Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 2, [H. 3]. Berlin, 1795.Falle, wenn die Mütter früh sterben und keine Uebrigens glaube man nicht, daß die im Falle, wenn die Muͤtter fruͤh ſterben und keine Uebrigens glaube man nicht, daß die im <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0225" n="215"/> Falle, wenn die Muͤtter fruͤh ſterben und keine<lb/> weibliche Verwandten vorhanden ſind, die ihre<lb/> Stelle vertreten koͤnnten oder wollten. <hi rendition="#g">Jgnaz<lb/> Potockt, </hi>ſeit mehreren Jahren Wittwer,<lb/> macht, wie in vielen andern Stuͤcken, auch<lb/> mit der Erziehung ſeiner einzigen, ſehr anzie-<lb/> henden, Tochter, eine Ausnahme. Er haͤlt<lb/> ihr eine deutſche Hofmeiſterin, und laͤßt ſie<lb/> ganz nach deutſcher Sitte erziehen.</p><lb/> <p>Uebrigens glaube man nicht, daß die im<lb/> Kloſter erzogenen Toͤchter anders waͤren, als<lb/> die in der Welt erzogenen. Jene haben kaum<lb/> vier Wochen in der Geſellſchaft gelebt, ſo ge-<lb/> ben ſie dieſen in keiner Ruͤckſicht etwas nach.<lb/> Der Zeitpunkt, wo die Toͤchter mit der <hi rendition="#g">gro-<lb/> ßen Welt</hi> in Verkehr und Gemeinſchaft tre-<lb/> ten, iſt zwiſchen ihrem vierzehnten und ſech-<lb/> zehnten Jahre, und zwar an dem erſten oder<lb/> zweyten Tage, nachdem ſie in die <hi rendition="#g">Gemein-<lb/> ſchaft der Chriſten</hi> ſind aufgenommen<lb/> worden.</p><lb/> </div> </body> </text> </TEI> [215/0225]
Falle, wenn die Muͤtter fruͤh ſterben und keine
weibliche Verwandten vorhanden ſind, die ihre
Stelle vertreten koͤnnten oder wollten. Jgnaz
Potockt, ſeit mehreren Jahren Wittwer,
macht, wie in vielen andern Stuͤcken, auch
mit der Erziehung ſeiner einzigen, ſehr anzie-
henden, Tochter, eine Ausnahme. Er haͤlt
ihr eine deutſche Hofmeiſterin, und laͤßt ſie
ganz nach deutſcher Sitte erziehen.
Uebrigens glaube man nicht, daß die im
Kloſter erzogenen Toͤchter anders waͤren, als
die in der Welt erzogenen. Jene haben kaum
vier Wochen in der Geſellſchaft gelebt, ſo ge-
ben ſie dieſen in keiner Ruͤckſicht etwas nach.
Der Zeitpunkt, wo die Toͤchter mit der gro-
ßen Welt in Verkehr und Gemeinſchaft tre-
ten, iſt zwiſchen ihrem vierzehnten und ſech-
zehnten Jahre, und zwar an dem erſten oder
zweyten Tage, nachdem ſie in die Gemein-
ſchaft der Chriſten ſind aufgenommen
worden.
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