationen gilt das „Kommuta- tionsgesetz“:
12×) a b = b a.
12+) a + b = b + a.
Nach diesem dürfen die beiden
Faktoren eines identischen Pro- duktes
Glieder einer identischen Summe
miteinander ausgetauscht werden — ohne dass dies von Einfluss auf die Bedeutung, den Wert des Ausdrucks wäre. Die identische Multipli- kation resp. Addition — können wir auch sagen — ist eine „kommu- tative“ Operation; ihr Ergebniss ist „symmetrisch“ in Bezug auf die (beiden) Operationsglieder.
Beweis des Satzes. Nach den Formeln des Th.
6×) a b ⋹ b, a b ⋹ a
6+) b ⋹ a + b, a ⋹ a + b
von welchen ja nach Anmerkung zu Pr. I, S. 170, eine beliebige zu- erst statuirt werden durfte, folgt gemäss Def. (3×)' resp. (3+)':
a b ⋹ b a
b + a ⋹ a + b
und in dieser hiemit allgemein bewiesenen Formel darf man auch a und b vertauschen und erhält:
b a ⋹ a b
a + b ⋹ b + a
was mit dem vorigen Ergebniss nach Def. (1) zusammenfliesst zu
a b = b a,
a + b = b + a,
welches zu beweisen war.
[Das zweite Ergebniss hätte auch, analog wie das erste, direkt aus den vom Th. 6) gelieferten Subsumtionen:
b a ⋹ a, b a ⋹ b
a ⋹ b + a, b ⋹ b + a
nach Def. (3)' abgeleitet werden können; doch wäre diese Variante des Beweises augenscheinlich etwas weniger einfach gewesen.]
<TEI><text><body><pbfacs="#f0274"n="[254]"/><divn="1"><head>Fünfte Vorlesung.</head><lb/><divn="2"><head>§ 10. <hirendition="#b">Die nicht von Negation handelnden Sätze. Reine Gesetze,<lb/>
von Multiplikation und Addition je für sich.</hi></head><lb/><p>12) <hirendition="#g">Theorem</hi>. <hirendition="#i">Für die identischen Operationen gilt das „Kommuta-<lb/>
tionsgesetz“:</hi><lb/><table><row><cell>12<hirendition="#sub">×</hi>) <hirendition="#i">a b</hi> = <hirendition="#i">b a</hi>.</cell><cell>12<hirendition="#sub">+</hi>) <hirendition="#i">a</hi> + <hirendition="#i">b</hi> = <hirendition="#i">b</hi> + <hirendition="#i">a</hi>.</cell></row><lb/></table> Nach diesem dürfen die beiden<lb/><table><row><cell>Faktoren eines identischen Pro-<lb/>
duktes</cell><cell>Glieder einer identischen Summe</cell></row><lb/></table> miteinander <hirendition="#i">ausgetauscht</hi> werden — ohne dass dies von Einfluss auf die<lb/>
Bedeutung, den Wert des Ausdrucks wäre. Die identische Multipli-<lb/>
kation resp. Addition — können wir auch sagen — ist eine „<hirendition="#i">kommu-<lb/>
tative</hi>“ Operation; ihr Ergebniss ist „<hirendition="#i">symmetrisch</hi>“ in Bezug auf die<lb/>
(beiden) Operationsglieder.</p><lb/><p>Beweis des Satzes. Nach den Formeln des Th.<lb/><table><row><cell>6<hirendition="#sub">×</hi>) <hirendition="#i">a b</hi>⋹<hirendition="#i">b</hi>, <hirendition="#i">a b</hi>⋹<hirendition="#i">a</hi></cell><cell>6<hirendition="#sub">+</hi>) <hirendition="#i">b</hi>⋹<hirendition="#i">a</hi> + <hirendition="#i">b</hi>, <hirendition="#i">a</hi>⋹<hirendition="#i">a</hi> + <hirendition="#i">b</hi></cell></row><lb/></table> von welchen ja nach Anmerkung zu Pr. I, S. 170, eine beliebige zu-<lb/>
erst statuirt werden durfte, folgt gemäss Def. (3<hirendition="#sub">×</hi>)' resp. (3<hirendition="#sub">+</hi>)':<lb/><table><row><cell><hirendition="#i">a b</hi>⋹<hirendition="#i">b a</hi></cell><cell><hirendition="#i">b</hi> + <hirendition="#i">a</hi>⋹<hirendition="#i">a</hi> + <hirendition="#i">b</hi></cell></row><lb/></table> und in dieser hiemit allgemein bewiesenen Formel darf man auch <hirendition="#i">a</hi><lb/>
und <hirendition="#i">b</hi> vertauschen und erhält:<lb/><table><row><cell><hirendition="#i">b a</hi>⋹<hirendition="#i">a b</hi></cell><cell><hirendition="#i">a</hi> + <hirendition="#i">b</hi>⋹<hirendition="#i">b</hi> + <hirendition="#i">a</hi></cell></row><lb/></table> was mit dem vorigen Ergebniss nach Def. (1) zusammenfliesst zu<lb/><table><row><cell><hirendition="#i">a b</hi> = <hirendition="#i">b a</hi>,</cell><cell><hirendition="#i">a</hi> + <hirendition="#i">b</hi> = <hirendition="#i">b</hi> + <hirendition="#i">a</hi>,</cell></row><lb/></table> welches zu beweisen war.</p><lb/><p>[Das zweite Ergebniss hätte auch, analog wie das erste, direkt<lb/>
aus den vom Th. 6) gelieferten Subsumtionen:<lb/><table><row><cell><hirendition="#i">b a</hi>⋹<hirendition="#i">a</hi>, <hirendition="#i">b a</hi>⋹<hirendition="#i">b</hi></cell><cell><hirendition="#i">a</hi>⋹<hirendition="#i">b</hi> + <hirendition="#i">a</hi>, <hirendition="#i">b</hi>⋹<hirendition="#i">b</hi> + <hirendition="#i">a</hi></cell></row><lb/></table> nach Def. (3)' abgeleitet werden können; doch wäre diese Variante<lb/>
des Beweises augenscheinlich etwas weniger einfach gewesen.]</p><lb/></div></div></body></text></TEI>
[[254]/0274]
Fünfte Vorlesung.
§ 10. Die nicht von Negation handelnden Sätze. Reine Gesetze,
von Multiplikation und Addition je für sich.
12) Theorem. Für die identischen Operationen gilt das „Kommuta-
tionsgesetz“:
12×) a b = b a. 12+) a + b = b + a.
Nach diesem dürfen die beiden
Faktoren eines identischen Pro-
duktes Glieder einer identischen Summe
miteinander ausgetauscht werden — ohne dass dies von Einfluss auf die
Bedeutung, den Wert des Ausdrucks wäre. Die identische Multipli-
kation resp. Addition — können wir auch sagen — ist eine „kommu-
tative“ Operation; ihr Ergebniss ist „symmetrisch“ in Bezug auf die
(beiden) Operationsglieder.
Beweis des Satzes. Nach den Formeln des Th.
6×) a b ⋹ b, a b ⋹ a 6+) b ⋹ a + b, a ⋹ a + b
von welchen ja nach Anmerkung zu Pr. I, S. 170, eine beliebige zu-
erst statuirt werden durfte, folgt gemäss Def. (3×)' resp. (3+)':
a b ⋹ b a b + a ⋹ a + b
und in dieser hiemit allgemein bewiesenen Formel darf man auch a
und b vertauschen und erhält:
b a ⋹ a b a + b ⋹ b + a
was mit dem vorigen Ergebniss nach Def. (1) zusammenfliesst zu
a b = b a, a + b = b + a,
welches zu beweisen war.
[Das zweite Ergebniss hätte auch, analog wie das erste, direkt
aus den vom Th. 6) gelieferten Subsumtionen:
b a ⋹ a, b a ⋹ b a ⋹ b + a, b ⋹ b + a
nach Def. (3)' abgeleitet werden können; doch wäre diese Variante
des Beweises augenscheinlich etwas weniger einfach gewesen.]
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Schröder, Ernst: Vorlesungen über die Algebra der Logik. Bd. 1. Leipzig, 1890, S. [254]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schroeder_logik01_1890/274>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.