Schröder, Ernst: Vorlesungen über die Algebra der Logik. Bd. 2, Abt. 1. Leipzig, 1891.§ 31. Grundsätze der Logik im Aussagenkalkul gedeutet. Aussage A gilt, das heisst aber: sie hätte stets zu gelten -- in An-betracht, dass man für A auch eine stets gültige Aussage (dergleichen es ja gibt*)) wählen kann. Sobald ferner die Aussage 0 gilt, muss jede beliebige Aussage A gelten; da es aber auch stets ungültige Aus- sagen A gibt*), so kann die Gültigkeitsklasse der Nullaussage nur die leere sein. Es war demnach zunächst die Aussage i als das Symbol jeder unbedingt gültigen und die Aussage 0 als der Reprä- sentant jeder unbedingt falschen Aussage in Erinnerung zu rufen. Was die Def. (1n) der Aussagenäquivalenz betrifft, so wurde in Dagegen setzte diese Erklärung das Verstehen eines Aussagen- Durch die Def. (3nx) (C A B) = (C A) (C B) in dieser Was wir im Gebietekalkul unter (3x) als eine Definition hinstellen *) Es ist damit auf gewisse Postulate des Aussagenkalkuls hingewiesen, deren Analoga im Klassenkalkul ausführlicher in § 7 besprochen sind. *) Es ist damit auf gewisse Postulate des Aussagenkalkuls hingewiesen, deren Analoga im Klassenkalkul ausführlicher in § 7 besprochen sind. **) Wenigstens müsste hier die Gleichzeitigkeit der beiden speziellen Annahmen
C A und C B postulirt werden, um diejenige irgend zweier Annahmen oder Aussagen A und B zu definiren. § 31. Grundsätze der Logik im Aussagenkalkul gedeutet. Aussage A gilt, das heisst aber: sie hätte stets zu gelten — in An-betracht, dass man für A auch eine stets gültige Aussage (dergleichen es ja gibt*)) wählen kann. Sobald ferner die Aussage 0 gilt, muss jede beliebige Aussage A gelten; da es aber auch stets ungültige Aus- sagen A gibt*), so kann die Gültigkeitsklasse der Nullaussage nur die leere sein. Es war demnach zunächst die Aussage i als das Symbol jeder unbedingt gültigen und die Aussage 0 als der Reprä- sentant jeder unbedingt falschen Aussage in Erinnerung zu rufen. Was die Def. (1̄) der Aussagenäquivalenz betrifft, so wurde in Dagegen setzte diese Erklärung das Verstehen eines Aussagen- Durch die Def. (3̄×) (C ⊆ A B) = (C ⊆ A) (C ⊆ B) in dieser Was wir im Gebietekalkul unter (3×) als eine Definition hinstellen *) Es ist damit auf gewisse Postulate des Aussagenkalkuls hingewiesen, deren Analoga im Klassenkalkul ausführlicher in § 7 besprochen sind. *) Es ist damit auf gewisse Postulate des Aussagenkalkuls hingewiesen, deren Analoga im Klassenkalkul ausführlicher in § 7 besprochen sind. **) Wenigstens müsste hier die Gleichzeitigkeit der beiden speziellen Annahmen
C ⊆ A und C ⊆ B postulirt werden, um diejenige irgend zweier Annahmen oder Aussagen A und B zu definiren. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0077" n="53"/><fw place="top" type="header">§ 31. Grundsätze der Logik im Aussagenkalkul gedeutet.</fw><lb/> Aussage <hi rendition="#i">A</hi> gilt, das heisst aber: sie hätte <hi rendition="#i">stets</hi> zu gelten — in An-<lb/> betracht, dass man für <hi rendition="#i">A</hi> auch eine stets gültige Aussage (dergleichen<lb/> es ja gibt<note place="foot" n="*)">Es ist damit auf gewisse Postulate des Aussagenkalkuls hingewiesen, deren<lb/> Analoga im Klassenkalkul ausführlicher in § 7 besprochen sind.</note>) wählen kann. Sobald ferner die Aussage 0 gilt, muss<lb/> jede beliebige Aussage <hi rendition="#i">A</hi> gelten; da es aber auch stets ungültige Aus-<lb/> sagen <hi rendition="#i">A</hi> gibt<note place="foot" n="*)">Es ist damit auf gewisse Postulate des Aussagenkalkuls hingewiesen, deren<lb/> Analoga im Klassenkalkul ausführlicher in § 7 besprochen sind.</note>, so kann die Gültigkeitsklasse der Nullaussage nur<lb/> die leere sein. Es war demnach zunächst die Aussage i als das<lb/> Symbol jeder unbedingt gültigen und die Aussage 0 als der Reprä-<lb/> sentant jeder unbedingt falschen Aussage in Erinnerung zu rufen.</p><lb/> <p>Was die Def. (1̄) der Aussagenäquivalenz betrifft, so wurde in<lb/> § 29 gezeigt, wie der scheinbare circulus in definiendo, nämlich der<lb/> Gebrauch einer Äquivalenterklärung bei:<lb/><hi rendition="#c">(<hi rendition="#i">A</hi> = <hi rendition="#i">B</hi>) = (<hi rendition="#i">A</hi> <choice><orig></orig><reg>⊆</reg></choice> <hi rendition="#i">B</hi>) (<hi rendition="#i">B</hi> <choice><orig></orig><reg>⊆</reg></choice> <hi rendition="#i">A</hi>)</hi><lb/> sich vermeiden lässt.</p><lb/> <p>Dagegen setzte diese Erklärung das Verstehen eines Aussagen-<lb/><hi rendition="#i">produktes</hi> bereits voraus, dessen Definition derjenigen der Gleichheit<lb/> hier vorangestellt sein müsste — wie denn überhaupt die Reihenfolge<lb/> in der die Grundlagen vorzutragen wären, und zufolge dessen zum<lb/> Teil auch die Anordnung der Beweise im reinen, selbständig er-<lb/> richteten Aussagenkalkul sich zu Anfang als eine andre aufdrängt, als<lb/> wie sie im Klassenkalkul gegeben worden.</p><lb/> <p>Durch die Def. (3̄<hi rendition="#sub">×</hi>) (<hi rendition="#i">C</hi> <choice><orig></orig><reg>⊆</reg></choice> <hi rendition="#i">A B</hi>) = (<hi rendition="#i">C</hi> <choice><orig></orig><reg>⊆</reg></choice> <hi rendition="#i">A</hi>) (<hi rendition="#i">C</hi> <choice><orig></orig><reg>⊆</reg></choice> <hi rendition="#i">B</hi>) in dieser<lb/> ursprünglichen oder in irgend einer der dieser äquivalenten Formen<lb/> kann aber das Aussagenprodukt <hi rendition="#i">A B</hi> nicht ohne circulus definirt werden,<lb/> weil rechterhand, behufs der Erklärung, selbst zu einem Aussagen-<lb/> produkt gegriffen wird — ganz abgesehen davon, dass auch (entgegen<lb/> dem vorhin Bemerkten) die Erklärung der Aussagenäquivalenz wieder<lb/> ihrerseits vorausgegangen sein müsste. Ohne dass man zwei Annahmen<lb/> (von Merkmalen) als gleichzeitig vorauszusetzende hinzustellen ver-<lb/> möchte, lässt sich überhaupt nichts definiren<note place="foot" n="**)">Wenigstens müsste hier die Gleichzeitigkeit <hi rendition="#i">der beiden speziellen</hi> Annahmen<lb/><hi rendition="#i">C</hi> <choice><orig></orig><reg>⊆</reg></choice> <hi rendition="#i">A</hi> und <hi rendition="#i">C</hi> <choice><orig></orig><reg>⊆</reg></choice> <hi rendition="#i">B</hi> postulirt werden, um diejenige <hi rendition="#i">irgend zweier</hi> Annahmen oder<lb/> Aussagen <hi rendition="#i">A</hi> und <hi rendition="#i">B</hi> zu definiren.</note> Das Aussagenprodukt<lb/><hi rendition="#i">A B</hi> muss wohl oder übel direkt, vermittelst seiner Interpretation, de-<lb/> finirt werden als die Aussage, welche ausspricht, dass die Aussage <hi rendition="#i">A</hi><lb/> und die <hi rendition="#i">B</hi> gleichzeitig gelten; und die Gleichzeitigkeit scheint zu den<lb/> Kategorieen oder Urbegriffen zu gehören.</p><lb/> <p>Was wir im Gebietekalkul unter (3<hi rendition="#sub">×</hi>) als eine <hi rendition="#i">Definition</hi> hinstellen<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [53/0077]
§ 31. Grundsätze der Logik im Aussagenkalkul gedeutet.
Aussage A gilt, das heisst aber: sie hätte stets zu gelten — in An-
betracht, dass man für A auch eine stets gültige Aussage (dergleichen
es ja gibt *)) wählen kann. Sobald ferner die Aussage 0 gilt, muss
jede beliebige Aussage A gelten; da es aber auch stets ungültige Aus-
sagen A gibt *), so kann die Gültigkeitsklasse der Nullaussage nur
die leere sein. Es war demnach zunächst die Aussage i als das
Symbol jeder unbedingt gültigen und die Aussage 0 als der Reprä-
sentant jeder unbedingt falschen Aussage in Erinnerung zu rufen.
Was die Def. (1̄) der Aussagenäquivalenz betrifft, so wurde in
§ 29 gezeigt, wie der scheinbare circulus in definiendo, nämlich der
Gebrauch einer Äquivalenterklärung bei:
(A = B) = (A  B) (B  A)
sich vermeiden lässt.
Dagegen setzte diese Erklärung das Verstehen eines Aussagen-
produktes bereits voraus, dessen Definition derjenigen der Gleichheit
hier vorangestellt sein müsste — wie denn überhaupt die Reihenfolge
in der die Grundlagen vorzutragen wären, und zufolge dessen zum
Teil auch die Anordnung der Beweise im reinen, selbständig er-
richteten Aussagenkalkul sich zu Anfang als eine andre aufdrängt, als
wie sie im Klassenkalkul gegeben worden.
Durch die Def. (3̄×) (C  A B) = (C  A) (C  B) in dieser
ursprünglichen oder in irgend einer der dieser äquivalenten Formen
kann aber das Aussagenprodukt A B nicht ohne circulus definirt werden,
weil rechterhand, behufs der Erklärung, selbst zu einem Aussagen-
produkt gegriffen wird — ganz abgesehen davon, dass auch (entgegen
dem vorhin Bemerkten) die Erklärung der Aussagenäquivalenz wieder
ihrerseits vorausgegangen sein müsste. Ohne dass man zwei Annahmen
(von Merkmalen) als gleichzeitig vorauszusetzende hinzustellen ver-
möchte, lässt sich überhaupt nichts definiren **) Das Aussagenprodukt
A B muss wohl oder übel direkt, vermittelst seiner Interpretation, de-
finirt werden als die Aussage, welche ausspricht, dass die Aussage A
und die B gleichzeitig gelten; und die Gleichzeitigkeit scheint zu den
Kategorieen oder Urbegriffen zu gehören.
Was wir im Gebietekalkul unter (3×) als eine Definition hinstellen
*) Es ist damit auf gewisse Postulate des Aussagenkalkuls hingewiesen, deren
Analoga im Klassenkalkul ausführlicher in § 7 besprochen sind.
*) Es ist damit auf gewisse Postulate des Aussagenkalkuls hingewiesen, deren
Analoga im Klassenkalkul ausführlicher in § 7 besprochen sind.
**) Wenigstens müsste hier die Gleichzeitigkeit der beiden speziellen Annahmen
C  A und C  B postulirt werden, um diejenige irgend zweier Annahmen oder
Aussagen A und B zu definiren.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |