Die grösseren Studienreisen, bei denen es sich darum handelt, den wirtschaftlichen Charakter eines ganzen Waldgebietes zu zeigen, lassen sich bei den heutigen Verkehrsverhältnissen von einer Universität aus ebenso leicht machen, als von einer Akademie; in dieser Richtung stehen beide Anstalten gleich. Entschieden ungünstiger sind aber die Universitäten bezüglich jenes Teiles des praktischen Unterrichtes gestellt, welcher sich unmittelbar an den Vortrag anschliessen muss und eine grössere Anzahl von einzelnen Exkursionen erfordert, wie namentlich die Er- läuterung der einzelnen waldbaulichen Manipulationen (Durchforstung, Kulturmethoden, Fällungsbetrieb u. s. w.), oder die Durchführung von taxatorischen Arbeiten und die Demonstrationen auf dem Gebiete der Forstbenutzung.
Die Lehrforsten gewähren in dieser Beziehung den Akademien ein entschiedenes Übergewicht. Die ganze Einrichtung der Wirtschaft ist hier darauf berechnet, diese Forsten möglichst vielseitig den Zwecken des Unterrichtes dienstbar zu machen, ebenso wird beim Entwurf des jährlichen Betriebsplanes auf die Bedürfnisse des Unterrichtes Rücksicht genommen; für die Zwecke des Demonstrationsunterrichtes wird manche Kulturmethode oder Hiebsform gewählt, welche nach dem sonstigen Gange der Wirtschaft durch eine andere ersetzt würde u. s. w.
Die Leitung des Betriebes in den Lehrforsten durch den Akademie- direktor und die Verbindung der Stellen wenigstens eines Teiles der Revierverwalter in den Lehrforsten mit jener eines Dozenten ermöglicht und verbürgt die vollständigste Ausnutzung der Betriebsoperationen für die Zwecke des Demonstrationsunterrichtes.
In Bayern ist der hier in Betracht gezogene Teil des praktischen Unterrichtes der Forstlehranstalt Aschaffenburg überwiesen, wo der Ver- walter des Lehrforstamtes Aschaffenburg-Nord ebenfalls gleichzeitig Dozent ist. In Baden empfindet man das gleiche Bedürfnis, experi- mentiert aber zur Zeit noch, wie dasselbe am besten befriedigt wer- den kann.
Anderseits muss als Schattenseite dieser Einrichtung hervorgehoben werden, dass die Verwaltung eines grossen Revieres trotz der Unter- stützung durch Assistenten eine erhebliche Arbeitslast verursacht und deshalb der Entfaltung wissenschaftlicher Forscherthätigkeit des be- treffenden Dozenten keineswegs günstig ist.
Beim Universitätsunterrichte soll der Zweck des Demonstrations- unterrichtes dadurch erreicht werden, dass die Verwalter der nächst- gelegenen Oberförstereien angewiesen sind, den Wünschen der Dozenten möglichst entgegenzukommen. Hiermit lässt sich aber die weitgehende Rücksichtnahme auf die speziellen Bedürfnisse des Unterrichtes, wie bei Lehrforsten, nicht erreichen; dem Dozenten fehlt die Kenntnis des jeweiligen Standes des Betriebes, er muss sich zu diesem Behufe erst
B. Zweiter (spezieller) Teil.
Die gröſseren Studienreisen, bei denen es sich darum handelt, den wirtschaftlichen Charakter eines ganzen Waldgebietes zu zeigen, lassen sich bei den heutigen Verkehrsverhältnissen von einer Universität aus ebenso leicht machen, als von einer Akademie; in dieser Richtung stehen beide Anstalten gleich. Entschieden ungünstiger sind aber die Universitäten bezüglich jenes Teiles des praktischen Unterrichtes gestellt, welcher sich unmittelbar an den Vortrag anschlieſsen muſs und eine gröſsere Anzahl von einzelnen Exkursionen erfordert, wie namentlich die Er- läuterung der einzelnen waldbaulichen Manipulationen (Durchforstung, Kulturmethoden, Fällungsbetrieb u. s. w.), oder die Durchführung von taxatorischen Arbeiten und die Demonstrationen auf dem Gebiete der Forstbenutzung.
Die Lehrforsten gewähren in dieser Beziehung den Akademien ein entschiedenes Übergewicht. Die ganze Einrichtung der Wirtschaft ist hier darauf berechnet, diese Forsten möglichst vielseitig den Zwecken des Unterrichtes dienstbar zu machen, ebenso wird beim Entwurf des jährlichen Betriebsplanes auf die Bedürfnisse des Unterrichtes Rücksicht genommen; für die Zwecke des Demonstrationsunterrichtes wird manche Kulturmethode oder Hiebsform gewählt, welche nach dem sonstigen Gange der Wirtschaft durch eine andere ersetzt würde u. s. w.
Die Leitung des Betriebes in den Lehrforsten durch den Akademie- direktor und die Verbindung der Stellen wenigstens eines Teiles der Revierverwalter in den Lehrforsten mit jener eines Dozenten ermöglicht und verbürgt die vollständigste Ausnutzung der Betriebsoperationen für die Zwecke des Demonstrationsunterrichtes.
In Bayern ist der hier in Betracht gezogene Teil des praktischen Unterrichtes der Forstlehranstalt Aschaffenburg überwiesen, wo der Ver- walter des Lehrforstamtes Aschaffenburg-Nord ebenfalls gleichzeitig Dozent ist. In Baden empfindet man das gleiche Bedürfnis, experi- mentiert aber zur Zeit noch, wie dasselbe am besten befriedigt wer- den kann.
Anderseits muſs als Schattenseite dieser Einrichtung hervorgehoben werden, daſs die Verwaltung eines groſsen Revieres trotz der Unter- stützung durch Assistenten eine erhebliche Arbeitslast verursacht und deshalb der Entfaltung wissenschaftlicher Forscherthätigkeit des be- treffenden Dozenten keineswegs günstig ist.
Beim Universitätsunterrichte soll der Zweck des Demonstrations- unterrichtes dadurch erreicht werden, daſs die Verwalter der nächst- gelegenen Oberförstereien angewiesen sind, den Wünschen der Dozenten möglichst entgegenzukommen. Hiermit läſst sich aber die weitgehende Rücksichtnahme auf die speziellen Bedürfnisse des Unterrichtes, wie bei Lehrforsten, nicht erreichen; dem Dozenten fehlt die Kenntnis des jeweiligen Standes des Betriebes, er muſs sich zu diesem Behufe erst
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B. Zweiter (spezieller) Teil.
Die gröſseren Studienreisen, bei denen es sich darum handelt, den
wirtschaftlichen Charakter eines ganzen Waldgebietes zu zeigen, lassen sich
bei den heutigen Verkehrsverhältnissen von einer Universität aus ebenso
leicht machen, als von einer Akademie; in dieser Richtung stehen beide
Anstalten gleich. Entschieden ungünstiger sind aber die Universitäten
bezüglich jenes Teiles des praktischen Unterrichtes gestellt, welcher
sich unmittelbar an den Vortrag anschlieſsen muſs und eine gröſsere
Anzahl von einzelnen Exkursionen erfordert, wie namentlich die Er-
läuterung der einzelnen waldbaulichen Manipulationen (Durchforstung,
Kulturmethoden, Fällungsbetrieb u. s. w.), oder die Durchführung von
taxatorischen Arbeiten und die Demonstrationen auf dem Gebiete der
Forstbenutzung.
Die Lehrforsten gewähren in dieser Beziehung den Akademien
ein entschiedenes Übergewicht. Die ganze Einrichtung der Wirtschaft
ist hier darauf berechnet, diese Forsten möglichst vielseitig den Zwecken
des Unterrichtes dienstbar zu machen, ebenso wird beim Entwurf des
jährlichen Betriebsplanes auf die Bedürfnisse des Unterrichtes Rücksicht
genommen; für die Zwecke des Demonstrationsunterrichtes wird manche
Kulturmethode oder Hiebsform gewählt, welche nach dem sonstigen
Gange der Wirtschaft durch eine andere ersetzt würde u. s. w.
Die Leitung des Betriebes in den Lehrforsten durch den Akademie-
direktor und die Verbindung der Stellen wenigstens eines Teiles der
Revierverwalter in den Lehrforsten mit jener eines Dozenten ermöglicht
und verbürgt die vollständigste Ausnutzung der Betriebsoperationen für
die Zwecke des Demonstrationsunterrichtes.
In Bayern ist der hier in Betracht gezogene Teil des praktischen
Unterrichtes der Forstlehranstalt Aschaffenburg überwiesen, wo der Ver-
walter des Lehrforstamtes Aschaffenburg-Nord ebenfalls gleichzeitig
Dozent ist. In Baden empfindet man das gleiche Bedürfnis, experi-
mentiert aber zur Zeit noch, wie dasselbe am besten befriedigt wer-
den kann.
Anderseits muſs als Schattenseite dieser Einrichtung hervorgehoben
werden, daſs die Verwaltung eines groſsen Revieres trotz der Unter-
stützung durch Assistenten eine erhebliche Arbeitslast verursacht und
deshalb der Entfaltung wissenschaftlicher Forscherthätigkeit des be-
treffenden Dozenten keineswegs günstig ist.
Beim Universitätsunterrichte soll der Zweck des Demonstrations-
unterrichtes dadurch erreicht werden, daſs die Verwalter der nächst-
gelegenen Oberförstereien angewiesen sind, den Wünschen der Dozenten
möglichst entgegenzukommen. Hiermit läſst sich aber die weitgehende
Rücksichtnahme auf die speziellen Bedürfnisse des Unterrichtes, wie
bei Lehrforsten, nicht erreichen; dem Dozenten fehlt die Kenntnis des
jeweiligen Standes des Betriebes, er muſs sich zu diesem Behufe erst
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Schwappach, Adam: Forstpolitik, Jagd- und Fischereipolitik. Leipzig, 1894, S. 110. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schwappach_forstpolitik_1894/128>, abgerufen am 30.11.2024.
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