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Schröder, Ernst: Vorlesungen über die Algebra der Logik. Bd. 1. Leipzig, 1890.

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Einleitung.
der feindlichen Armee überlegen -- ansonst wir unser Militärbudget auf
die Erhaltung dieses einen Soldaten einschränken dürften. Das Buch "ist"
nicht die Bibliothek; die Bibliothek kann viele Tausende wert sein, das
Buch gleichwol nicht, etc.

Als Kollektivnamen könnten wir jedes Ding bezeichnen, an welchem
überhaupt Teile sich unterscheiden lassen: also vielleicht allein den Punkt,
den Augenblick und das Nichts nicht! So ist ein Buch wieder Kollektiv-
name in Bezug auf die in ihm zusammengebundenen Blätter und deren
Seiten, eine Seite ebenso im Hinblick auf die auf ihr gedruckten Sätze,
Wörter, Silben und Buchstaben. Fast jeden Namen also, mit dem wir bis-
her ein Objekt des Denkens bezeichnet dachten, mag man einen Kollektiv-
namen nennen. Es ist darum für die Logik von sehr geringem Belange,
eine Unterscheidung zwischen Kollektivnamen und solchen, die es nicht
sind, aufzustellen.

Und gleichwie die Eigennamen, von welchen wir bisher gesprochen,
so mögen wir auch Gemeinnamen als kollektive hinstellen.

"Armee" ist so ein Gemeinname, sofern das Wort geradesogut die
deutsche, wie die französische, die englische etc. Armee bezeichnen kann,
und zugleich ist es Kollektivname in Bezug auf die einzelnen Soldaten,
welche mit ihrer Ausrüstung die Armee zusammensetzen. Ebenso ist
"Bibliothek (überhaupt)" Gemeinname und Kollektivname zugleich, ersteres
als die Bibliothek des Herrn A, die der Gesellschaft B, etc. letzteres als
die einzelnen Bücher umfassend, die sich in ihr befinden. (Jevons6.)

Ein psychologischer sowol als grammatikalischer Grund, von
Kollektivnamen zu reden, liegt wirklich vor, wenn von einer Reihe
von Individuen diese einzeln aufgezählt, erwähnt worden sind, und es
nun gilt dieselben kollektiv zu einem Ganzen zusammenzufassen.

Wenn aufgezählte Individuen zu einem Gemeinnamen zusammen-
gefasst werden sollen, so bedient sich die Sprache wesentlich anderer
Ausdrücke, als wenn dieselben zu einem Kollektivnamen zu vereinigen sind.

Hat man erstern Zweck im Auge, so spricht man (streng konse-
quent, oder auch nur mit Vorliebe) von einer
Klasse, Gattung, Art, Ordnung, Familie (im weiteren Sinne, z. B.
Pflanzenfamilie), einem Geschlecht, auch einem Reich (Bereich), einer
Abteilung etc.

dieser Individuen, im Hinblick dagegen auf letztern Zweck von ihrer
(resp. ihrem)
Menge, (Quantität), Gesamtheit, (Summe), Reihe, Folge, ev. Sequenz,
Schar, Haufen, Gruppe, System, Zusammenstellung, Komplex, Inbegriff,
Gebiet, Mannigfaltigkeit,

man spricht von ihnen als von einem Ganzen, und vielleicht noch in
manchen andern mehr oder weniger synonymen Termen.

Das Wort "Abteilung" -- sowie vielleicht auch schon Bereich,

Einleitung.
der feindlichen Armee überlegen — ansonst wir unser Militärbudget auf
die Erhaltung dieses einen Soldaten einschränken dürften. Das Buch „ist“
nicht die Bibliothek; die Bibliothek kann viele Tausende wert sein, das
Buch gleichwol nicht, etc.

Als Kollektivnamen könnten wir jedes Ding bezeichnen, an welchem
überhaupt Teile sich unterscheiden lassen: also vielleicht allein den Punkt,
den Augenblick und das Nichts nicht! So ist ein Buch wieder Kollektiv-
name in Bezug auf die in ihm zusammengebundenen Blätter und deren
Seiten, eine Seite ebenso im Hinblick auf die auf ihr gedruckten Sätze,
Wörter, Silben und Buchstaben. Fast jeden Namen also, mit dem wir bis-
her ein Objekt des Denkens bezeichnet dachten, mag man einen Kollektiv-
namen nennen. Es ist darum für die Logik von sehr geringem Belange,
eine Unterscheidung zwischen Kollektivnamen und solchen, die es nicht
sind, aufzustellen.

Und gleichwie die Eigennamen, von welchen wir bisher gesprochen,
so mögen wir auch Gemeinnamen als kollektive hinstellen.

„Armee“ ist so ein Gemeinname, sofern das Wort geradesogut die
deutsche, wie die französische, die englische etc. Armee bezeichnen kann,
und zugleich ist es Kollektivname in Bezug auf die einzelnen Soldaten,
welche mit ihrer Ausrüstung die Armee zusammensetzen. Ebenso ist
„Bibliothek (überhaupt)“ Gemeinname und Kollektivname zugleich, ersteres
als die Bibliothek des Herrn A, die der Gesellschaft B, etc. letzteres als
die einzelnen Bücher umfassend, die sich in ihr befinden. (Jevons6.)

Ein psychologischer sowol als grammatikalischer Grund, von
Kollektivnamen zu reden, liegt wirklich vor, wenn von einer Reihe
von Individuen diese einzeln aufgezählt, erwähnt worden sind, und es
nun gilt dieselben kollektiv zu einem Ganzen zusammenzufassen.

Wenn aufgezählte Individuen zu einem Gemeinnamen zusammen-
gefasst werden sollen, so bedient sich die Sprache wesentlich anderer
Ausdrücke, als wenn dieselben zu einem Kollektivnamen zu vereinigen sind.

Hat man erstern Zweck im Auge, so spricht man (streng konse-
quent, oder auch nur mit Vorliebe) von einer
Klasse, Gattung, Art, Ordnung, Familie (im weiteren Sinne, z. B.
Pflanzenfamilie), einem Geschlecht, auch einem Reich (Bereich), einer
Abteilung etc.

dieser Individuen, im Hinblick dagegen auf letztern Zweck von ihrer
(resp. ihrem)
Menge, (Quantität), Gesamtheit, (Summe), Reihe, Folge, ev. Sequenz,
Schar, Haufen, Gruppe, System, Zusammenstellung, Komplex, Inbegriff,
Gebiet, Mannigfaltigkeit,

man spricht von ihnen als von einem Ganzen, und vielleicht noch in
manchen andern mehr oder weniger synonymen Termen.

Das Wort „Abteilung“ — sowie vielleicht auch schon Bereich,

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[72/0092] Einleitung. der feindlichen Armee überlegen — ansonst wir unser Militärbudget auf die Erhaltung dieses einen Soldaten einschränken dürften. Das Buch „ist“ nicht die Bibliothek; die Bibliothek kann viele Tausende wert sein, das Buch gleichwol nicht, etc. Als Kollektivnamen könnten wir jedes Ding bezeichnen, an welchem überhaupt Teile sich unterscheiden lassen: also vielleicht allein den Punkt, den Augenblick und das Nichts nicht! So ist ein Buch wieder Kollektiv- name in Bezug auf die in ihm zusammengebundenen Blätter und deren Seiten, eine Seite ebenso im Hinblick auf die auf ihr gedruckten Sätze, Wörter, Silben und Buchstaben. Fast jeden Namen also, mit dem wir bis- her ein Objekt des Denkens bezeichnet dachten, mag man einen Kollektiv- namen nennen. Es ist darum für die Logik von sehr geringem Belange, eine Unterscheidung zwischen Kollektivnamen und solchen, die es nicht sind, aufzustellen. Und gleichwie die Eigennamen, von welchen wir bisher gesprochen, so mögen wir auch Gemeinnamen als kollektive hinstellen. „Armee“ ist so ein Gemeinname, sofern das Wort geradesogut die deutsche, wie die französische, die englische etc. Armee bezeichnen kann, und zugleich ist es Kollektivname in Bezug auf die einzelnen Soldaten, welche mit ihrer Ausrüstung die Armee zusammensetzen. Ebenso ist „Bibliothek (überhaupt)“ Gemeinname und Kollektivname zugleich, ersteres als die Bibliothek des Herrn A, die der Gesellschaft B, etc. letzteres als die einzelnen Bücher umfassend, die sich in ihr befinden. (Jevons6.) Ein psychologischer sowol als grammatikalischer Grund, von Kollektivnamen zu reden, liegt wirklich vor, wenn von einer Reihe von Individuen diese einzeln aufgezählt, erwähnt worden sind, und es nun gilt dieselben kollektiv zu einem Ganzen zusammenzufassen. Wenn aufgezählte Individuen zu einem Gemeinnamen zusammen- gefasst werden sollen, so bedient sich die Sprache wesentlich anderer Ausdrücke, als wenn dieselben zu einem Kollektivnamen zu vereinigen sind. Hat man erstern Zweck im Auge, so spricht man (streng konse- quent, oder auch nur mit Vorliebe) von einer Klasse, Gattung, Art, Ordnung, Familie (im weiteren Sinne, z. B. Pflanzenfamilie), einem Geschlecht, auch einem Reich (Bereich), einer Abteilung etc. dieser Individuen, im Hinblick dagegen auf letztern Zweck von ihrer (resp. ihrem) Menge, (Quantität), Gesamtheit, (Summe), Reihe, Folge, ev. Sequenz, Schar, Haufen, Gruppe, System, Zusammenstellung, Komplex, Inbegriff, Gebiet, Mannigfaltigkeit, man spricht von ihnen als von einem Ganzen, und vielleicht noch in manchen andern mehr oder weniger synonymen Termen. Das Wort „Abteilung“ — sowie vielleicht auch schon Bereich,

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Zitationshilfe: Schröder, Ernst: Vorlesungen über die Algebra der Logik. Bd. 1. Leipzig, 1890, S. 72. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schroeder_logik01_1890/92>, abgerufen am 29.11.2024.