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Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, H. 2. Berlin, 1795.

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Er kann Todschläge mit Geld abkaufen.
Begeht er einen solchen an einem Bürgerli-
chen, so bezahlt er 100 Mark; geschieht er
an einem Adelichen, und zwar mit dem Sä-
bel, so bezahlt er 240, mit dem Feuergewehr
480 Mark, wozu noch eine Gefängnißstrafe
von einem Jahr und sechs Wochen gefügt
wird.

Ein Bürgerlicher hingegen, der einen
Edelmann erschlägt, zahlt mit dem Kopfe.

Diese Rechte sind allen eingebornen Edel-
leuten gemein, und Alterthum der Familie
oder Reichthum machen keinen Unterschied.
Daher sind alle Edelleute von Natur gleich.
Die Vorzüge die einer vor dem andern hat,
gehen nicht aus dem Grunde der Verfassung,
sondern aus den Staatsämtern hervor, die
er bekleidet. Ein Edelmann, der Senator
ist, wird nur als Senator einem andern Edel-
mann vorgezogen. Auch die Unterscheidungen,
die in andern Ländern durch die Titel: Herzog,
Graf, Baron, unter dem Adel verursacht

Er kann Todſchlaͤge mit Geld abkaufen.
Begeht er einen ſolchen an einem Buͤrgerli-
chen, ſo bezahlt er 100 Mark; geſchieht er
an einem Adelichen, und zwar mit dem Saͤ-
bel, ſo bezahlt er 240, mit dem Feuergewehr
480 Mark, wozu noch eine Gefaͤngnißſtrafe
von einem Jahr und ſechs Wochen gefuͤgt
wird.

Ein Buͤrgerlicher hingegen, der einen
Edelmann erſchlaͤgt, zahlt mit dem Kopfe.

Dieſe Rechte ſind allen eingebornen Edel-
leuten gemein, und Alterthum der Familie
oder Reichthum machen keinen Unterſchied.
Daher ſind alle Edelleute von Natur gleich.
Die Vorzuͤge die einer vor dem andern hat,
gehen nicht aus dem Grunde der Verfaſſung,
ſondern aus den Staatsaͤmtern hervor, die
er bekleidet. Ein Edelmann, der Senator
iſt, wird nur als Senator einem andern Edel-
mann vorgezogen. Auch die Unterſcheidungen,
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[15/0025] Er kann Todſchlaͤge mit Geld abkaufen. Begeht er einen ſolchen an einem Buͤrgerli- chen, ſo bezahlt er 100 Mark; geſchieht er an einem Adelichen, und zwar mit dem Saͤ- bel, ſo bezahlt er 240, mit dem Feuergewehr 480 Mark, wozu noch eine Gefaͤngnißſtrafe von einem Jahr und ſechs Wochen gefuͤgt wird. Ein Buͤrgerlicher hingegen, der einen Edelmann erſchlaͤgt, zahlt mit dem Kopfe. Dieſe Rechte ſind allen eingebornen Edel- leuten gemein, und Alterthum der Familie oder Reichthum machen keinen Unterſchied. Daher ſind alle Edelleute von Natur gleich. Die Vorzuͤge die einer vor dem andern hat, gehen nicht aus dem Grunde der Verfaſſung, ſondern aus den Staatsaͤmtern hervor, die er bekleidet. Ein Edelmann, der Senator iſt, wird nur als Senator einem andern Edel- mann vorgezogen. Auch die Unterſcheidungen, die in andern Laͤndern durch die Titel: Herzog, Graf, Baron, unter dem Adel verurſacht

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Zitationshilfe: Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, H. 2. Berlin, 1795, S. 15. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schulz_reise0102_1795/25>, abgerufen am 21.11.2024.