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Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, H. 2. Berlin, 1795.

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den Feind und die Gesetze bestimmen nichts
besonderes darüber. Die Geschützmeister
(auch Generale der Artillerie genannt)
haben den letzten Platz unter den Kriegsbe-
amten, weil sie unter allen am spätesten sind
angestellt worden. Unter ihrer Aufsicht steht
(wie schon ihr Name anzeigt) das gesammte
Geschützwesen. Vormals hatten sie in ihrem
Fache freyen Willen, und sie waren nur dem
Reichstage Rechnung abzulegen schuldig; jetzt
stehen sie unter dem Kriegsdepartement des
immerwährenden Raths, und sind Beisitzer
der Kriegskommission.

Jch komme zu den Würden, die von
den Provinzen ihren Namen haben: zu den
Würden der Generalstarosten, deren einer
von Großpolen und einer von Kleinpolen vor-
handen ist. Der von Großpolen hieß ehedem
Oberrichter und er war es auch wirklich.
Als Starost mit Gerichtsbarkeit hegte er die
Grodgerichte, und da seine richterliche Ge-
walt über die Woiwodschaften Posen und

den Feind und die Geſetze beſtimmen nichts
beſonderes daruͤber. Die Geſchuͤtzmeiſter
(auch Generale der Artillerie genannt)
haben den letzten Platz unter den Kriegsbe-
amten, weil ſie unter allen am ſpaͤteſten ſind
angeſtellt worden. Unter ihrer Aufſicht ſteht
(wie ſchon ihr Name anzeigt) das geſammte
Geſchuͤtzweſen. Vormals hatten ſie in ihrem
Fache freyen Willen, und ſie waren nur dem
Reichstage Rechnung abzulegen ſchuldig; jetzt
ſtehen ſie unter dem Kriegsdepartement des
immerwaͤhrenden Raths, und ſind Beiſitzer
der Kriegskommiſſion.

Jch komme zu den Wuͤrden, die von
den Provinzen ihren Namen haben: zu den
Wuͤrden der Generalſtaroſten, deren einer
von Großpolen und einer von Kleinpolen vor-
handen iſt. Der von Großpolen hieß ehedem
Oberrichter und er war es auch wirklich.
Als Staroſt mit Gerichtsbarkeit hegte er die
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[77/0087] den Feind und die Geſetze beſtimmen nichts beſonderes daruͤber. Die Geſchuͤtzmeiſter (auch Generale der Artillerie genannt) haben den letzten Platz unter den Kriegsbe- amten, weil ſie unter allen am ſpaͤteſten ſind angeſtellt worden. Unter ihrer Aufſicht ſteht (wie ſchon ihr Name anzeigt) das geſammte Geſchuͤtzweſen. Vormals hatten ſie in ihrem Fache freyen Willen, und ſie waren nur dem Reichstage Rechnung abzulegen ſchuldig; jetzt ſtehen ſie unter dem Kriegsdepartement des immerwaͤhrenden Raths, und ſind Beiſitzer der Kriegskommiſſion. Jch komme zu den Wuͤrden, die von den Provinzen ihren Namen haben: zu den Wuͤrden der Generalſtaroſten, deren einer von Großpolen und einer von Kleinpolen vor- handen iſt. Der von Großpolen hieß ehedem Oberrichter und er war es auch wirklich. Als Staroſt mit Gerichtsbarkeit hegte er die Grodgerichte, und da ſeine richterliche Ge- walt uͤber die Woiwodſchaften Poſen und

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Zitationshilfe: Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, H. 2. Berlin, 1795, S. 77. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schulz_reise0102_1795/87>, abgerufen am 21.11.2024.