Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Schröder, Ernst: Vorlesungen über die Algebra der Logik. Bd. 2, Abt. 1. Leipzig, 1891.

Bild:
<< vorherige Seite
§ 49. Studien über die Klausel.
§ 49. Studien über die Klausel und noch ungelöste Probleme
des Kalkuls.

In § 41 haben wir gelernt aus dem allgemeinsten Prämissen-
system, welches über Gebiete (oder Klassen) überhaupt erdacht und
in Bezug auf solche zugrunde gelegt werden kann, ein Gebietsymbol
x zu eliminiren. Wir dachten uns die Prämissen des Systems zu einer
Gesamtaussage vereinigt. Dieser konnte die Gestalt des Minor, der
Hypothesis, Voraussetzung in der Subsumtion a) des § 41 gegeben
werden:
10) S (a x + b x1 = 1) (p x + q x1 0) (r x + s x1 0) ...
-- wo alle auf den Gleichungfaktor folgenden Aussagenfaktoren nur
Ungleichungen mit der rechten Seite 0 sein dürfen -- und war dies
also die allgemeinste "Gesamtaussage der Data" welche sich, während
in ihnen von einem Gebiet x die Rede ist, im Gebietekalkul formu-
liren lässt.

Um aus diesen Prämissen das Gebiet x zu eliminiren, brauchten
wir blos die Gesamtaussage anzusetzen, welche durch den Major, die
Thesis oder Behauptung genannter Subsumtion § 41, a) dargestellt
wird und lautet:
20) S (a + b = 1) (p a + q b 0) (r a + s b 0) ...

Wie bereits Beispiele zeigten, durfte aber diese Konklusion nicht
als die volle Resultante der Elimination des x hingestellt werden --
wir nannten sie einstweilen: die "Resultante aus dem Rohen" und
wird sich diese Benennung in Bälde rechtfertigen.

Die erwiesene Beziehung zwischen den Aussagen 10) und 20) war
nun diese:
10) 20);
aus 10) folgt allemal 20), genauer: wenn für irgend ein x, für (ein)
"gewisse(s)" x, die Hypothesis 10) erfüllt ist, so gilt sicher die Be-
hauptung 20).

Im allgemeinen zu verneinen war jedoch die Frage, ob auch um-
gekehrt, unter der Annahme 20) gefolgert werden könne, dass 10) für
gewisse x erfüllt sei, m. a. W. dass es dann überhaupt ein x gebe,
welches in die Aussage 10) eingesetzt (unter dem Symbol x in der-
selben verstanden) dieselbe zu einer wahren Aussage mache.

Zu erledigen blieb daher noch die Frage nach der vollen Resul-
tante der Elimination des x aus den Daten 10), d. h. es bleibt zu er-

24*
§ 49. Studien über die Klausel.
§ 49. Studien über die Klausel und noch ungelöste Probleme
des Kalkuls.

In § 41 haben wir gelernt aus dem allgemeinsten Prämissen-
system, welches über Gebiete (oder Klassen) überhaupt erdacht und
in Bezug auf solche zugrunde gelegt werden kann, ein Gebietsymbol
x zu eliminiren. Wir dachten uns die Prämissen des Systems zu einer
Gesamtaussage vereinigt. Dieser konnte die Gestalt des Minor, der
Hypothesis, Voraussetzung in der Subsumtion α) des § 41 gegeben
werden:
10) Σ (a x + b x1 = 1) (p x + q x1 ≠ 0) (r x + s x1 ≠ 0) …
— wo alle auf den Gleichungfaktor folgenden Aussagenfaktoren nur
Ungleichungen mit der rechten Seite 0 sein dürfen — und war dies
also die allgemeinste „Gesamtaussage der Data“ welche sich, während
in ihnen von einem Gebiet x die Rede ist, im Gebietekalkul formu-
liren lässt.

Um aus diesen Prämissen das Gebiet x zu eliminiren, brauchten
wir blos die Gesamtaussage anzusetzen, welche durch den Major, die
Thesis oder Behauptung genannter Subsumtion § 41, α) dargestellt
wird und lautet:
20) Σ (a + b = 1) (p a + q b ≠ 0) (r a + s b ≠ 0) …

Wie bereits Beispiele zeigten, durfte aber diese Konklusion nicht
als die volle Resultante der Elimination des x hingestellt werden —
wir nannten sie einstweilen: die „Resultante aus dem Rohen“ und
wird sich diese Benennung in Bälde rechtfertigen.

Die erwiesene Beziehung zwischen den Aussagen 10) und 20) war
nun diese:
10) 20);
aus 10) folgt allemal 20), genauer: wenn für irgend ein x, für (ein)
gewisse(s)x, die Hypothesis 10) erfüllt ist, so gilt sicher die Be-
hauptung 20).

Im allgemeinen zu verneinen war jedoch die Frage, ob auch um-
gekehrt, unter der Annahme 20) gefolgert werden könne, dass 10) für
gewisse x erfüllt sei, m. a. W. dass es dann überhaupt ein x gebe,
welches in die Aussage 10) eingesetzt (unter dem Symbol x in der-
selben verstanden) dieselbe zu einer wahren Aussage mache.

Zu erledigen blieb daher noch die Frage nach der vollen Resul-
tante der Elimination des x aus den Daten 10), d. h. es bleibt zu er-

24*
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <pb facs="#f0395" n="371"/>
          <fw place="top" type="header">§ 49. Studien über die Klausel.</fw><lb/>
          <div n="3">
            <head>§ 49. <hi rendition="#b">Studien über die Klausel und noch ungelöste Probleme<lb/>
des Kalkuls.</hi></head><lb/>
            <p>In § 41 haben wir gelernt aus dem allgemeinsten Prämissen-<lb/>
system, welches über Gebiete (oder Klassen) überhaupt erdacht und<lb/>
in Bezug auf solche zugrunde gelegt werden kann, ein Gebietsymbol<lb/><hi rendition="#i">x</hi> zu eliminiren. Wir dachten uns die Prämissen des Systems zu einer<lb/>
Gesamtaussage vereinigt. Dieser konnte die Gestalt des Minor, der<lb/>
Hypothesis, Voraussetzung in der Subsumtion <hi rendition="#i">&#x03B1;</hi>) des § 41 gegeben<lb/>
werden:<lb/>
1<hi rendition="#sup">0</hi>) <hi rendition="#et"><hi rendition="#i">&#x03A3;</hi> (<hi rendition="#i">a x</hi> + <hi rendition="#i">b x</hi><hi rendition="#sub">1</hi> = 1) (<hi rendition="#i">p x</hi> + <hi rendition="#i">q x</hi><hi rendition="#sub">1</hi> &#x2260; 0) (<hi rendition="#i">r x</hi> + <hi rendition="#i">s x</hi><hi rendition="#sub">1</hi> &#x2260; 0) &#x2026;</hi><lb/>
&#x2014; wo alle auf den Gleichungfaktor folgenden Aussagenfaktoren nur<lb/>
Ungleichungen mit der rechten Seite 0 sein dürfen &#x2014; und war dies<lb/>
also die allgemeinste &#x201E;Gesamtaussage der Data&#x201C; welche sich, während<lb/>
in ihnen von einem Gebiet <hi rendition="#i">x</hi> die Rede ist, im Gebietekalkul formu-<lb/>
liren lässt.</p><lb/>
            <p>Um aus diesen Prämissen das Gebiet <hi rendition="#i">x</hi> zu eliminiren, brauchten<lb/>
wir blos die Gesamtaussage anzusetzen, welche durch den Major, die<lb/>
Thesis oder Behauptung genannter Subsumtion § 41, <hi rendition="#i">&#x03B1;</hi>) dargestellt<lb/>
wird und lautet:<lb/>
2<hi rendition="#sup">0</hi>) <hi rendition="#et"><hi rendition="#i">&#x03A3;</hi> (<hi rendition="#i">a</hi> + <hi rendition="#i">b</hi> = 1) (<hi rendition="#i">p a</hi> + <hi rendition="#i">q b</hi> &#x2260; 0) (<hi rendition="#i">r a</hi> + <hi rendition="#i">s b</hi> &#x2260; 0) &#x2026;</hi></p><lb/>
            <p>Wie bereits Beispiele zeigten, durfte aber diese Konklusion nicht<lb/>
als die volle Resultante der Elimination des <hi rendition="#i">x</hi> hingestellt werden &#x2014;<lb/>
wir nannten sie einstweilen: die &#x201E;Resultante aus dem Rohen&#x201C; und<lb/>
wird sich diese Benennung in Bälde rechtfertigen.</p><lb/>
            <p>Die erwiesene Beziehung zwischen den Aussagen 1<hi rendition="#sup">0</hi>) und 2<hi rendition="#sup">0</hi>) war<lb/>
nun diese:<lb/><hi rendition="#c">1<hi rendition="#sup">0</hi>) <choice><orig>&#xFFFC;</orig><reg>&#x2286;</reg></choice> 2<hi rendition="#sup">0</hi>);</hi><lb/>
aus 1<hi rendition="#sup">0</hi>) folgt allemal 2<hi rendition="#sup">0</hi>), genauer: wenn <hi rendition="#i">für irgend ein x</hi>, für (ein)<lb/>
&#x201E;<hi rendition="#i">gewisse(s)</hi>&#x201C; <hi rendition="#i">x</hi>, die Hypothesis 1<hi rendition="#sup">0</hi>) erfüllt ist, so gilt sicher die Be-<lb/>
hauptung 2<hi rendition="#sup">0</hi>).</p><lb/>
            <p>Im allgemeinen zu verneinen war jedoch die Frage, ob auch um-<lb/>
gekehrt, unter der <hi rendition="#i">Annahme</hi> 2<hi rendition="#sup">0</hi>) gefolgert werden könne, dass 1<hi rendition="#sup">0</hi>) für<lb/>
gewisse <hi rendition="#i">x</hi> erfüllt sei, m. a. W. dass es dann überhaupt ein <hi rendition="#i">x gebe</hi>,<lb/>
welches in die Aussage 1<hi rendition="#sup">0</hi>) eingesetzt (unter dem Symbol <hi rendition="#i">x</hi> in der-<lb/>
selben verstanden) dieselbe zu einer wahren Aussage mache.</p><lb/>
            <p>Zu erledigen blieb daher noch die Frage nach der <hi rendition="#i">vollen</hi> Resul-<lb/>
tante der Elimination des <hi rendition="#i">x</hi> aus den Daten 1<hi rendition="#sup">0</hi>), d. h. es bleibt zu er-<lb/>
<fw place="bottom" type="sig">24*</fw><lb/></p>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[371/0395] § 49. Studien über die Klausel. § 49. Studien über die Klausel und noch ungelöste Probleme des Kalkuls. In § 41 haben wir gelernt aus dem allgemeinsten Prämissen- system, welches über Gebiete (oder Klassen) überhaupt erdacht und in Bezug auf solche zugrunde gelegt werden kann, ein Gebietsymbol x zu eliminiren. Wir dachten uns die Prämissen des Systems zu einer Gesamtaussage vereinigt. Dieser konnte die Gestalt des Minor, der Hypothesis, Voraussetzung in der Subsumtion α) des § 41 gegeben werden: 10) Σ (a x + b x1 = 1) (p x + q x1 ≠ 0) (r x + s x1 ≠ 0) … — wo alle auf den Gleichungfaktor folgenden Aussagenfaktoren nur Ungleichungen mit der rechten Seite 0 sein dürfen — und war dies also die allgemeinste „Gesamtaussage der Data“ welche sich, während in ihnen von einem Gebiet x die Rede ist, im Gebietekalkul formu- liren lässt. Um aus diesen Prämissen das Gebiet x zu eliminiren, brauchten wir blos die Gesamtaussage anzusetzen, welche durch den Major, die Thesis oder Behauptung genannter Subsumtion § 41, α) dargestellt wird und lautet: 20) Σ (a + b = 1) (p a + q b ≠ 0) (r a + s b ≠ 0) … Wie bereits Beispiele zeigten, durfte aber diese Konklusion nicht als die volle Resultante der Elimination des x hingestellt werden — wir nannten sie einstweilen: die „Resultante aus dem Rohen“ und wird sich diese Benennung in Bälde rechtfertigen. Die erwiesene Beziehung zwischen den Aussagen 10) und 20) war nun diese: 10)  20); aus 10) folgt allemal 20), genauer: wenn für irgend ein x, für (ein) „gewisse(s)“ x, die Hypothesis 10) erfüllt ist, so gilt sicher die Be- hauptung 20). Im allgemeinen zu verneinen war jedoch die Frage, ob auch um- gekehrt, unter der Annahme 20) gefolgert werden könne, dass 10) für gewisse x erfüllt sei, m. a. W. dass es dann überhaupt ein x gebe, welches in die Aussage 10) eingesetzt (unter dem Symbol x in der- selben verstanden) dieselbe zu einer wahren Aussage mache. Zu erledigen blieb daher noch die Frage nach der vollen Resul- tante der Elimination des x aus den Daten 10), d. h. es bleibt zu er- 24*

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/schroeder_logik0201_1891
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/schroeder_logik0201_1891/395
Zitationshilfe: Schröder, Ernst: Vorlesungen über die Algebra der Logik. Bd. 2, Abt. 1. Leipzig, 1891, S. 371. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schroeder_logik0201_1891/395>, abgerufen am 24.11.2024.