Schröder, Ernst: Vorlesungen über die Algebra der Logik. Bd. 2, Abt. 1. Leipzig, 1891.Zweiundzwanzigste Vorlesung. oder Faktor, jener Voraussetzung ebendieses i1 x = 0 zu denken ist,so ist durch Vergleichung -- cf. Th. 4) -- auch x = 0 nachge- wiesen, q. e. d. -- Sonach ist erkannt, dass Um umgekehrt auch (b) aus (x) oder (o) abzuleiten, zu zeigen, Es ist darzuthun, dass auf Grund von (o) die Inkonsistenz b) be- Gesetzt nun, sie bestehe nicht, d. h. es gebe ein x, für welches Gilt nämlich i x1 0, so ist i x ein solches X, welches von der Auch ohne die apagogische Beweisform lässt sich dies zeigen, indem Ungeachtet ihres so verschiedenen Ansehens sind demnach die Zweiundzwanzigste Vorlesung. oder Faktor, jener Voraussetzung ebendieses i1 x = 0 zu denken ist,so ist durch Vergleichung — cf. Th. 4) — auch x = 0 nachge- wiesen, q. e. d. — Sonach ist erkannt, dass Um umgekehrt auch (β) aus (ξ) oder (ο) abzuleiten, zu zeigen, Es ist darzuthun, dass auf Grund von (ο) die Inkonsistenz β) be- Gesetzt nun, sie bestehe nicht, d. h. es gebe ein x, für welches Gilt nämlich i x1 ≠ 0, so ist i x ein solches X, welches von der Auch ohne die apagogische Beweisform lässt sich dies zeigen, indem Ungeachtet ihres so verschiedenen Ansehens sind demnach die <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0352" n="328"/><fw place="top" type="header">Zweiundzwanzigste Vorlesung.</fw><lb/> oder Faktor, jener Voraussetzung ebendieses <hi rendition="#i">i</hi><hi rendition="#sub">1</hi> <hi rendition="#i">x</hi> = 0 zu denken ist,<lb/> so ist durch Vergleichung — cf. Th. 4) — auch <hi rendition="#i">x</hi> = 0 nachge-<lb/> wiesen, q. e. d. —</p><lb/> <p>Sonach ist erkannt, dass<lb/><hi rendition="#c">(<hi rendition="#i">β</hi>) <choice><orig></orig><reg>⊆</reg></choice> (<hi rendition="#i">ξ</hi>).</hi></p><lb/> <p>Um umgekehrt auch (<hi rendition="#i">β</hi>) aus (<hi rendition="#i">ξ</hi>) oder (<hi rendition="#i">ο</hi>) abzuleiten, zu zeigen,<lb/> dass auch<lb/><hi rendition="#c">(<hi rendition="#i">ξ</hi>) <choice><orig></orig><reg>⊆</reg></choice> (<hi rendition="#i">β</hi>)</hi><lb/> ist, erscheint es bequem, sich des indirekten Beweisverfahrens zu be-<lb/> dienen — über welches § 46, 1 zu vergleichen. Ich thue dies um so<lb/> lieber, als schon wiederholt bemerkt und als auffallend verzeichnet<lb/> worden ist, dass gerade in der Logik von diesem Beweisverfahren nie-<lb/> mals Gebrauch gemacht worden sei.</p><lb/> <p>Es ist darzuthun, dass auf Grund von (<hi rendition="#i">ο</hi>) die Inkonsistenz <hi rendition="#i">β</hi>) be-<lb/> stehen muss.</p><lb/> <p>Gesetzt nun, sie bestehe nicht, d. h. es gebe ein <hi rendition="#i">x</hi>, für welches<lb/><hi rendition="#i">i x</hi> ≠ 0 und zugleich <hi rendition="#i">i x</hi><hi rendition="#sub">1</hi> ≠ 0 ist, so lässt sich, wenn (<hi rendition="#i">ο</hi>) gilt, aus<lb/> dieser Annahme ein Widerspruch ableiten.</p><lb/> <p>Gilt nämlich <hi rendition="#i">i x</hi><hi rendition="#sub">1</hi> ≠ 0, so ist <hi rendition="#i">i x</hi> ein solches <hi rendition="#i">X</hi>, welches von der<lb/> in (<hi rendition="#i">ο</hi>) mitenthaltenen Forderung:<lb/><hi rendition="#c">(<hi rendition="#i">i</hi><hi rendition="#sub">1</hi> <hi rendition="#i">X</hi> = 0) (<hi rendition="#i">i X</hi><hi rendition="#sub">1</hi> ≠ 0) <choice><orig></orig><reg>⊆</reg></choice> (<hi rendition="#i">X</hi> = 0)</hi><lb/> die Voraussetzung linkerhand erfüllt, indem für <hi rendition="#i">X</hi> = <hi rendition="#i">i x</hi> sicher<lb/><hi rendition="#c"><hi rendition="#i">i</hi><hi rendition="#sub">1</hi><hi rendition="#i">X</hi> = <hi rendition="#i">i</hi><hi rendition="#sub">1</hi> <hi rendition="#i">i x</hi> = 0 und <hi rendition="#i">i X</hi><hi rendition="#sub">1</hi> = <hi rendition="#i">i</hi> (<hi rendition="#i">i</hi><hi rendition="#sub">1</hi> + <hi rendition="#i">x</hi><hi rendition="#sub">1</hi>) = <hi rendition="#i">i x</hi><hi rendition="#sub">1</hi> ≠ 0</hi><lb/> ist, und welches demnach von ihr auch die Folgerung rechterhand:<lb/><hi rendition="#i">X</hi> = 0 erfüllen muss. Auf diese Weise gelangen wir aber zu dem<lb/> Ergebniss: <hi rendition="#i">i x</hi> = 0 entgegen der andrerseits gemachten Annahme<lb/><hi rendition="#i">i x</hi> ≠ 0. Es war demnach die Annahme unzulässig, d. h. es muss sein:<lb/><hi rendition="#c">(<hi rendition="#i">i x</hi> ≠ 0) (<hi rendition="#i">i x</hi><hi rendition="#sub">1</hi> ≠ 0) = 0,</hi><lb/> und dieses allgemein für jedes <hi rendition="#i">x</hi>, womit (<hi rendition="#i">β</hi>) gewonnen ist.</p><lb/> <p>Auch ohne die apagogische Beweisform lässt sich dies zeigen, indem<lb/> man in der eben geschilderten Weise aus (<hi rendition="#i">ο</hi>) folgert, dass:<lb/><hi rendition="#c">(<hi rendition="#i">i x</hi><hi rendition="#sub">1</hi> ≠ 0) <choice><orig></orig><reg>⊆</reg></choice> (<hi rendition="#i">i x</hi> = 0),</hi><lb/> sonach die Inkonsistenz unter dem Zeichen <hi rendition="#i">Π</hi> bei (<hi rendition="#i">β</hi>') oder (<hi rendition="#i">β</hi>) allgemein<lb/> bestehen muss.</p><lb/> <p>Ungeachtet ihres so verschiedenen Ansehens sind demnach die<lb/> Definitionen (<hi rendition="#i">β</hi>) und (<hi rendition="#i">ξ</hi>) nur Umschreibungen von einander.</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [328/0352]
Zweiundzwanzigste Vorlesung.
oder Faktor, jener Voraussetzung ebendieses i1 x = 0 zu denken ist,
so ist durch Vergleichung — cf. Th. 4) — auch x = 0 nachge-
wiesen, q. e. d. —
Sonach ist erkannt, dass
(β)  (ξ).
Um umgekehrt auch (β) aus (ξ) oder (ο) abzuleiten, zu zeigen,
dass auch
(ξ)  (β)
ist, erscheint es bequem, sich des indirekten Beweisverfahrens zu be-
dienen — über welches § 46, 1 zu vergleichen. Ich thue dies um so
lieber, als schon wiederholt bemerkt und als auffallend verzeichnet
worden ist, dass gerade in der Logik von diesem Beweisverfahren nie-
mals Gebrauch gemacht worden sei.
Es ist darzuthun, dass auf Grund von (ο) die Inkonsistenz β) be-
stehen muss.
Gesetzt nun, sie bestehe nicht, d. h. es gebe ein x, für welches
i x ≠ 0 und zugleich i x1 ≠ 0 ist, so lässt sich, wenn (ο) gilt, aus
dieser Annahme ein Widerspruch ableiten.
Gilt nämlich i x1 ≠ 0, so ist i x ein solches X, welches von der
in (ο) mitenthaltenen Forderung:
(i1 X = 0) (i X1 ≠ 0)  (X = 0)
die Voraussetzung linkerhand erfüllt, indem für X = i x sicher
i1 X = i1 i x = 0 und i X1 = i (i1 + x1) = i x1 ≠ 0
ist, und welches demnach von ihr auch die Folgerung rechterhand:
X = 0 erfüllen muss. Auf diese Weise gelangen wir aber zu dem
Ergebniss: i x = 0 entgegen der andrerseits gemachten Annahme
i x ≠ 0. Es war demnach die Annahme unzulässig, d. h. es muss sein:
(i x ≠ 0) (i x1 ≠ 0) = 0,
und dieses allgemein für jedes x, womit (β) gewonnen ist.
Auch ohne die apagogische Beweisform lässt sich dies zeigen, indem
man in der eben geschilderten Weise aus (ο) folgert, dass:
(i x1 ≠ 0)  (i x = 0),
sonach die Inkonsistenz unter dem Zeichen Π bei (β') oder (β) allgemein
bestehen muss.
Ungeachtet ihres so verschiedenen Ansehens sind demnach die
Definitionen (β) und (ξ) nur Umschreibungen von einander.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |