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Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, H. 2. Berlin, 1795.

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Vielleicht findet man in keiner andern euro-
päischen Hauptstadt, Petersburg und Neapel
ausgenommen, solch eine einfache und scharfe
Gränzlinie zwischen den Einwohnern gezogen,
als in Warschau. Armuth oder Reichthum,
Pallast oder Hütte bezeichnen hier die beiden
Hauptklassen; von einer dritten, die in der
Mitte dieser beiden läge, findet man wenig
Spuren. Diejenigen Mitglieder derselben, die
man unter der Benennung der Wohlhabenden
bezeichnet, mischen sich unter die Reichen, und
diejenigen, die man rechtliche Bürger nennt,
schließen sich unmittelbar an die Armen.

So wie der hohe landbesitzende Adel, in
politischer Hinsicht, die erste Stelle im Staat
einnimmt, so gebührt ihm dieselbe auch im
gesellschaftlichen Leben, wegen seines Reich-
thums und des damit verbundenen Glanzes.
Zu ihm gehört die obere Geistlichkeit, die
fremde Ministerschaft und derjenige Adel, der,
ohne das Jndigenat, mithin ohne höhere

Vielleicht findet man in keiner andern euro-
paͤiſchen Hauptſtadt, Petersburg und Neapel
ausgenommen, ſolch eine einfache und ſcharfe
Graͤnzlinie zwiſchen den Einwohnern gezogen,
als in Warſchau. Armuth oder Reichthum,
Pallaſt oder Huͤtte bezeichnen hier die beiden
Hauptklaſſen; von einer dritten, die in der
Mitte dieſer beiden laͤge, findet man wenig
Spuren. Diejenigen Mitglieder derſelben, die
man unter der Benennung der Wohlhabenden
bezeichnet, miſchen ſich unter die Reichen, und
diejenigen, die man rechtliche Buͤrger nennt,
ſchließen ſich unmittelbar an die Armen.

So wie der hohe landbeſitzende Adel, in
politiſcher Hinſicht, die erſte Stelle im Staat
einnimmt, ſo gebuͤhrt ihm dieſelbe auch im
geſellſchaftlichen Leben, wegen ſeines Reich-
thums und des damit verbundenen Glanzes.
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[117/0127] Vielleicht findet man in keiner andern euro- paͤiſchen Hauptſtadt, Petersburg und Neapel ausgenommen, ſolch eine einfache und ſcharfe Graͤnzlinie zwiſchen den Einwohnern gezogen, als in Warſchau. Armuth oder Reichthum, Pallaſt oder Huͤtte bezeichnen hier die beiden Hauptklaſſen; von einer dritten, die in der Mitte dieſer beiden laͤge, findet man wenig Spuren. Diejenigen Mitglieder derſelben, die man unter der Benennung der Wohlhabenden bezeichnet, miſchen ſich unter die Reichen, und diejenigen, die man rechtliche Buͤrger nennt, ſchließen ſich unmittelbar an die Armen. So wie der hohe landbeſitzende Adel, in politiſcher Hinſicht, die erſte Stelle im Staat einnimmt, ſo gebuͤhrt ihm dieſelbe auch im geſellſchaftlichen Leben, wegen ſeines Reich- thums und des damit verbundenen Glanzes. Zu ihm gehoͤrt die obere Geiſtlichkeit, die fremde Miniſterſchaft und derjenige Adel, der, ohne das Jndigenat, mithin ohne hoͤhere

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Zitationshilfe: Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, H. 2. Berlin, 1795, S. 117. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schulz_reise0102_1795/127>, abgerufen am 25.11.2024.