Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, H. 2. Berlin, 1795.den Feind und die Gesetze bestimmen nichts Jch komme zu den Würden, die von den Feind und die Geſetze beſtimmen nichts Jch komme zu den Wuͤrden, die von <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0087" n="77"/> den Feind und die Geſetze beſtimmen nichts<lb/> beſonderes daruͤber. Die <hi rendition="#g">Geſchuͤtzmeiſter</hi><lb/> (auch <hi rendition="#g">Generale</hi> der <hi rendition="#g">Artillerie</hi> genannt)<lb/> haben den letzten Platz unter den Kriegsbe-<lb/> amten, weil ſie unter allen am ſpaͤteſten ſind<lb/> angeſtellt worden. Unter ihrer Aufſicht ſteht<lb/> (wie ſchon ihr Name anzeigt) das geſammte<lb/> Geſchuͤtzweſen. Vormals hatten ſie in ihrem<lb/> Fache freyen Willen, und ſie waren nur dem<lb/> Reichstage Rechnung abzulegen ſchuldig; jetzt<lb/> ſtehen ſie unter dem Kriegsdepartement des<lb/> immerwaͤhrenden Raths, und ſind Beiſitzer<lb/> der Kriegskommiſſion.</p><lb/> <p>Jch komme zu den Wuͤrden, die von<lb/> den Provinzen ihren Namen haben: zu den<lb/> Wuͤrden der <hi rendition="#g">Generalſtaroſten</hi>, deren einer<lb/> von Großpolen und einer von Kleinpolen vor-<lb/> handen iſt. Der von Großpolen hieß ehedem<lb/><hi rendition="#g">Oberrichter</hi> und er war es auch wirklich.<lb/> Als Staroſt mit Gerichtsbarkeit hegte er die<lb/><hi rendition="#g">Grodgerichte</hi>, und da ſeine richterliche Ge-<lb/> walt uͤber die Woiwodſchaften Poſen und<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [77/0087]
den Feind und die Geſetze beſtimmen nichts
beſonderes daruͤber. Die Geſchuͤtzmeiſter
(auch Generale der Artillerie genannt)
haben den letzten Platz unter den Kriegsbe-
amten, weil ſie unter allen am ſpaͤteſten ſind
angeſtellt worden. Unter ihrer Aufſicht ſteht
(wie ſchon ihr Name anzeigt) das geſammte
Geſchuͤtzweſen. Vormals hatten ſie in ihrem
Fache freyen Willen, und ſie waren nur dem
Reichstage Rechnung abzulegen ſchuldig; jetzt
ſtehen ſie unter dem Kriegsdepartement des
immerwaͤhrenden Raths, und ſind Beiſitzer
der Kriegskommiſſion.
Jch komme zu den Wuͤrden, die von
den Provinzen ihren Namen haben: zu den
Wuͤrden der Generalſtaroſten, deren einer
von Großpolen und einer von Kleinpolen vor-
handen iſt. Der von Großpolen hieß ehedem
Oberrichter und er war es auch wirklich.
Als Staroſt mit Gerichtsbarkeit hegte er die
Grodgerichte, und da ſeine richterliche Ge-
walt uͤber die Woiwodſchaften Poſen und
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