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Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, H. 2. Berlin, 1795.

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die der Geistlichkeit gehören, in ihrem Zu-
stande wenig Vorzüge vor den adelichen haben.
Die Richter, Vögte und Schreiber, welche
die Aufsicht über sie führen, behandeln sie
ganz auf dem in Polen hergebrachten Fuße,
und sie kennen in ihren Pfarrern, Pröpsten
und Bischöfen nur ihre unumschränkten Herren,
nicht ihre Rathgeber und Lehrer. Man be-
merke noch, daß die Bauern, die ihren Herrn
schon mit Leib und Willen unterthänig sind,
auch dem Staate jährlich noch eine Abgabe
in baarem Gelde, von 4 bis 8 polnischen
Gulden, zu entrichten haben.

Uebrigens wird der hülflose Zustand der
Bauern in Polen so lange dauern, als die
gegenwärtige Verfassung. Das Schicksal
derer, die bei der ersten und zweiten Theilung
unter die Herrschaft der benachbarten Mächte
gekommen sind, ist, nach Maßgabe der Ver-
fassungen dieser drei Reiche (mehr oder weni-
ger, aber doch immer) besser geworden. Jn
den Augen eines Monarchen gilt, in staats-

bürger-

die der Geiſtlichkeit gehoͤren, in ihrem Zu-
ſtande wenig Vorzuͤge vor den adelichen haben.
Die Richter, Voͤgte und Schreiber, welche
die Aufſicht uͤber ſie fuͤhren, behandeln ſie
ganz auf dem in Polen hergebrachten Fuße,
und ſie kennen in ihren Pfarrern, Proͤpſten
und Biſchoͤfen nur ihre unumſchraͤnkten Herren,
nicht ihre Rathgeber und Lehrer. Man be-
merke noch, daß die Bauern, die ihren Herrn
ſchon mit Leib und Willen unterthaͤnig ſind,
auch dem Staate jaͤhrlich noch eine Abgabe
in baarem Gelde, von 4 bis 8 polniſchen
Gulden, zu entrichten haben.

Uebrigens wird der huͤlfloſe Zuſtand der
Bauern in Polen ſo lange dauern, als die
gegenwaͤrtige Verfaſſung. Das Schickſal
derer, die bei der erſten und zweiten Theilung
unter die Herrſchaft der benachbarten Maͤchte
gekommen ſind, iſt, nach Maßgabe der Ver-
faſſungen dieſer drei Reiche (mehr oder weni-
ger, aber doch immer) beſſer geworden. Jn
den Augen eines Monarchen gilt, in ſtaats-

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[96/0106] die der Geiſtlichkeit gehoͤren, in ihrem Zu- ſtande wenig Vorzuͤge vor den adelichen haben. Die Richter, Voͤgte und Schreiber, welche die Aufſicht uͤber ſie fuͤhren, behandeln ſie ganz auf dem in Polen hergebrachten Fuße, und ſie kennen in ihren Pfarrern, Proͤpſten und Biſchoͤfen nur ihre unumſchraͤnkten Herren, nicht ihre Rathgeber und Lehrer. Man be- merke noch, daß die Bauern, die ihren Herrn ſchon mit Leib und Willen unterthaͤnig ſind, auch dem Staate jaͤhrlich noch eine Abgabe in baarem Gelde, von 4 bis 8 polniſchen Gulden, zu entrichten haben. Uebrigens wird der huͤlfloſe Zuſtand der Bauern in Polen ſo lange dauern, als die gegenwaͤrtige Verfaſſung. Das Schickſal derer, die bei der erſten und zweiten Theilung unter die Herrſchaft der benachbarten Maͤchte gekommen ſind, iſt, nach Maßgabe der Ver- faſſungen dieſer drei Reiche (mehr oder weni- ger, aber doch immer) beſſer geworden. Jn den Augen eines Monarchen gilt, in ſtaats- buͤrger-

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Zitationshilfe: Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, H. 2. Berlin, 1795, S. 96. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schulz_reise0102_1795/106>, abgerufen am 20.05.2024.