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Schröder, Ernst: Vorlesungen über die Algebra der Logik. Bd. 1. Leipzig, 1890.

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Einleitung.
sie (bei aller Zweideutigkeit), sobald die Arithmetik eine korrekte Dar-
stellung findet.

Erst durch unberechtigt schwankenden Gebrauch, in der Art, wie wir
es unter u1) geschildert haben, kann ein vieldeutiger Name auch zu einem
doppelsinnigen gestempelt werden -- gleichwie auch schon ein eindeutiger:
man denke z. B. an einen schlechtweg nach "Königsberg" adressirten Brief,
wo es doch mehrere Städte dieses Namens gibt, von denen aber nur eine
hier gemeint sein konnte und bei einem andern, dem Wortlaut nach eben-
dahin adressirten Brief auch eine andere gemeint sein mag.

Der Gemeinname kann ebenfalls "abstrakt" oder "konkret" ge-
nannt werden, je nachdem die unter ihm begriffenen Individuem sämt-
lich
als Abstrakta resp. Konkreta zu gelten haben.

"Mut" stellt ein Beispiel für den ersten, "Pferd" ein solches für den
zweiten Fall vor. Doch gibt es, wie wir schon hervorgehoben haben, auch
Gattungsnamen von gemischtem Charakter ("abstrakt-konkreter" Natur),
wie "ausgedehnt". Auch ist hier zu wiederholen, worauf wir bereits hin-
wiesen, dass diese Unterscheidungen von geringem Belang für unsre
nächsten Zwecke sind.

m2) Vor allem ist noch einer Verwechselung des "Gemeinnamens"
mit dem "Kollektivnamen" vorzubeugen. Der letztere umfasst allerdings
auch eine Mehrheit von unterscheidbaren Dingen, welche, wenn man
will, wiederum eine Klasse konstituiren und sich auch unter einem
"Gemeinnamen" oder "Gattungsnamen" zusammenfassen lassen; jedoch
wird er dadurch zum Kollektivnamen gestempelt, dass bei seinem
Gebrauche wesentlich andere Grundsätze maassgebend sind, als für
diesen ihm zugehörigen Gattungsnamen.

Der Kollektivname kann zunächst selbst ein Eigenname sein. Als
solcher ist er uns nichts Neues und war bei allen unsern bisherigen
Betrachtungen über Eigennamen schon immer mit zugelassen; auch
seine Bedeutung hat nach wie vor als ein "Individuum" unter den Ob-
jekten des Denkens zu gelten.

Ein solcher ist z. B. "die (gegenwärtige) deutsche Armee"; ein solcher
ist ferner "die Gruppe der Planeten" (sie würde zusammen mit deren
Monden und der Sonne abermals einen Kollektivnamen: "das Planeten-
system" ausmachen); ein solcher ist "die Bibliothek des Herrn N. N.".

Als zugehöriger Gattungsname würde bezüglich erscheinen: "(gegen-
wärtig eingekleideter) deutscher Soldat", "Planet" und "dem Herrn N. N.
gehöriges Buch".

Wir erinnern, dass nach dem unter i2) und k2) Ausgeführten das
Wesen des Gemeinnamens in seiner "distributiven" Verwendung bestand.

Durch seine Vermittelung kommen in erster Linie und hauptsäch-
lich Aussagen zustande, die von den Individuen, welche der Gemein-

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sie (bei aller Zweideutigkeit), sobald die Arithmetik eine korrekte Dar-
stellung findet.

Erst durch unberechtigt schwankenden Gebrauch, in der Art, wie wir
es unter υ1) geschildert haben, kann ein vieldeutiger Name auch zu einem
doppelsinnigen gestempelt werden — gleichwie auch schon ein eindeutiger:
man denke z. B. an einen schlechtweg nach „Königsberg“ adressirten Brief,
wo es doch mehrere Städte dieses Namens gibt, von denen aber nur eine
hier gemeint sein konnte und bei einem andern, dem Wortlaut nach eben-
dahin adressirten Brief auch eine andere gemeint sein mag.

Der Gemeinname kann ebenfalls „abstrakt“ oder „konkret“ ge-
nannt werden, je nachdem die unter ihm begriffenen Individuem sämt-
lich
als Abstrakta resp. Konkreta zu gelten haben.

„Mut“ stellt ein Beispiel für den ersten, „Pferd“ ein solches für den
zweiten Fall vor. Doch gibt es, wie wir schon hervorgehoben haben, auch
Gattungsnamen von gemischtem Charakter („abstrakt-konkreter“ Natur),
wie „ausgedehnt“. Auch ist hier zu wiederholen, worauf wir bereits hin-
wiesen, dass diese Unterscheidungen von geringem Belang für unsre
nächsten Zwecke sind.

μ2) Vor allem ist noch einer Verwechselung des „Gemeinnamens“
mit dem „Kollektivnamen“ vorzubeugen. Der letztere umfasst allerdings
auch eine Mehrheit von unterscheidbaren Dingen, welche, wenn man
will, wiederum eine Klasse konstituiren und sich auch unter einem
„Gemeinnamen“ oder „Gattungsnamen“ zusammenfassen lassen; jedoch
wird er dadurch zum Kollektivnamen gestempelt, dass bei seinem
Gebrauche wesentlich andere Grundsätze maassgebend sind, als für
diesen ihm zugehörigen Gattungsnamen.

Der Kollektivname kann zunächst selbst ein Eigenname sein. Als
solcher ist er uns nichts Neues und war bei allen unsern bisherigen
Betrachtungen über Eigennamen schon immer mit zugelassen; auch
seine Bedeutung hat nach wie vor als ein „Individuum“ unter den Ob-
jekten des Denkens zu gelten.

Ein solcher ist z. B. „die (gegenwärtige) deutsche Armee“; ein solcher
ist ferner „die Gruppe der Planeten“ (sie würde zusammen mit deren
Monden und der Sonne abermals einen Kollektivnamen: „das Planeten-
system“ ausmachen); ein solcher ist „die Bibliothek des Herrn N. N.“.

Als zugehöriger Gattungsname würde bezüglich erscheinen: „(gegen-
wärtig eingekleideter) deutscher Soldat“, „Planet“ und „dem Herrn N. N.
gehöriges Buch“.

Wir erinnern, dass nach dem unter ι2) und ϰ2) Ausgeführten das
Wesen des Gemeinnamens in seiner „distributiven“ Verwendung bestand.

Durch seine Vermittelung kommen in erster Linie und hauptsäch-
lich Aussagen zustande, die von den Individuen, welche der Gemein-

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[70/0090] Einleitung. sie (bei aller Zweideutigkeit), sobald die Arithmetik eine korrekte Dar- stellung findet. Erst durch unberechtigt schwankenden Gebrauch, in der Art, wie wir es unter υ1) geschildert haben, kann ein vieldeutiger Name auch zu einem doppelsinnigen gestempelt werden — gleichwie auch schon ein eindeutiger: man denke z. B. an einen schlechtweg nach „Königsberg“ adressirten Brief, wo es doch mehrere Städte dieses Namens gibt, von denen aber nur eine hier gemeint sein konnte und bei einem andern, dem Wortlaut nach eben- dahin adressirten Brief auch eine andere gemeint sein mag. Der Gemeinname kann ebenfalls „abstrakt“ oder „konkret“ ge- nannt werden, je nachdem die unter ihm begriffenen Individuem sämt- lich als Abstrakta resp. Konkreta zu gelten haben. „Mut“ stellt ein Beispiel für den ersten, „Pferd“ ein solches für den zweiten Fall vor. Doch gibt es, wie wir schon hervorgehoben haben, auch Gattungsnamen von gemischtem Charakter („abstrakt-konkreter“ Natur), wie „ausgedehnt“. Auch ist hier zu wiederholen, worauf wir bereits hin- wiesen, dass diese Unterscheidungen von geringem Belang für unsre nächsten Zwecke sind. μ2) Vor allem ist noch einer Verwechselung des „Gemeinnamens“ mit dem „Kollektivnamen“ vorzubeugen. Der letztere umfasst allerdings auch eine Mehrheit von unterscheidbaren Dingen, welche, wenn man will, wiederum eine Klasse konstituiren und sich auch unter einem „Gemeinnamen“ oder „Gattungsnamen“ zusammenfassen lassen; jedoch wird er dadurch zum Kollektivnamen gestempelt, dass bei seinem Gebrauche wesentlich andere Grundsätze maassgebend sind, als für diesen ihm zugehörigen Gattungsnamen. Der Kollektivname kann zunächst selbst ein Eigenname sein. Als solcher ist er uns nichts Neues und war bei allen unsern bisherigen Betrachtungen über Eigennamen schon immer mit zugelassen; auch seine Bedeutung hat nach wie vor als ein „Individuum“ unter den Ob- jekten des Denkens zu gelten. Ein solcher ist z. B. „die (gegenwärtige) deutsche Armee“; ein solcher ist ferner „die Gruppe der Planeten“ (sie würde zusammen mit deren Monden und der Sonne abermals einen Kollektivnamen: „das Planeten- system“ ausmachen); ein solcher ist „die Bibliothek des Herrn N. N.“. Als zugehöriger Gattungsname würde bezüglich erscheinen: „(gegen- wärtig eingekleideter) deutscher Soldat“, „Planet“ und „dem Herrn N. N. gehöriges Buch“. Wir erinnern, dass nach dem unter ι2) und ϰ2) Ausgeführten das Wesen des Gemeinnamens in seiner „distributiven“ Verwendung bestand. Durch seine Vermittelung kommen in erster Linie und hauptsäch- lich Aussagen zustande, die von den Individuen, welche der Gemein-

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Zitationshilfe: Schröder, Ernst: Vorlesungen über die Algebra der Logik. Bd. 1. Leipzig, 1890, S. 70. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schroeder_logik01_1890/90>, abgerufen am 30.11.2024.