Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, H. 2. Berlin, 1795.sie nicht den öffentlichen polnischen und lithaui- Dies sind die Vorrechte des Königs. Man ſie nicht den oͤffentlichen polniſchen und lithaui- Dies ſind die Vorrechte des Koͤnigs. Man <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0038" n="28"/> ſie nicht den oͤffentlichen polniſchen und lithaui-<lb/> ſchen Rechten zuwider ſind; beſetzt alle niedere<lb/> geiſtliche, buͤrgerliche und ſoldatiſche Aemter;<lb/> und kann noch endlich Univerſitaͤten und Schu-<lb/> len anlegen.</p><lb/> <p>Dies ſind die Vorrechte des Koͤnigs. Man<lb/> ſieht, daß kein weſentliches, welches ihm ir-<lb/> gend einen bedeutenden Einfluß auf den Staat<lb/> und deſſen Geſchaͤfte verſchafte, darunter iſt.<lb/> Vormals hatte er wichtigere. Er beſetzte alle<lb/> hohe Staatsaͤmter, geiſtliche, buͤrgerliche und<lb/> kriegeriſche, und vergab die koͤniglichen Guͤter<lb/> und Staroſteyen. Hierin lag die Quelle ſeiner<lb/> Macht und ſeines Einfluſſes im Staate;<lb/> denn, wer von ihm eine Stelle oder eine<lb/> Staroſtey hoffte, war ihm ergeben, und wer<lb/> eine oder die andere bekam, war, aus Dank-<lb/> barkeit, ſein Anhaͤnger. So waren die Be-<lb/> ſitzer der hoͤhern Wuͤrden, der ergiebigern<lb/> Staroſteyen, die als Biſchoͤfe, Woiwoden und<lb/> Kaſtellane zugleich die Senatorenwuͤrde be-<lb/> kleideten, bei den Staatsverhandlungen mit<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [28/0038]
ſie nicht den oͤffentlichen polniſchen und lithaui-
ſchen Rechten zuwider ſind; beſetzt alle niedere
geiſtliche, buͤrgerliche und ſoldatiſche Aemter;
und kann noch endlich Univerſitaͤten und Schu-
len anlegen.
Dies ſind die Vorrechte des Koͤnigs. Man
ſieht, daß kein weſentliches, welches ihm ir-
gend einen bedeutenden Einfluß auf den Staat
und deſſen Geſchaͤfte verſchafte, darunter iſt.
Vormals hatte er wichtigere. Er beſetzte alle
hohe Staatsaͤmter, geiſtliche, buͤrgerliche und
kriegeriſche, und vergab die koͤniglichen Guͤter
und Staroſteyen. Hierin lag die Quelle ſeiner
Macht und ſeines Einfluſſes im Staate;
denn, wer von ihm eine Stelle oder eine
Staroſtey hoffte, war ihm ergeben, und wer
eine oder die andere bekam, war, aus Dank-
barkeit, ſein Anhaͤnger. So waren die Be-
ſitzer der hoͤhern Wuͤrden, der ergiebigern
Staroſteyen, die als Biſchoͤfe, Woiwoden und
Kaſtellane zugleich die Senatorenwuͤrde be-
kleideten, bei den Staatsverhandlungen mit
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