Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, H. 2. Berlin, 1795.bestimmte Arbeit gethan ist; ja, er kann nicht Jn diesen Zustand hat sich der Bauer beſtimmte Arbeit gethan iſt; ja, er kann nicht Jn dieſen Zuſtand hat ſich der Bauer <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0103" n="93"/> beſtimmte Arbeit gethan iſt; ja, er kann nicht<lb/> einmal ein armſeliges, erſpartes Suͤmmchen<lb/> beſitzen, ohne die Beſorgniß, ſein Herr moͤchte<lb/> es ihm abfordern oder abborgen; er kann in<lb/> ſeinen Feyerſtunden nichts durch ſeinen Fleiß<lb/> hervorbringen, worauf ſein Herr nicht An-<lb/> ſpruͤche machen koͤnnte; er hat gegen Grau-<lb/> ſamkeiten nicht den mindeſten Schutz, denn<lb/> ſein Beleidiger iſt zugleich ſein Richter; und<lb/> ein muthwilliger Todtſchlag, an ihm begangen,<lb/> bleibt, obwohl ein neueres Geſetz da iſt, das<lb/> den Kopf dafuͤr verlangt, ungeſtraft, weil zu<lb/> viel zum Beweiſe gehoͤrt, weil der Thaͤter da-<lb/> bei ertappt ſeyn muß, weil der oͤffentliche An-<lb/> klaͤger leicht beſtochen wird, und weil die Rich-<lb/> ter ſelbſt, da ſie mit ihren Bauern in gleichem<lb/> Verhaͤltniſſe ſtehen, nur zu ſehr geneigt ſind,<lb/> ihn gleichmaͤßig zu behandeln, um ihre eigenen<lb/> Rechte uͤber ihn nicht zu untergraben.</p><lb/> <p>Jn dieſen Zuſtand hat ſich der Bauer<lb/> begeben, um ſich das Leben zu erhalten, und<lb/> dieſen Zweck hat er auch wirklich erreicht.<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [93/0103]
beſtimmte Arbeit gethan iſt; ja, er kann nicht
einmal ein armſeliges, erſpartes Suͤmmchen
beſitzen, ohne die Beſorgniß, ſein Herr moͤchte
es ihm abfordern oder abborgen; er kann in
ſeinen Feyerſtunden nichts durch ſeinen Fleiß
hervorbringen, worauf ſein Herr nicht An-
ſpruͤche machen koͤnnte; er hat gegen Grau-
ſamkeiten nicht den mindeſten Schutz, denn
ſein Beleidiger iſt zugleich ſein Richter; und
ein muthwilliger Todtſchlag, an ihm begangen,
bleibt, obwohl ein neueres Geſetz da iſt, das
den Kopf dafuͤr verlangt, ungeſtraft, weil zu
viel zum Beweiſe gehoͤrt, weil der Thaͤter da-
bei ertappt ſeyn muß, weil der oͤffentliche An-
klaͤger leicht beſtochen wird, und weil die Rich-
ter ſelbſt, da ſie mit ihren Bauern in gleichem
Verhaͤltniſſe ſtehen, nur zu ſehr geneigt ſind,
ihn gleichmaͤßig zu behandeln, um ihre eigenen
Rechte uͤber ihn nicht zu untergraben.
Jn dieſen Zuſtand hat ſich der Bauer
begeben, um ſich das Leben zu erhalten, und
dieſen Zweck hat er auch wirklich erreicht.
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