kömmt, die sich allmählig mehr hinter den Bergen hervorzieht, und in deren Thoren man ist, ehe man es sich versieht. Ist man zum Thore herein, so liegt sie selbst auch, in ihren beyden, durch die Salza getrennten, Hälf- ten, vor einem. Sie giebt den Anblick von Gründlichkeit, aber auch zugleich von Einge- sperrtheit, welche letztere besonders durch die zusammengedrückte Form der Häuser mit un- sichtbaren Dächern, durch ihre Höhe, durch die Lage eines Theils derselben an einer schrof- fen, nackten Felsenwand, durch die Engigkeit der Straßen und das wiederholte Durchgehen unter gewölbten Eingängen bewirkt wird.
koͤmmt, die ſich allmaͤhlig mehr hinter den Bergen hervorzieht, und in deren Thoren man iſt, ehe man es ſich verſieht. Iſt man zum Thore herein, ſo liegt ſie ſelbſt auch, in ihren beyden, durch die Salza getrennten, Haͤlf- ten, vor einem. Sie giebt den Anblick von Gruͤndlichkeit, aber auch zugleich von Einge- ſperrtheit, welche letztere beſonders durch die zuſammengedruͤckte Form der Haͤuſer mit un- ſichtbaren Daͤchern, durch ihre Hoͤhe, durch die Lage eines Theils derſelben an einer ſchrof- fen, nackten Felſenwand, durch die Engigkeit der Straßen und das wiederholte Durchgehen unter gewoͤlbten Eingaͤngen bewirkt wird.
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koͤmmt, die ſich allmaͤhlig mehr hinter den
Bergen hervorzieht, und in deren Thoren
man iſt, ehe man es ſich verſieht. Iſt man
zum Thore herein, ſo liegt ſie ſelbſt auch, in
ihren beyden, durch die Salza getrennten, Haͤlf-
ten, vor einem. Sie giebt den Anblick von
Gruͤndlichkeit, aber auch zugleich von Einge-
ſperrtheit, welche letztere beſonders durch die
zuſammengedruͤckte Form der Haͤuſer mit un-
ſichtbaren Daͤchern, durch ihre Hoͤhe, durch
die Lage eines Theils derſelben an einer ſchrof-
fen, nackten Felſenwand, durch die Engigkeit
der Straßen und das wiederholte Durchgehen
unter gewoͤlbten Eingaͤngen bewirkt wird.
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Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 3, [H. 5 u. H. 6]. Berlin, 1795, S. 263. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schulz_reise03_1795/271>, abgerufen am 21.11.2024.
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