Schurz, Karl: Der Studentencongreß zu Eisenach am 25. September 1848. Bonn, 1848.die ausgetretenen Abg. vertretenen Majorität in Halle zugeschickt werden solle. Es erscheint eine Deputation des Lehrercongresses, welche zu einem gemeinsamen Festzuge auffordert. 12. Sitzung. 1. Oktober. Vorm. Präs. Lehmann. - Zum Vorort der deutschen Studentenschaft wird Bonn gewählt. Bericht der Commission für Entwurf einer Universitätsverfassung. Berichterstatter Schurz. Die §§. 1 und 2 (s. u.) nach kurzer Debatte angenommen. Der §. 3 wird nach dreistündiger Debatte mit Abwerfung einer Menge von Amendements angenommen. 13. Sitzung. 1. Oktober. Nachm. Präs. Jordan aus Tübingen. - Der §. 4 des Verfassungsentwurfs berathen und so angenommen: Die unumschränkte Lehrfreiheit und selbstständige Verwaltung bleibt der Universität. In staatsbürgerlicher Hinsicht genießt sie keinerlei Exemtion. Ihre Verfassung geht von der Nationalversammlung aus (später wurde dieser § von der Redaktionscommission in §. 4. u. §. 5 getrennt). 14. Sitzung. 2. Oktober Vorm. Präs. Jordan. - Die §§. 6 und 7 des Verfassungsentwurfs berathen und angenommen. 15. Sitzung. 2. Oktober Nachm. Präs. Rechenberg aus Berlin, Abg. für Königsberg. - Eine Commission gewählt zur Berichterstattung über die Beschlüsse des Frankfurter Congresses zur Gründung einer freien akademischen Universität. Gewählt: Gräfe (Wien), Jordan (Tübingen), Rahl (Wien), Giseke (Breslau), Rechenberg. Der §. 9 des Commissionsentwurfs nach langer Debatte mit 4 Stimmen Mehrheit so angenommen: "Die Lehrer der Universität sind besoldete und unbesoldete. Die besoldeten werden auf Vorschlag des Universitätsausschusses vom Staate ernannt. Das Recht, ohne Besoldung zu lehren, ertheilt der Universitätsausschuß. die ausgetretenen Abg. vertretenen Majorität in Halle zugeschickt werden solle. Es erscheint eine Deputation des Lehrercongresses, welche zu einem gemeinsamen Festzuge auffordert. 12. Sitzung. 1. Oktober. Vorm. Präs. Lehmann. – Zum Vorort der deutschen Studentenschaft wird Bonn gewählt. Bericht der Commission für Entwurf einer Universitätsverfassung. Berichterstatter Schurz. Die §§. 1 und 2 (s. u.) nach kurzer Debatte angenommen. Der §. 3 wird nach dreistündiger Debatte mit Abwerfung einer Menge von Amendements angenommen. 13. Sitzung. 1. Oktober. Nachm. Präs. Jordan aus Tübingen. – Der §. 4 des Verfassungsentwurfs berathen und so angenommen: Die unumschränkte Lehrfreiheit und selbstständige Verwaltung bleibt der Universität. In staatsbürgerlicher Hinsicht genießt sie keinerlei Exemtion. Ihre Verfassung geht von der Nationalversammlung aus (später wurde dieser § von der Redaktionscommission in §. 4. u. §. 5 getrennt). 14. Sitzung. 2. Oktober Vorm. Präs. Jordan. – Die §§. 6 und 7 des Verfassungsentwurfs berathen und angenommen. 15. Sitzung. 2. Oktober Nachm. Präs. Rechenberg aus Berlin, Abg. für Königsberg. – Eine Commission gewählt zur Berichterstattung über die Beschlüsse des Frankfurter Congresses zur Gründung einer freien akademischen Universität. Gewählt: Gräfe (Wien), Jordan (Tübingen), Rahl (Wien), Giseke (Breslau), Rechenberg. Der §. 9 des Commissionsentwurfs nach langer Debatte mit 4 Stimmen Mehrheit so angenommen: „Die Lehrer der Universität sind besoldete und unbesoldete. Die besoldeten werden auf Vorschlag des Universitätsausschusses vom Staate ernannt. Das Recht, ohne Besoldung zu lehren, ertheilt der Universitätsausschuß. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0015" n="13"/> die ausgetretenen Abg. vertretenen Majorität in Halle zugeschickt werden solle.</p> <p>Es erscheint eine Deputation des Lehrercongresses, welche zu einem gemeinsamen Festzuge auffordert.</p> <p>12. Sitzung. 1. Oktober. Vorm.</p> <p>Präs. <hi rendition="#g">Lehmann</hi>. – Zum Vorort der deutschen Studentenschaft wird <hi rendition="#g">Bonn</hi> gewählt. Bericht der Commission für Entwurf einer Universitätsverfassung. Berichterstatter <hi rendition="#g">Schurz</hi>. Die §§. 1 und 2 (s. u.) nach kurzer Debatte angenommen. Der §. 3 wird nach dreistündiger Debatte mit Abwerfung einer Menge von Amendements angenommen.</p> <p>13. Sitzung. 1. Oktober. Nachm.</p> <p>Präs. <hi rendition="#g">Jordan</hi> aus Tübingen. – Der §. 4 des Verfassungsentwurfs berathen und so angenommen: Die unumschränkte Lehrfreiheit und selbstständige Verwaltung bleibt der Universität. In staatsbürgerlicher Hinsicht genießt sie keinerlei Exemtion. Ihre Verfassung geht von der Nationalversammlung aus (später wurde dieser § von der Redaktionscommission in §. 4. u. §. 5 getrennt).</p> <p>14. Sitzung. 2. Oktober Vorm.</p> <p>Präs. <hi rendition="#g">Jordan</hi>. – Die §§. 6 und 7 des Verfassungsentwurfs berathen und angenommen.</p> <p>15. Sitzung. 2. Oktober Nachm.</p> <p>Präs. <hi rendition="#g">Rechenberg</hi> aus Berlin, Abg. für Königsberg. – Eine Commission gewählt zur Berichterstattung über die Beschlüsse des Frankfurter Congresses zur Gründung einer freien akademischen Universität. Gewählt: <hi rendition="#g">Gräfe</hi> (Wien), <hi rendition="#g">Jordan</hi> (Tübingen), <hi rendition="#g">Rahl</hi> (Wien), <hi rendition="#g">Giseke</hi> (Breslau), <hi rendition="#g">Rechenberg</hi>. Der §. 9 des Commissionsentwurfs nach langer Debatte mit 4 Stimmen Mehrheit so angenommen: „Die Lehrer der Universität sind besoldete und unbesoldete. Die besoldeten werden auf Vorschlag des Universitätsausschusses vom Staate ernannt. Das Recht, ohne Besoldung zu lehren, ertheilt der Universitätsausschuß. </p> </div> </body> </text> </TEI> [13/0015]
die ausgetretenen Abg. vertretenen Majorität in Halle zugeschickt werden solle.
Es erscheint eine Deputation des Lehrercongresses, welche zu einem gemeinsamen Festzuge auffordert.
12. Sitzung. 1. Oktober. Vorm.
Präs. Lehmann. – Zum Vorort der deutschen Studentenschaft wird Bonn gewählt. Bericht der Commission für Entwurf einer Universitätsverfassung. Berichterstatter Schurz. Die §§. 1 und 2 (s. u.) nach kurzer Debatte angenommen. Der §. 3 wird nach dreistündiger Debatte mit Abwerfung einer Menge von Amendements angenommen.
13. Sitzung. 1. Oktober. Nachm.
Präs. Jordan aus Tübingen. – Der §. 4 des Verfassungsentwurfs berathen und so angenommen: Die unumschränkte Lehrfreiheit und selbstständige Verwaltung bleibt der Universität. In staatsbürgerlicher Hinsicht genießt sie keinerlei Exemtion. Ihre Verfassung geht von der Nationalversammlung aus (später wurde dieser § von der Redaktionscommission in §. 4. u. §. 5 getrennt).
14. Sitzung. 2. Oktober Vorm.
Präs. Jordan. – Die §§. 6 und 7 des Verfassungsentwurfs berathen und angenommen.
15. Sitzung. 2. Oktober Nachm.
Präs. Rechenberg aus Berlin, Abg. für Königsberg. – Eine Commission gewählt zur Berichterstattung über die Beschlüsse des Frankfurter Congresses zur Gründung einer freien akademischen Universität. Gewählt: Gräfe (Wien), Jordan (Tübingen), Rahl (Wien), Giseke (Breslau), Rechenberg. Der §. 9 des Commissionsentwurfs nach langer Debatte mit 4 Stimmen Mehrheit so angenommen: „Die Lehrer der Universität sind besoldete und unbesoldete. Die besoldeten werden auf Vorschlag des Universitätsausschusses vom Staate ernannt. Das Recht, ohne Besoldung zu lehren, ertheilt der Universitätsausschuß.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Wikisource: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in Wikisource-Syntax.
(2013-04-18T11:04:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme aus Wikisource entsprechen muss.
Wikimedia Commons: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-04-18T11:04:31Z)
Frank Wiegand: Konvertierung von Wikisource-Markup nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat.
(2013-04-18T11:04:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |