und Privilegien-Geist durch die Verfassung befördert wird, ist es so gar befremdlich nicht, wenn man auch eine Schulmeister-Zunft fin- det. Eine solche bilden in der That die Un- ternehmer dieser Schulen, die man Schreib- und Rechenmeister nennt. Sie müssen be- stimmte Jahre bey einem solchen Schulmeister gelernt haben, können auch nicht eher eine ei- gene Schule halten, als bis eine Stelle auf- geht; die Wittwen können auch durch solch ei- nen ausgelernten Schulmeister die Schule ver- sehen lassen. Ein Rathsausschuß hat die Auf- sicht über diese Zunft, und für jede der Schu- len ist ein Prediger bestimmt, der sie von Zeit zu Zeit besuchen und den Unterricht prüfen muß.
Seit 1660 ist hier schon eine Maleraka- demie errichtet, und sie ist vielleicht die äl- teste in Deutschland. Drey Tage in der Woche werden hier Stunden gegeben, und man zeich- net nach lebendigen und todten Modellen.
und Privilegien-Geiſt durch die Verfaſſung befoͤrdert wird, iſt es ſo gar befremdlich nicht, wenn man auch eine Schulmeiſter-Zunft fin- det. Eine ſolche bilden in der That die Un- ternehmer dieſer Schulen, die man Schreib- und Rechenmeiſter nennt. Sie muͤſſen be- ſtimmte Jahre bey einem ſolchen Schulmeiſter gelernt haben, koͤnnen auch nicht eher eine ei- gene Schule halten, als bis eine Stelle auf- geht; die Wittwen koͤnnen auch durch ſolch ei- nen ausgelernten Schulmeiſter die Schule ver- ſehen laſſen. Ein Rathsausſchuß hat die Auf- ſicht uͤber dieſe Zunft, und fuͤr jede der Schu- len iſt ein Prediger beſtimmt, der ſie von Zeit zu Zeit beſuchen und den Unterricht pruͤfen muß.
Seit 1660 iſt hier ſchon eine Maleraka- demie errichtet, und ſie iſt vielleicht die aͤl- teſte in Deutſchland. Drey Tage in der Woche werden hier Stunden gegeben, und man zeich- net nach lebendigen und todten Modellen.
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und Privilegien-Geiſt durch die Verfaſſung
befoͤrdert wird, iſt es ſo gar befremdlich nicht,
wenn man auch eine Schulmeiſter-Zunft fin-
det. Eine ſolche bilden in der That die Un-
ternehmer dieſer Schulen, die man Schreib-
und Rechenmeiſter nennt. Sie muͤſſen be-
ſtimmte Jahre bey einem ſolchen Schulmeiſter
gelernt haben, koͤnnen auch nicht eher eine ei-
gene Schule halten, als bis eine Stelle auf-
geht; die Wittwen koͤnnen auch durch ſolch ei-
nen ausgelernten Schulmeiſter die Schule ver-
ſehen laſſen. Ein Rathsausſchuß hat die Auf-
ſicht uͤber dieſe Zunft, und fuͤr jede der Schu-
len iſt ein Prediger beſtimmt, der ſie von Zeit
zu Zeit beſuchen und den Unterricht pruͤfen
muß.
Seit 1660 iſt hier ſchon eine Maleraka-
demie errichtet, und ſie iſt vielleicht die aͤl-
teſte in Deutſchland. Drey Tage in der Woche
werden hier Stunden gegeben, und man zeich-
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Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 3, [H. 5 u. H. 6]. Berlin, 1795, S. 158. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schulz_reise03_1795/166>, abgerufen am 22.05.2024.
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