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Schwappach, Adam: Forstpolitik, Jagd- und Fischereipolitik. Leipzig, 1894.

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I. Abschnitt. Forstwirtschaftspflege.

Im allgemeinen wird allerdings die Entwickelung dahin gehen, dass
mit dem Steigen der Kultur und der Zunahme der Bevölkerung das
Gebiet des relativen Waldbodens immer mehr eingeschränkt wird.

Während so auf der einen Seite eine Verminderung des Staats-
waldbesitzes durch Rodung von Flächen erfolgen soll, welche zur Land-
wirtschaft geeignet sind, besteht anderseits eine nicht minder wichtige
Aufgabe des Staates in der Erweiterung seines Waldbesitzes durch
Aufforstung.

Hierfür eignen sich vor allem solche Flächen, welche öde liegen,
aber forstwirtschaftlich ertragsfähig gemacht werden können. Ein
Hauptaugenmerk ist ferner der Erwerbung der volkswirtschaftlich be-
deutungsvollen Schutzwaldungen zuzuwenden. In den Grenzgebieten
des relativen Waldbodens kommen sodann schliesslich je nach Lage der
allgemein wirtschaftlichen Verhältnisse noch solche Flächen für die Auf-
forstung in Betracht, welche bei forstwirtschaftlicher Benutzung höhere
Erträge liefern, als bei landwirtschaftlicher. 1)

Mit der Aufforstung jener ausgedehnten Sandflächen, welche ent-
weder absolut unproduktiv sind oder nur auf weite Flächen die küm-
merliche Existenz weniger Menschen niedrigster Kulturstufe durch
dürftige Weide und extensivsten Feldbau gestatten, wird namentlich in
Preussen in grossartigem Massstabe vorgegangen und ist alljährlich hierfür
im Etat die Summe von 2000000 M. vorgesehen. 2) Die sogen. Kassubei
in den Regierungsbezirken Marienwerder, Danzig und Köslin 3), ferner

1) Nach Hagen-Donner, 2. Aufl., 1. Bd., S. 68 soll in Preussen die Gesamt-
fläche der Ödländereien und solcher Äcker, welche mit höchstens 1,20 M. Reinertrag
pro ha bei der Grundsteuerverwaltung eingeschätzt sind und nur durch forstlichen
Anbau zur Rentabilität gebracht werden können, ungefähr 2500000 ha oder etwas
mehr als die Gesamtfläche der preussischen Staatswaldungen betragen.
2) Während der Jahre 1882--1891 sind in Preussen von der Staatsforstverwal-
tung rund 81480 ha, und zwar Ödland oder schlecht bewirtschaftete Forsten für
den Betrag von 13806997 M. angekauft. Ausserdem wurden im Wege des Tausches
11921 ha zu dem Staatsforstareale zuerworben und dafür 6799 ha abgetreten. Im
Ganzen hat sich also der Staatsforstbesitz in den genannten 10 Jahren um 86992 ha ver-
grössert. Seit 1867 sind überhaupt 130682 ha in Zugang gekommen, im Durchschnitt pro
Jahr mithin 5227 ha. Allein in der Provinz Westpreussen sind durch Kauf und Tausch
während dieser Zeit über 22000 ha und in der Provinz Posen rund 17000 ha erworben
und aus den Ankaufsfonds aufgewendet worden 1623240 M. bezw. 2875291 M. Am
Schlusse des Wirtschaftsjahres 1890--91 war im Staatsbesitze ein Bestand von 29870 ha
noch mit Holz anzubauenden Ödlandes, während 1882--91 im ganzen 31840 ha vom
Staate aufgeforstet worden sind.
3) Der Teil der Kassubei, in welchem der Staat sein Augenmerk auf die Wieder-
bewaldung des Ödlandes besonders zu richten hat, ist 165000 ha, nahezu 30 Quadrat-
meilen gross. Nach den Ermittelungen der Generalkommission sind in den Kreisen Schlo-
chau, Konitz und Berent noch 78500 ha devastierter früherer Waldflächen wieder
zu erwerben und aufzuforsten. Borne, Ödlands-Ankauf und -Aufforstungen, Zeit-
schrift für Forst- und Jagdw. 1892, S. 393.
I. Abschnitt. Forstwirtschaftspflege.

Im allgemeinen wird allerdings die Entwickelung dahin gehen, daſs
mit dem Steigen der Kultur und der Zunahme der Bevölkerung das
Gebiet des relativen Waldbodens immer mehr eingeschränkt wird.

Während so auf der einen Seite eine Verminderung des Staats-
waldbesitzes durch Rodung von Flächen erfolgen soll, welche zur Land-
wirtschaft geeignet sind, besteht anderseits eine nicht minder wichtige
Aufgabe des Staates in der Erweiterung seines Waldbesitzes durch
Aufforstung.

Hierfür eignen sich vor allem solche Flächen, welche öde liegen,
aber forstwirtschaftlich ertragsfähig gemacht werden können. Ein
Hauptaugenmerk ist ferner der Erwerbung der volkswirtschaftlich be-
deutungsvollen Schutzwaldungen zuzuwenden. In den Grenzgebieten
des relativen Waldbodens kommen sodann schlieſslich je nach Lage der
allgemein wirtschaftlichen Verhältnisse noch solche Flächen für die Auf-
forstung in Betracht, welche bei forstwirtschaftlicher Benutzung höhere
Erträge liefern, als bei landwirtschaftlicher. 1)

Mit der Aufforstung jener ausgedehnten Sandflächen, welche ent-
weder absolut unproduktiv sind oder nur auf weite Flächen die küm-
merliche Existenz weniger Menschen niedrigster Kulturstufe durch
dürftige Weide und extensivsten Feldbau gestatten, wird namentlich in
Preuſsen in groſsartigem Maſsstabe vorgegangen und ist alljährlich hierfür
im Etat die Summe von 2000000 M. vorgesehen. 2) Die sogen. Kassubei
in den Regierungsbezirken Marienwerder, Danzig und Köslin 3), ferner

1) Nach Hagen-Donner, 2. Aufl., 1. Bd., S. 68 soll in Preuſsen die Gesamt-
fläche der Ödländereien und solcher Äcker, welche mit höchstens 1,20 M. Reinertrag
pro ha bei der Grundsteuerverwaltung eingeschätzt sind und nur durch forstlichen
Anbau zur Rentabilität gebracht werden können, ungefähr 2500000 ha oder etwas
mehr als die Gesamtfläche der preuſsischen Staatswaldungen betragen.
2) Während der Jahre 1882—1891 sind in Preuſsen von der Staatsforstverwal-
tung rund 81480 ha, und zwar Ödland oder schlecht bewirtschaftete Forsten für
den Betrag von 13806997 M. angekauft. Auſserdem wurden im Wege des Tausches
11921 ha zu dem Staatsforstareale zuerworben und dafür 6799 ha abgetreten. Im
Ganzen hat sich also der Staatsforstbesitz in den genannten 10 Jahren um 86992 ha ver-
gröſsert. Seit 1867 sind überhaupt 130682 ha in Zugang gekommen, im Durchschnitt pro
Jahr mithin 5227 ha. Allein in der Provinz Westpreuſsen sind durch Kauf und Tausch
während dieser Zeit über 22000 ha und in der Provinz Posen rund 17000 ha erworben
und aus den Ankaufsfonds aufgewendet worden 1623240 M. bezw. 2875291 M. Am
Schlusse des Wirtschaftsjahres 1890—91 war im Staatsbesitze ein Bestand von 29870 ha
noch mit Holz anzubauenden Ödlandes, während 1882—91 im ganzen 31840 ha vom
Staate aufgeforstet worden sind.
3) Der Teil der Kassubei, in welchem der Staat sein Augenmerk auf die Wieder-
bewaldung des Ödlandes besonders zu richten hat, ist 165000 ha, nahezu 30 Quadrat-
meilen groſs. Nach den Ermittelungen der Generalkommission sind in den Kreisen Schlo-
chau, Konitz und Berent noch 78500 ha devastierter früherer Waldflächen wieder
zu erwerben und aufzuforsten. Borne, Ödlands-Ankauf und -Aufforstungen, Zeit-
schrift für Forst- und Jagdw. 1892, S. 393.
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[89/0107] I. Abschnitt. Forstwirtschaftspflege. Im allgemeinen wird allerdings die Entwickelung dahin gehen, daſs mit dem Steigen der Kultur und der Zunahme der Bevölkerung das Gebiet des relativen Waldbodens immer mehr eingeschränkt wird. Während so auf der einen Seite eine Verminderung des Staats- waldbesitzes durch Rodung von Flächen erfolgen soll, welche zur Land- wirtschaft geeignet sind, besteht anderseits eine nicht minder wichtige Aufgabe des Staates in der Erweiterung seines Waldbesitzes durch Aufforstung. Hierfür eignen sich vor allem solche Flächen, welche öde liegen, aber forstwirtschaftlich ertragsfähig gemacht werden können. Ein Hauptaugenmerk ist ferner der Erwerbung der volkswirtschaftlich be- deutungsvollen Schutzwaldungen zuzuwenden. In den Grenzgebieten des relativen Waldbodens kommen sodann schlieſslich je nach Lage der allgemein wirtschaftlichen Verhältnisse noch solche Flächen für die Auf- forstung in Betracht, welche bei forstwirtschaftlicher Benutzung höhere Erträge liefern, als bei landwirtschaftlicher. 1) Mit der Aufforstung jener ausgedehnten Sandflächen, welche ent- weder absolut unproduktiv sind oder nur auf weite Flächen die küm- merliche Existenz weniger Menschen niedrigster Kulturstufe durch dürftige Weide und extensivsten Feldbau gestatten, wird namentlich in Preuſsen in groſsartigem Maſsstabe vorgegangen und ist alljährlich hierfür im Etat die Summe von 2000000 M. vorgesehen. 2) Die sogen. Kassubei in den Regierungsbezirken Marienwerder, Danzig und Köslin 3), ferner 1) Nach Hagen-Donner, 2. Aufl., 1. Bd., S. 68 soll in Preuſsen die Gesamt- fläche der Ödländereien und solcher Äcker, welche mit höchstens 1,20 M. Reinertrag pro ha bei der Grundsteuerverwaltung eingeschätzt sind und nur durch forstlichen Anbau zur Rentabilität gebracht werden können, ungefähr 2500000 ha oder etwas mehr als die Gesamtfläche der preuſsischen Staatswaldungen betragen. 2) Während der Jahre 1882—1891 sind in Preuſsen von der Staatsforstverwal- tung rund 81480 ha, und zwar Ödland oder schlecht bewirtschaftete Forsten für den Betrag von 13806997 M. angekauft. Auſserdem wurden im Wege des Tausches 11921 ha zu dem Staatsforstareale zuerworben und dafür 6799 ha abgetreten. Im Ganzen hat sich also der Staatsforstbesitz in den genannten 10 Jahren um 86992 ha ver- gröſsert. Seit 1867 sind überhaupt 130682 ha in Zugang gekommen, im Durchschnitt pro Jahr mithin 5227 ha. Allein in der Provinz Westpreuſsen sind durch Kauf und Tausch während dieser Zeit über 22000 ha und in der Provinz Posen rund 17000 ha erworben und aus den Ankaufsfonds aufgewendet worden 1623240 M. bezw. 2875291 M. Am Schlusse des Wirtschaftsjahres 1890—91 war im Staatsbesitze ein Bestand von 29870 ha noch mit Holz anzubauenden Ödlandes, während 1882—91 im ganzen 31840 ha vom Staate aufgeforstet worden sind. 3) Der Teil der Kassubei, in welchem der Staat sein Augenmerk auf die Wieder- bewaldung des Ödlandes besonders zu richten hat, ist 165000 ha, nahezu 30 Quadrat- meilen groſs. Nach den Ermittelungen der Generalkommission sind in den Kreisen Schlo- chau, Konitz und Berent noch 78500 ha devastierter früherer Waldflächen wieder zu erwerben und aufzuforsten. Borne, Ödlands-Ankauf und -Aufforstungen, Zeit- schrift für Forst- und Jagdw. 1892, S. 393.

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Zitationshilfe: Schwappach, Adam: Forstpolitik, Jagd- und Fischereipolitik. Leipzig, 1894, S. 89. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schwappach_forstpolitik_1894/107>, abgerufen am 28.11.2024.